Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Romanshorn TG
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Mit Lehrabschluss verdienen Abdichter/innen EFZ temporär im Thurgau mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 6'137
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Abdichter/in EFZ
1'778
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Thurgau
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
Als Abdichterin oder Abdichter sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Thurgau, bei einem Abdichtungs- oder Gebäudehüllenbetrieb, temporär, fest oder mit Try & Hire. Ihre Ansprechperson begleitet Sie bis zum ersten Arbeitstag.
Wir fragen, mit welchen Systemen Sie arbeiten, ob Sie eher im Hochbau oder im Tiefbau zu Hause sind und welche Ausweise Sie haben. Daraus machen wir Vorschläge, die passen. Vor jedem Einsatz kennen Sie Baustelle, Arbeitszeiten und Dauer, und bei Temporäreinsätzen bekommen Sie Ihren Lohn von uns.
Frauenfeld, Amriswil, Weinfelden, Kreuzlingen und Aadorf: In diesen Gemeinden im Kanton Thurgau arbeiten die meisten Menschen in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 3'892 (BFS, STATENT 2024). Allein Frauenfeld zählt 1'575 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Frauenfeld 23'168, Kreuzlingen 11'703, Weinfelden 10'549 und Arbon 7'090: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Thurgau (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Für den Personalverleih gilt in der Schweiz ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag, der GAV Personalverleih. Er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage und die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Temporärangestellte.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Ostschweiz einen Zentralwert von CHF 6'137 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'550, das obere über CHF 6'830 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Thurgau CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
Wo Abdichter/innen EFZ gebraucht werden, zeigen die Branchen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation: im Thurgau zusammen 1'778 Arbeitsstätten mit 11'749 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
11'749 von 149'746 Beschäftigten im Thurgau arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 7,8 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 6,5 %.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Thurgau betrug im Herbst 2026 2,2 %, gemeldet waren 3'558 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Ihre Rechte im Einsatz im Thurgau sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Für Abdichter/innen EFZ gilt 2026 die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG. Stellen werden dem RAV gemeldet und erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben (Art. 53b AVV); Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Nein. Abdichterinnen und Abdichter arbeiten auch an Terrassen, Balkonen, Tiefgaragen, Kellerwänden und Brücken. Sagen Sie uns im Gespräch, ob Sie lieber im Hochbau oder im Tiefbau arbeiten. Wir berücksichtigen das bei unseren Vorschlägen und nennen Ihnen vor jeder Vorstellung die Art der Baustellen.
Ja. Für 2026 liegt die Arbeitslosenquote der Berufsart bei 5 Prozent oder mehr, darum gilt die Meldepflicht nach Art. 21a AIG. Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen (Art. 53d AVV).
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Ostschweiz weniger als CHF 5'550, ein Viertel mehr als CHF 6'830 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie es genau. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung, je nach Lohn die Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer.
Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden und Arbon sind im Kanton Thurgau die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 80 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Frauenfeld 23'168, Kreuzlingen 11'703, Weinfelden 10'549 und Arbon 7'090 (BFS, STATENT 2024).
Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil
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