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Sanitärinstallateur montiert in einem neuen Bad die Vorwandinstallation

Arbeiten in der Schweiz, auch wenn Sie im Ausland wohnen

Bewerbende aus dem Ausland sind bei uns willkommen. Ihr Abschluss aus dem Ausland ist kein Problem, und wenn wir Sie vermitteln, organisieren wir Ihre Unterkunft.

  • Bis 90 Tage mit Meldeverfahren
  • Unterkunft organisiert
  • Lohn auch aufs Auslandskonto

Das 90-Tage-Meldeverfahren

Staatsangehörige der EU und der EFTA dürfen in der Schweiz bis zu drei Monate beziehungsweise 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten, ohne eine Bewilligung zu beantragen. Statt der Bewilligung braucht es eine Meldung bei den Behörden, bevor die Arbeit beginnt.

Diese Meldung übernehmen wir für Sie. Sie geben im Bewerbungsformular an, dass Sie nicht in der Schweiz wohnen, nennen Ihr Land und ab wann Sie kommen können. Den Rest klären wir im Gespräch.

Im Formular «Ich wohne nicht in der Schweiz» ankreuzen. Wir melden uns und klären den Zeitraum mit Ihnen.

Wenn Sie länger bleiben

Für längere Einsätze braucht es eine Bewilligung. Welche, hängt vom Vertrag und von Ihrem Wohnort ab.

Kurzaufenthalt (L)
Für Arbeitsverhältnisse von mehr als drei Monaten und weniger als einem Jahr.
Aufenthalt (B)
Für Arbeitsverträge ab einem Jahr oder unbefristet, mit Wohnsitz in der Schweiz.
Grenzgänger (G)
Sie arbeiten in der Schweiz und kehren mindestens einmal pro Woche an Ihren Wohnort im Ausland zurück.
Staaten ausserhalb von EU und EFTA
Eine Bewilligung wird nur in engen Grenzen erteilt. Haben Sie bereits eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, ist das für uns kein Problem.

Welche Bewilligung in Ihrem Fall passt, besprechen wir mit Ihnen, bevor der Einsatz beginnt. Die Gesuche stellen wir zusammen mit Ihnen.

Das bieten wir Bewerbenden aus dem Ausland

  • Unterkunft

    Wenn wir Sie vermitteln, organisieren wir Ihre Unterkunft in der Nähe des Einsatzorts.

  • Lohn jede Woche

    Auch auf ein Bankkonto im Ausland, zum Beispiel in Deutschland. Ihre Bankverbindung nehmen wir persönlich auf.

  • Abschluss aus dem Ausland

    Ihr Abschluss ist willkommen. Er gilt bei uns nicht als EFZ oder EBA, Ihre Erfahrung zählt trotzdem.

  • Sprachen

    Sagen Sie uns im Formular, welche Sprachen Sie sprechen und wie gut. Auf vielen Baustellen genügt einfaches Deutsch.

Quellensteuer und Versicherungen

Wer ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz arbeitet, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie direkt vom Lohn ab und rechnen mit dem Kanton ab. Sie sehen den Betrag auf jeder Lohnabrechnung.

Während des Einsatzes sind Sie bei uns gegen Unfall versichert, und die Beiträge für AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung zahlen wir ein. Bleiben Sie länger als drei Monate, gilt in der Schweiz die Pflicht zur Krankenversicherung. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.

Für einige Berufe, zum Beispiel in der Elektrobranche, braucht es für bestimmte Arbeiten eine Anerkennung oder eine Bewilligung. Auch das klären wir vor dem Start.

Junger Mann schaut auf dem Tablet passende Stellen an

Ihr persönlicher Bereich

Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.

Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.

Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich von iPersonal

Fragen zur Arbeit in der Schweiz

Brauche ich für 90 Tage eine Bewilligung?

Staatsangehörige der EU und der EFTA brauchen für bis zu drei Monate beziehungsweise 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr keine Bewilligung, sondern eine Meldung. Die Meldung übernehmen wir.

Organisieren Sie die Unterkunft?

Ja. Wenn wir Sie vermitteln, organisieren wir Ihre Unterkunft. Die Einzelheiten besprechen wir vor dem Einsatz.

Kann ich den Lohn auf mein Konto zuhause bekommen?

Ja, auf Wunsch zahlen wir den Lohn auf ein Konto im Ausland, zum Beispiel in Deutschland.

Wird mein Abschluss anerkannt?

Ihr ausländischer Abschluss ist bei uns willkommen. Er gilt nicht als Schweizer EFZ oder EBA, Ihre Erfahrung zählt aber. Für einige Arbeiten braucht es eine Anerkennung, das klären wir.

Muss ich gut Deutsch sprechen?

Das hängt von der Stelle ab. Für viele Arbeiten auf der Baustelle genügt einfaches Deutsch. Im KV braucht es gute Kenntnisse.

Wie komme ich zum Einsatzort?

Das besprechen wir vor dem Start. Viele Einsätze liegen in der Nähe einer Bahnstation, für andere ist ein Auto hilfreich.

Kann ich nach den 90 Tagen weiterarbeiten?

Ja, wenn der Einsatz verlängert wird und eine Bewilligung erteilt wird. Wir klären das rechtzeitig mit Ihnen.

Kann ich mit meiner Familie in die Schweiz kommen?

Das hängt von der Bewilligung ab. Für kurze Einsätze im Meldeverfahren kommen die meisten allein. Bei einer längeren Anstellung klären wir mit Ihnen, was für den Familiennachzug gilt.

Aus dem Ausland bewerben

Ohne Konto und ohne Motivationsschreiben. Kreuzen Sie im Formular an, dass Sie nicht in der Schweiz wohnen.

Ihre Ansprechperson für Bau, Gewerbe und KV: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr