Quellensteuer und Versicherungen
Wer ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz arbeitet, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie direkt vom Lohn ab und rechnen mit dem Kanton ab. Sie sehen den Betrag auf jeder Lohnabrechnung.
Während des Einsatzes sind Sie bei uns gegen Unfall versichert, und die Beiträge für AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung zahlen wir ein. Bleiben Sie länger als drei Monate, gilt in der Schweiz die Pflicht zur Krankenversicherung. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.
Für einige Berufe, zum Beispiel in der Elektrobranche, braucht es für bestimmte Arbeiten eine Anerkennung oder eine Bewilligung. Auch das klären wir vor dem Start.


