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4'268 Betriebe in Nidwalden beschäftigen 25'999 Menschen (BFS, STATENT 2024), und viele suchen laufend Leute. Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Ein Lebenslauf genügt für den Anfang.
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4'268
Arbeitsstätten in Nidwalden
25'999
Beschäftigte in Nidwalden
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 7'092
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Zentralschweiz
1,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Nidwalden
Am meisten Arbeitsplätze in Nidwalden bietet die Branche sonstiger Fahrzeugbau mit 3'096 Beschäftigten, danach folgen Detailhandel (1'571) und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (1'407), so das BFS in der STATENT 2024. Wir vermitteln in Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.
Wir kennen viele davon und wissen, wer gerade Leute sucht.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Nidwalden 57 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 67 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 29 Prozent in Industrie und Bau.
Nicht jede Stelle verlangt einen Lehrabschluss. Auf dem Bau, in der Produktion, im Lager und in der Reinigung sind auch Hilfskräfte gefragt. Wichtig sind Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und genug Deutsch, um Anweisungen zu verstehen.
Sagen Sie uns offen, was Sie schon gemacht haben und was nicht. Dann schlagen wir Einsätze vor, in denen Sie bestehen können, und der Betrieb weiss, was er erwarten darf.
Aus einem Temporäreinsatz kann eine feste Stelle werden. Das ist kein Zufall: Viele Betriebe suchen über den Personalverleih Leute, die sie später übernehmen möchten. Sagen Sie uns, ob Sie das wünschen.
Wechseln Sie in eine Festanstellung, endet der Vertrag mit uns. Wir sorgen dafür, dass die letzten Stunden abgerechnet sind und Sie Ihren Lohnausweis bekommen.
Stans 11'363, Hergiswil NW 3'047, Stansstad 2'213 und Buochs 1'991: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Nidwalden (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.

Der Lohn hängt vom Beruf und von der Erfahrung ab, nach unten begrenzt ihn der GAV Personalverleih. In Nidwalden sind es 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte und CHF 21.22 für Ungelernte (Lohngebiet Normal). Zum Vergleich: Der mittlere Bruttomonatslohn aller Berufe lag in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 7'092 (BFS, LSE 2024).
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Zentralschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'479, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'166 und für Handwerksberufe bei CHF 6'272 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Vom Bruttolohn gehen 5,3 Prozent an AHV, IV und EO und 1,1 Prozent an die Arbeitslosenversicherung (AHVG, IVG, EOV, AVIG). Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, kommt die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung dazu (Art. 13 UVV). Ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken sind Sie in der beruflichen Vorsorge versichert.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.
Ein befristeter Einsatz endet am vereinbarten Datum. Ein unbefristeter Einsatz kann in den ersten drei Monaten mit zwei Tagen Frist enden, danach bis zum sechsten Monat mit sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG). Wir sagen Ihnen früh, wie es weitergeht, und suchen auf Wunsch den nächsten Einsatz.

Ob Sie sofort anfangen möchten oder erst in einigen Wochen: Sagen Sie es uns bei der Bewerbung. Wir suchen dann gezielt nach Einsätzen und Stellen in Nidwalden und in der Umgebung.
Vor dem ersten Arbeitstag wissen Sie, wo Sie sich melden, wer Sie einarbeitet und welche Kleidung oder Ausrüstung nötig ist. Fragen klären Sie direkt mit uns.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir Sie vorschlagen. Wichtig sind das Fähigkeitszeugnis oder Diplom, Arbeitszeugnisse und Ausweise, die auf der Baustelle oder im Lager verlangt werden.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.
Sind Sie beim RAV angemeldet, sehen Sie meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Oben auf dieser Seite, sortiert nach Nähe. Nach Ihrer Bewerbung schlagen wir Ihnen neue Stellen direkt vor.
Das regeln Arbeitsgesetz und Vertrag. Gilt im Einsatzbetrieb ein Branchen-GAV, gelten dessen Arbeitszeiten auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.
Beides geht zusammen. Wer beim RAV angemeldet ist, erfährt meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage früher (Art. 53b AVV). Teilen Sie uns die Anmeldung mit.
Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).
Mit Berufsabschluss mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne Abschluss CHF 21.22 (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Gilt im Betrieb ein Branchen-GAV mit höheren Löhnen, bekommen Sie diese.
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.
Oft ja. Betriebe lernen Sie im Einsatz kennen und bieten Ihnen dann eine feste Stelle an. Das Gesetz schützt diesen Übertritt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Für Baustellen ausserhalb der Zentren hilft ein Führerausweis. In Städten und Agglomerationen reicht oft der öffentliche Verkehr.
Bei Temporäreinsätzen wöchentlich. Grundlage ist der Rapport, den Sie oder Ihr Einsatzbetrieb bis Freitag senden. Am Dienstag ist der Lohn unterwegs.
Im Kanton Nidwalden gibt es 11 Gemeinden mit 45'664 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Stans, Hergiswil NW, Stansstad, Buochs und Ennetbürgen. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton.
Stans · Hergiswil NW · Stansstad · Buochs · Ennetbürgen
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr