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32'476 Betriebe im Wallis beschäftigen 202'200 Menschen (BFS, STATENT 2024), und viele suchen laufend Leute. Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Ein Lebenslauf genügt für den Anfang.
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32'476
Arbeitsstätten im Wallis
202'200
Beschäftigte im Wallis
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'998
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Genferseeregion
3,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Wallis
Besonders gefragt sind Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager.
Neben Detailhandel bieten im Wallis auch Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 12'356 und Erziehung und Unterricht viele Arbeitsplätze (BFS, STATENT 2024). Sagen Sie uns, in welchem Bereich Sie arbeiten möchten, dann suchen wir dort.
Rund 21 Prozent der Beschäftigten im Wallis arbeiten in Industrie und Bau, 73 Prozent im Dienstleistungssektor und 5 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 6,2 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Bei uns gibt es den Lohn jede Woche. Erhalten wir Ihren unterschriebenen und bestätigten Stundenrapport von Ihnen oder Ihrem Einsatzbetrieb pünktlich am Freitag oder spätestens am Montag, wird der Lohn am Dienstag ausbezahlt, spätestens am Mittwoch.
Fehlt eine Unterschrift auf dem Rapport, verzögert sich die Zahlung. Klären Sie darum am ersten Tag, wer im Betrieb Ihren Rapport bestätigt. Bei Stundenlohn werden Ferien und Feiertage meist als Zuschlag abgegolten; wie es in Ihrem Einsatz geregelt ist, steht im Vertrag.
Bei der Arbeitsvermittlung sind wir Brücke, nicht Arbeitgeber: Wir bereiten das Gespräch vor, geben Rückmeldung und begleiten die Verhandlung. Angestellt werden Sie beim Betrieb selbst.
Nach dem Gespräch beim Betrieb fragen wir bei beiden Seiten nach. So erfahren Sie, woran es lag, wenn es nicht klappt, und wir lernen, was der nächste Betrieb erwartet.
Sion 39'132, Martigny 15'473, Visp 14'327 und Monthey 12'098: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Wallis (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.

Der Lohn hängt vom Beruf und von der Erfahrung ab, nach unten begrenzt ihn der GAV Personalverleih. Im Wallis sind es 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte und CHF 21.22 für Ungelernte (Lohngebiet Normal). Zum Vergleich: Der mittlere Bruttomonatslohn aller Berufe lag in der Grossregion Genferseeregion bei CHF 6'998 (BFS, LSE 2024).
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Genferseeregion im Mittel CHF 7'469, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Vom Bruttolohn gehen 5,3 Prozent an AHV, IV und EO und 1,1 Prozent an die Arbeitslosenversicherung (AHVG, IVG, EOV, AVIG). Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, kommt die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung dazu (Art. 13 UVV). Ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken sind Sie in der beruflichen Vorsorge versichert.

Damit Sie wissen, woran Sie sind, stehen die Bedingungen schon vor dem ersten Arbeitstag im Vertrag. Das verlangt Art. 19 AVG, und der GAV Personalverleih legt die Mindestlöhne fest, die im Wallis gelten.
Wollen Sie aufhören, gelten für Sie dieselben Fristen wie für uns: zwei Tage in den ersten drei Monaten, sieben Tage bis zum sechsten Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG). Melden Sie sich früh, dann planen wir gemeinsam den nächsten Schritt.
Mehr als 45 Stunden pro Woche sind in Industrie, Büro und technischen Berufen nicht erlaubt, in den übrigen Berufen 50 Stunden (Art. 9 ArG). Leisten Sie Überstunden, erhalten Sie Freizeit oder einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent (Art. 321c OR), sofern Vertrag oder GAV nichts anderes vorsehen.

Sie müssen nicht auf ein passendes Inserat warten. Wir nehmen Ihre Bewerbung auf und melden uns, sobald ein Einsatz oder eine Stelle passt.
Ihre Ansprechperson bleibt auch während des Einsatzes für Sie da. Endet ein Einsatz, suchen wir auf Wunsch den nächsten oder eine feste Stelle in der Nähe.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir Sie vorschlagen. Wichtig sind das Fähigkeitszeugnis oder Diplom, Arbeitszeugnisse und Ausweise, die auf der Baustelle oder im Lager verlangt werden.
Nach der Prüfung schalten wir Ihren persönlichen Bereich frei. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Ansprechperson und halten Ihre Verfügbarkeit aktuell.

Im Kanton Wallis waren im Herbst 2026 2'563 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 3,1 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.
Fehlt der Berufsabschluss, helfen Ausweise wie der Stapler- oder Kranführerausweis, um schneller einen Einsatz zu finden. Auch Erfahrung aus dem Ausland zählt, wenn Sie sie mit Zeugnissen belegen können.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Unsere offenen Stellen im Wallis und in der Umgebung stehen oben auf dieser Seite. Viele Einsätze besetzen wir direkt aus unserem Bestand, darum lohnt sich die Bewerbung auch ohne passendes Inserat.
Ja. Der GAV Personalverleih sieht ihn ausdrücklich vor; bei Stundenlohn wird er als Anteil von 8,33 Prozent berechnet.
Oft ja. Betriebe lernen Sie im Einsatz kennen und bieten Ihnen dann eine feste Stelle an. Das Gesetz schützt diesen Übertritt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Ja, vor allem in Lager, Logistik, Produktion und als Hilfskraft auf der Baustelle. Sagen Sie uns, was Sie schon gemacht haben, auch im Ausland, dann suchen wir passende Einsätze.
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Ohne Niederlassungsbewilligung C wird die Steuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen und auf jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Welchen Einsatz Sie annehmen, entscheiden Sie selbst. Erst mit Ihrer Zusage schliessen wir den Vertrag.
Mit Berufsabschluss mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne Abschluss CHF 21.22 (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Gilt im Betrieb ein Branchen-GAV mit höheren Löhnen, bekommen Sie diese.
Ja, viele Einsätze sind auch in Teilzeit möglich, etwa im Büro oder in der Logistik. Nennen Sie uns Ihr Pensum und Ihre freien Tage.
Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege.
Sion · Martigny · Visp · Monthey · Sierre
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