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Erfahrener Elektriker erklärt einem neuen Kollegen die Verteilung im Treppenhaus eines Altbaus

Temporärpersonal für Ihren Betrieb

Für Auftragsspitzen, Ferien und Ausfälle. Wir stellen die Fachkraft an, zahlen den Lohn und rechnen alles ab. Sie leiten die Arbeit an.

  • iPersonal ist Arbeitgeber
  • Ein Stundensatz, alles drin
  • Rasche Antwort

Wann sich Temporärpersonal lohnt

Auf dem Bau, in der Werkstatt, im Lager und im Büro schwankt die Arbeit. Ein Grossauftrag kommt früher als geplant, zwei Monteure fallen nach einem Unfall aus, oder im Sommer sind die halben Teams in den Ferien. Jemanden fest anzustellen, lohnt sich für ein paar Wochen selten. Hier hilft Temporärpersonal.

Typische Einsätze bei uns sind ein Maurer für drei Wochen Rohbau, eine Elektroinstallateurin für die Inbetriebnahme eines Neubaus, zwei Logistiker für die Inventur oder eine Kauffrau als Vertretung während eines Mutterschaftsurlaubs. Manche Einsätze dauern wenige Tage, andere mehrere Monate.

Weil die Person bei uns angestellt ist, tragen Sie kein Risiko einer Anstellung. Endet der Auftrag, endet auch der Einsatz, mit den Fristen, die im Einsatzvertrag stehen.

  • Auftragsspitzen und Termindruck auf der Baustelle
  • Ferien, Krankheit, Unfall oder Mutterschaft
  • Projekte mit klarem Ende, zum Beispiel ein Umbau oder ein Umzug
  • Saisonarbeit im Lager, in der Produktion oder im Gartenbau

Berufe, die wir temporär vermitteln

Den grössten Teil unserer Temporäreinsätze leisten gelernte Fachleute: Maurerinnen und Maurer, Zimmerleute, Maler und Gipser, Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Polymechaniker, Logistikerinnen und Kaufleute. Dazu kommen erfahrene Hilfskräfte für Baustelle und Lager, wenn es keinen Abschluss braucht.

Wir fragen immer nach, welche Ausweise nötig sind. Ein Staplerausweis, ein Führerausweis der Kategorie C, Erfahrung mit Hebebühnen oder ein Kurs für Arbeiten in der Höhe entscheiden oft darüber, ob jemand am ersten Tag sofort loslegen kann.

  • Bauhaupt- und Nebengewerbe, Holzbau und Gebäudehülle
  • Elektro, Sanitär, Heizung und Lüftung
  • Metallbau, Mechanik und Produktion
  • Lager, Logistik, Transport und Büro
Logistiker mit Hubwagen in einer Lagerhalle

Temporärpersonal für Ihre Region

Wir vermitteln in die ganze Schweiz, von der Ostschweiz bis in die Romandie. Für jeden Einsatz suchen wir Fachleute, die den Arbeitsweg realistisch schaffen, mit dem Auto oder mit dem öffentlichen Verkehr. Wer jeden Morgen zwei Stunden pendelt, bleibt selten lange.

In der Romandie und im Tessin achten wir auf die Sprache. Auf der Baustelle in Lausanne oder Lugano zählt, dass sich die Fachkraft mit Polier und Team verständigen kann. Das klären wir vor dem Vorschlag.

Der Ablauf in fünf Schritten

Vom Anruf bis zur Rechnung. Ihre Ansprechperson begleitet jeden Schritt.

  1. 1

    Anfrage

    Sie nennen Beruf, Anzahl, Einsatzort, Beginn und Dauer.

  2. 2

    Vorschläge

    Wir prüfen Erfahrung und Ausweise und schicken Ihnen passende Kurzprofile.

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    Vertrag

    Wir halten Einsatz und Stundensatz im Verleihvertrag fest.

  4. 4

    Einsatz

    Die Fachkraft kommt zu Ihnen. Sie bestätigen die Stunden auf dem Rapport.

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    Abrechnung

    Wir zahlen den Lohn jede Woche und stellen Ihnen die Stunden in Rechnung.

Wer ist Arbeitgeber, wer leitet die Arbeit?

Beim Temporäreinsatz arbeiten drei Parteien zusammen. Die Fachkraft ist bei der iPersonal AG angestellt. Wir schliessen den Arbeitsvertrag, zahlen den Lohn, rechnen die Sozialversicherungen und die Quellensteuer ab und stellen den Lohnausweis aus.

Ihr Betrieb ist der Einsatzbetrieb. Sie führen die Person im Alltag, geben die Arbeit vor, zeigen ihr den Arbeitsplatz und die Sicherheitsregeln und bestätigen die geleisteten Stunden auf dem Rapport.

Zwischen Ihrem Betrieb und uns gilt ein schriftlicher Verleihvertrag. Darin stehen Beruf, Einsatzort, Arbeitszeit, Dauer und der Stundensatz. So weiss jede Seite, woran sie ist.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Arbeitssicherheit und Einführung

Auf der Baustelle und in der Werkstatt zählt die Sicherheit vom ersten Tag an. Vor dem Einsatz klären wir mit Ihnen, welche Schutzausrüstung, Ausweise und Kurse es braucht, zum Beispiel für Stapler, Hebebühne oder Arbeiten in der Höhe.

Am ersten Tag zeigt der Einsatzbetrieb den Arbeitsplatz, die Abläufe und die Sicherheitsregeln vor Ort. Eine kurze Einführung spart später viel Zeit. Gibt es Probleme, rufen Sie Ihre Ansprechperson an. Sie klärt das mit der Fachkraft und sucht wenn nötig Ersatz.

Was im Stundensatz enthalten ist

Sie bezahlen die geleisteten Stunden. Alles andere ist inbegriffen.

  • Lohn

    Der Lohn der Fachkraft, wie er im Einsatzvertrag vereinbart ist, inklusive der gesetzlichen Zuschläge.

  • Ferien und Feiertage

    Die Entschädigung für Ferien und Feiertage nach dem GAV Personalverleih.

  • Sozialversicherungen

    AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung und die berufliche Vorsorge, soweit sie gilt.

  • Unfall und Krankheit

    Unfallversicherung und Krankentaggeld der Temporärmitarbeitenden.

  • Administration

    Verträge, Lohnabrechnung, Quellensteuer, Meldungen und Lohnausweis.

  • Betreuung

    Ihre feste Ansprechperson, die auch während des Einsatzes erreichbar ist.

Wie hoch der Stundensatz ist, hängt vom Beruf, von der Erfahrung, vom Einsatzort und von der Dauer ab. Ihre Ansprechperson nennt Ihnen den Satz vor dem Einsatz, schriftlich und ohne versteckte Kosten.

Temporär oder doch fest?

Wissen Sie noch nicht, ob die Stelle auf Dauer gebraucht wird, ist ein Temporäreinsatz der sichere Weg. Zeigt sich nach einigen Wochen, dass die Arbeit bleibt, können Sie die Person fest übernehmen.

Soll die Stelle von Anfang an fest besetzt werden, ist die Personalvermittlung für Dauerstellen passender.

Übernahme nach dem Einsatz

Sie dürfen eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen. Vereinbarungen, die das verhindern, sind nach dem Gesetz nichtig.

Ist eine Übernahme von Anfang an geplant, legen wir mit Try & Hire die Bedingungen vorher fest. So gibt es später keine Überraschungen.

Rechtliche Grundlage

Wer Personal verleiht, braucht in der Schweiz eine Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Die iPersonal AG hat die Bewilligung des Kantons Zürich für den Personalverleih und die Bewilligung des SECO für Einsätze über die Grenze.

Für Temporärmitarbeitende gilt der allgemeinverbindlich erklärte GAV Personalverleih. Untersteht Ihr Betrieb einem eigenen allgemeinverbindlichen GAV, zum Beispiel im Bauhauptgewerbe oder in der Elektrobranche, gelten dessen Bestimmungen zu Lohn und Arbeitszeit auch für die Temporärkraft. Wir kennen diese Regeln und wenden sie an.

Sie sehen unsere Bewilligungen im öffentlichen Verzeichnis des SECO.

Neubau mit Kran und Gerüst, Bauarbeiter auf dem Gerüst
Rechtliche Grundlagen

Temporärarbeit ist in der Schweiz Personalverleih. Geregelt ist sie im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und in der Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV). Wer Personal verleiht, braucht eine Bewilligung des kantonalen Arbeitsamts, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine des SECO.

Für die Temporärmitarbeitenden gilt der allgemeinverbindlich erklärte GAV Personalverleih mit Mindestlöhnen, Ferien und Weiterbildung. Als Arbeitgeberin rechnet iPersonal AHV, IV, EO und ALV ab und versichert gegen Unfall nach dem UVG.

Quellen: Arbeitsvermittlungsgesetz AVG (SR 823.11), Arbeitsvermittlungsverordnung AVV (SR 823.111), GAV Personalverleih.

Häufige Fragen zum Temporärpersonal

Wie schnell kann eine Temporärkraft anfangen?

Das hängt von Beruf und Region ab. Häufig können wir innert weniger Tage jemanden vorschlagen, manchmal schneller. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen nach dem ersten Gespräch, was realistisch ist.

Wie lange darf ein Temporäreinsatz dauern?

Ein Einsatz kann wenige Tage oder mehrere Monate dauern. Die Dauer steht im Verleihvertrag und lässt sich verlängern, wenn beide Seiten einverstanden sind.

Was passiert, wenn die Person nicht passt?

Rufen Sie Ihre Ansprechperson an. Sie bespricht die Lage mit Ihnen und der Fachkraft und sucht wenn nötig Ersatz.

Wer bezahlt Ferien und Feiertage?

Die Entschädigung für Ferien und Feiertage ist im Stundensatz enthalten. Wir zahlen sie der Fachkraft nach dem GAV Personalverleih aus.

Brauche ich für Temporärpersonal eine Bewilligung?

Nein. Die Bewilligung für den Personalverleih braucht der Verleiher, also wir. Ihr Betrieb braucht keine eigene.

Kann ich die Temporärkraft später fest anstellen?

Ja. Das Gesetz erlaubt die Übernahme. Mit Try & Hire planen wir sie von Anfang an und halten die Bedingungen fest.

Muss ich der Temporärkraft Werkzeug stellen?

Das hängt vom Beruf ab. Persönliches Handwerkzeug bringen viele Fachleute mit, Maschinen und spezielles Werkzeug stellt in der Regel der Einsatzbetrieb. Wir klären das vor dem ersten Tag.

Wie wird die Arbeitszeit erfasst?

Auf dem wöchentlichen Rapport. Die Fachkraft trägt Arbeitszeit und Pausen ein, Ihre verantwortliche Person bestätigt die Stunden. Auf dieser Grundlage zahlen wir den Lohn und stellen Rechnung.

Gelten bei Temporärkräften die Regeln meines Branchen-GAV?

Ist Ihr Betrieb einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag unterstellt, gelten dessen Bestimmungen zu Lohn und Arbeitszeit auch für die Temporärkraft. Wir prüfen das vor dem Einsatz und rechnen danach ab.

Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kunden-Portal und verfügbaren Fachkräften

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Ihre Ansprechperson für Bau, Gewerbe und KV: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr