Jetzt ganz einfach wechseln

Sie möchten gerne das Temporärbüro / Personalbüro wechseln? Kein Problem!

Darf ich das Temporärbüro / Personalbüro wechseln? Diese Frage stellt sich fast jeder Unternehmer sowie Arbeitnehmer.

Es gibt da nämlich eine einfache gesetzliche Grundlage, welche es zu beachten gilt,
wenn Sie Ihr Temporärbüro / Personalbüro wechseln wollen.

Die temporäre Einstellung ist jeden frei überlassen.

Und zwar können Sie gemäss Arbeits­vermittlungs­gesetz AVG Art. 19 Abs. 5b jederzeit, unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfrist, Ihre Agentur wechseln. Dabei ist gemäss AVG Artikel 22 Abs.3 auch die Einsatzfirma nicht ans Personalbüro gebunden.
Melden Sie sich deshalb am besten gleich bei uns – wir unterstützen Sie bei Ihrem Wechsel gerne.

    Arbeitsbeschreibung

    Temporärbüro wechseln?