Personalvermittlung für das Tessin
250'618 Menschen arbeiten im Tessin in 40'590 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Für diese Betriebe übernehmen wir Suche, Vertrag und Lohn bei Temporäreinsätzen und vermitteln Dauerstellen. Die Anfrage kostet nichts.
- Alle Inserate in der ganzen Schweiz, temporär und fest
- Ihre Ansprechperson in der ganzen Schweiz
- 044 515 57 56 Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
Kunden-Portal für Ihren Betrieb
Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
Arbeitsmarkt im Tessin in Zahlen
40'590
Arbeitsstätten im Tessin
250'618
Beschäftigte im Tessin
15'882
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 24.03 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Tessin
1'319
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Tessin
Personalvermittlung für Betriebe im Tessin
Personalvermittlung bedeutet bei uns: Wir fragen genau nach, was die Stelle verlangt, suchen in unserem Bestand und mit Inseraten und schlagen nur Personen vor, mit denen wir gesprochen haben. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihrem Betrieb im Tessin, bevor wir mit der Suche beginnen.
In der grössten Branche im Tessin, Erziehung und Unterricht, arbeiten 15'882 Menschen in 1'541 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Meldepflichtige Berufe und das RAV
Die Sperrfrist von fünf Arbeitstagen verlängert die Suche nur auf den ersten Blick. Oft finden wir in dieser Zeit schon passende Leute in unserem Pool, die beim RAV gemeldet sind.
Unsere Inserate erscheinen erst nach Ablauf der Sperrfrist. Bis dahin arbeiten wir mit den Leuten, die schon bei uns gemeldet sind.
Kosten und Abrechnung
Bei einem Temporäreinsatz zahlen Sie einen vereinbarten Stundensatz für die geleisteten Stunden laut Rapport. Darin enthalten sind der Lohn, die Entschädigung für Ferien und Feiertage, die Sozialversicherungen, die Unfallversicherung und unser Aufwand.
Wer mehrere Leute oder einen längeren Einsatz plant, bespricht den Rahmen am besten im Gespräch. Wir halten fest, was gilt, und schicken Ihnen eine Offerte.

Betriebe im Tessin nach Branchen
Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Erziehung und Unterricht, Detailhandel und Ausbaugewerbe und Bauinstallation.
Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt. Auch der Personalverleih selbst ist im Tessin vertreten: 79 Arbeitsstätten der Branche Personalvermittlung und Personalverleih zählt das BFS.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen im Tessin 70 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 78 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 20 Prozent in Industrie und Bau.
Gefragte Berufe im Tessin
Für die grösste Branche im Tessin vermitteln wir zum Beispiel Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende. Dazu kommen Kaufleute für Büro und Administration. Für jeden Beruf prüfen wir Abschluss, Zeugnisse und Ausweise, bevor eine Person bei Ihnen beginnt.
Rechtliche Grundlagen für Personalverleih im Tessin
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze im Tessin kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Lohnregeln nach Gesamtarbeitsvertrag
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt im Tessin der Mindestlohn des Lohngebiets Tessin: Gelernte erhalten mindestens CHF 24.03, Ungelernte CHF 18.92 pro Stunde. Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.
AHV, ALV, Unfall und Pensionskasse
Im Stundensatz eines Temporäreinsatzes stecken neben dem Lohn die Arbeitgeberbeiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, die Prämie der Berufsunfallversicherung und, ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, die berufliche Vorsorge (BVV 2, Grenzbeträge seit 2025). Ihr Betrieb muss dafür nichts melden, das erledigen wir.
Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme
Überzeugt Sie eine Temporärkraft, dürfen Sie sie nach dem Einsatz anstellen; Klauseln dagegen sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate dauerte und der Wechsel innert drei Monaten folgt, und sie ist begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Ablauf einer Personalanfrage
Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb im Tessin kennenlernt.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
- Personalanfrage ausfüllen
- Gespräch über Aufgaben, Arbeitszeiten und Dauer
- Auswahl aus unserem Bestand und neue Suche
- Vorstellung und Entscheid
- Arbeitsbeginn, Abrechnung nach Rapport
Kosten einer Festanstellung
Für das Budget einer Dauerstelle im Tessin lohnt sich der Blick auf den Jahreslohn. Der mittlere Monatslohn über alle Berufe lag in der Grossregion Tessin bei CHF 5'708 (BFS, LSE 2024, Vollzeit). Mit 13 Monatslöhnen ergibt das CHF 74'204 brutto im Jahr, ohne die Beiträge des Arbeitgebers.
Der Rechner weiter unten zeigt aus Monatslohn, Pensum und Anzahl Monatslöhne den Jahreslohn und die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV. Pensionskasse, Versicherungsprämien, Familienzulagen und das Honorar der Vermittlung sind darin nicht enthalten.
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter ab. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Lohnausweis liegen danach bei Ihrem Betrieb.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Tessin lag der Median für Bürokräfte bei CHF 5'154, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 4'679 und für Handwerksberufe bei CHF 5'372 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Arbeitsmarkt im Kanton Tessin
Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Wer im Tessin kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Gesetze, Ämter und Verträge
Jahreslohn und Arbeitgeberbeiträge
Für die Budgetplanung einer Festanstellung: Bruttolohn und gesetzliche Beiträge auf einen Blick, ohne Pensionskasse und Versicherungsprämien.
- Jahreslohn brutto
- 69'836
- AHV, IV und EO des Arbeitgebers (5,3 %)
- 3'701
- Arbeitslosenversicherung des Arbeitgebers (1,1 %)
- 768
- Lohnkosten pro Jahr
- 74'306
CHF 6'192 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen für das Tessin
Gilt die Stellenmeldepflicht auch für Temporärstellen?
In Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent ja (Art. 21a AIG, Art. 53a AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und erledigen Meldung und Fristen für Sie.
Dürfen wir eine Temporärkraft später fest anstellen?
Ja, das Arbeitsvermittlungsgesetz erlaubt den Übertritt ausdrücklich (Art. 22 AVG). Wer von Anfang an eine Übernahme plant, wählt Try & Hire: Die Person arbeitet zuerst temporär, dann stellen Sie sie fest an.
Wo finde ich iPersonal?
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Wie lange dauert die Probezeit im Personalverleih?
Die Probezeit beträgt bis zu drei Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen enden (Art. 11 GAV Personalverleih).
Was heisst Try & Hire?
Die Fachkraft arbeitet zuerst temporär bei Ihnen, angestellt bei uns. Passt es, stellen Sie sie fest an. Die Bedingungen für die Übernahme halten wir vor dem Start fest.
Was passiert, wenn die Temporärkraft krank wird?
Ihr Betrieb bezahlt nur die Stunden auf dem Rapport. Lohnausfall bei Krankheit ist Sache des Arbeitgebers, also der iPersonal AG. Fällt jemand länger aus, schlagen wir eine Vertretung vor.
Wer bestätigt die Stunden der Temporärkraft?
Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.
Können Sie mehrere Fachkräfte gleichzeitig stellen?
Ja, sofern genug passende Leute verfügbar sind. Nennen Sie in der Anfrage Anzahl, Berufe und Beginn; wir sagen offen, wie viele wir ab wann vorschlagen können.
Arbeitsorte im Kanton Tessin
Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Lugano mit 58'680, Bellinzona mit 29'198, Mendrisio mit 19'510 und Locarno mit 13'265 (BFS, STATENT 2024).
Lugano · Bellinzona · Mendrisio · Locarno · Chiasso
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb im Tessin Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr
