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Schreiner zeigt einem jungen Kollegen in der Werkstatt, wie er ein Brett anzeichnet

Try & Hire: zuerst temporär, dann fest

Sie lernen die neue Fachkraft im Arbeitsalltag kennen, bevor Sie fest anstellen. Bis zur Übernahme bleiben Vertrag, Lohn und Versicherungen bei uns.

  • Kennenlernen im Alltag
  • Bedingungen vorher festgelegt
  • Feste Ansprechperson

Warum zuerst temporär?

Ein Vorstellungsgespräch zeigt viel, aber nicht alles. Wie jemand auf der Baustelle mit dem Polier zusammenarbeitet, wie sorgfältig eine Installation ausgeführt wird oder wie gut eine neue Sachbearbeiterin ins Team passt, sehen Sie erst im Alltag.

Mit Try & Hire beginnt die Person als Temporärmitarbeiterin oder Temporärmitarbeiter bei Ihnen. Nach der vereinbarten Zeit entscheiden Sie, ob Sie sie fest übernehmen. Die Fachkraft entscheidet ebenso, ob sie bleiben möchte. Beide Seiten wissen danach, worauf sie sich einlassen.

Für Sie heisst das: weniger Risiko bei einer Fehlbesetzung und keine aufwendige Kündigung, wenn es nicht passt. Für die Fachkraft heisst es: Sie lernt den Betrieb kennen, bevor sie eine bestehende Stelle aufgibt oder sich festlegt.

Vorteile für beide Seiten

  • Für Ihren Betrieb

    Sie sehen Arbeitsweise, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit im echten Alltag. Bis zur Übernahme tragen wir Vertrag, Lohn, Versicherungen und Administration.

  • Für die Fachkraft

    Sie lernt Team, Chefin oder Chef, Baustellen und Abläufe kennen. Sie entscheidet mit, ob sie bleibt. Der Lohn kommt während des Einsatzes jede Woche, und die Ansprechperson bleibt dieselbe.

Für welche Stellen sich Try & Hire eignet

Try & Hire passt überall dort, wo Sie eine Stelle fest besetzen möchten, aber nicht nur nach Papier entscheiden wollen. Bei uns sind das oft Stellen für Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateure, Polymechaniker, Logistikerinnen sowie Kaufleute in der Bauadministration.

Auch für Fachleute mit ausländischem Abschluss ist Try & Hire ein guter Weg. Im Einsatz zeigen sie, was sie können, auch wenn das Diplom nicht dem Schweizer EFZ entspricht.

  • Handwerk und Technik: Baustelle, Werkstatt, Service
  • Büro und Administration: KV, Buchhaltung, Bauadministration
  • Lager und Logistik: Teamleitung, Disposition, Stapler

Der Ablauf

Von der Anfrage bis zur Festanstellung.

  1. 1

    Anfrage

    Sie beschreiben die Stelle und sagen uns, dass eine feste Übernahme das Ziel ist.

  2. 2

    Vorschlag

    Wir suchen Fachleute, die eine Festanstellung wollen, und stellen sie Ihnen vor.

  3. 3

    Bedingungen

    Dauer des Einsatzes und Bedingungen der Übernahme halten wir vor dem Start schriftlich fest.

  4. 4

    Einsatz

    Die Fachkraft arbeitet bei Ihnen, angestellt bei der iPersonal AG.

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    Übernahme

    Passt es, unterschreiben Sie den Arbeitsvertrag direkt mit der Fachkraft.

Wie lange die Probephase dauert

Wie lange der Temporäreinsatz vor der Übernahme dauert, legen wir gemeinsam fest. Oft sind es einige Wochen bis wenige Monate. Für eine handwerkliche Stelle genügt manchmal weniger, für eine Stelle mit Führungsaufgaben ist mehr Zeit sinnvoll.

Die Probezeit im neuen Arbeitsvertrag regeln Sie selbst, höchstens drei Monate sind möglich. Das schreiben Sie direkt in den Arbeitsvertrag.

Maler und Gipser bei der Arbeit, im Hintergrund die Zürcher Altstadt

Was wir vor dem Start festhalten

Klare Abmachungen von Anfang an, damit die Übernahme reibungslos klappt.

Dauer des Einsatzes
Wie lange die Fachkraft temporär bei Ihnen arbeitet, bevor über die Übernahme entschieden wird.
Bedingungen der Übernahme
Ab wann eine Festanstellung möglich ist und welche Kosten dafür anfallen.
Lohn nach der Übernahme
Welcher Lohn im Arbeitsvertrag vorgesehen ist, damit die Fachkraft weiss, worauf sie hinarbeitet.
Gespräche während des Einsatzes
Wann wir mit Ihnen und der Fachkraft nachfragen, wie es läuft.
Ende ohne Übernahme
Welche Fristen gelten, wenn eine Seite nicht weitermachen möchte.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Ein Installationsbetrieb sucht einen Elektroinstallateur für den Service. Zwei Kandidaten überzeugen im Gespräch, beide haben gute Zeugnisse. Der Betrieb entscheidet sich für Try & Hire mit dem ersten Kandidaten und vereinbart einen Einsatz von einigen Wochen.

Im Einsatz zeigt sich, dass der Elektriker sauber arbeitet, gut mit Kundinnen umgehen kann und sich im Team wohlfühlt. Nach der vereinbarten Zeit unterschreiben beide den Arbeitsvertrag. Hätte es nicht gepasst, wäre der Einsatz beendet worden, und wir hätten den zweiten Kandidaten angefragt.

Elektroinstallateur an einer Verteilung im Neubau

Try & Hire aus Sicht der Fachkraft

Viele Fachleute schätzen Try & Hire. Wer eine bestehende Stelle aufgibt, möchte sicher sein, dass der neue Betrieb hält, was er verspricht. Im Einsatz lernen sie Chefin, Team, Baustellen und Abläufe kennen und entscheiden dann in Ruhe.

Während des Einsatzes sind sie bei uns angestellt, bekommen den Lohn jede Woche und haben eine Ansprechperson, die zuhört, wenn etwas nicht stimmt. Für Sie als Betrieb heisst das: Wer nach dem Einsatz unterschreibt, will wirklich bleiben.

Wann Try & Hire nicht passt

Try & Hire ist nicht immer die beste Wahl. Sind Sie nach Gesprächen und Referenzen schon sicher, ist eine direkte Festanstellung schneller und einfacher. Und brauchen Sie jemanden nur für einige Wochen, ohne Absicht auf eine Übernahme, ist ein gewöhnlicher Temporäreinsatz ehrlicher gegenüber der Fachkraft.

Manche Fachleute möchten ihre bestehende Stelle erst kündigen, wenn ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt. Für sie ist Try & Hire schwierig. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch offen, welcher Weg für Ihre Stelle passt.

Übernahme: was das Gesetz sagt

Eine Übernahme nach einem Temporäreinsatz ist in der Schweiz erlaubt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz schützt die Freiheit der Fachkraft und des Einsatzbetriebs, nach dem Einsatz einen Arbeitsvertrag abzuschliessen.

Bei Try & Hire ist die Übernahme das Ziel. Darum halten wir vor dem ersten Arbeitstag schriftlich fest, ab wann sie möglich ist und zu welchen Bedingungen. So gibt es später keine Diskussion.

Vereinbarungen, die es dem Einsatzbetrieb erschweren oder verunmöglichen, die Temporärkraft nach Ende des Einsatzes anzustellen, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG).

Eine Entschädigung darf nur verlangt werden, wenn der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und der Übertritt innerhalb von drei Monaten nach dem Einsatz erfolgt. Sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG, SR 823.11) auf fedlex.admin.ch

Rechtliche Grundlagen

Bis zur Übernahme ist die Fachkraft bei iPersonal angestellt. Es gelten das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), die Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) und der GAV Personalverleih, so wie bei jedem Temporäreinsatz.

Eine Abrede, die der Fachkraft den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach dem Einsatz verbietet, ist nach Art. 22 AVG nichtig. Ab der Übernahme gilt Ihr eigener Arbeitsvertrag nach dem Obligationenrecht (OR), und Sie rechnen die Sozialversicherungen wie AHV und ALV selbst ab.

Quellen: Arbeitsvermittlungsgesetz AVG (SR 823.11), Arbeitsvermittlungsverordnung AVV (SR 823.111), GAV Personalverleih, Obligationenrecht OR, Arbeitsvertrag (Art. 319 ff.).

Fragen zu Try & Hire

Was kostet Try & Hire?

Während des Einsatzes bezahlen Sie den vereinbarten Stundensatz. Die Bedingungen der Übernahme halten wir vor dem Start schriftlich fest, damit Sie die Kosten kennen.

Muss ich die Person übernehmen?

Nein. Passt es nicht, endet der Einsatz mit den Fristen des Einsatzvertrags. Wir suchen auf Wunsch weiter.

Kann die Fachkraft vor der Übernahme gehen?

Ja, auch sie entscheidet frei. Darum besprechen wir mit beiden Seiten früh, wie es läuft, und sprechen Probleme sofort an.

Wird die Zeit im Einsatz angerechnet?

Die Probezeit im neuen Vertrag legen Sie selbst fest, höchstens drei Monate. Viele Betriebe verkürzen sie, weil sie die Person schon kennen.

Wer ist während des Einsatzes Arbeitgeber?

Die iPersonal AG. Wir zahlen den Lohn jede Woche und übernehmen Sozialversicherungen und Administration.

Kann ich Try & Hire auch für Lernende nach der Lehre nutzen?

Ja, wenn die Person ihren Abschluss hat und eine Festanstellung sucht. Gerade nach der Lehre ist ein Einsatz eine gute Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen.

Wie oft fragen Sie während des Einsatzes nach?

Das legen wir mit Ihnen fest. Meist sprechen wir nach den ersten Tagen und vor dem Entscheid über die Übernahme mit beiden Seiten.

Was passiert mit den Ferientagen beim Wechsel?

Während des Einsatzes erhält die Fachkraft die Entschädigung für Ferien und Feiertage über uns. Ab der Festanstellung gelten die Regeln Ihres Arbeitsvertrags.

Kann ich den Einsatz verlängern, bevor ich entscheide?

Ja, wenn beide Seiten einverstanden sind. Wir passen dann den Verleihvertrag an.

Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kunden-Portal und verfügbaren Fachkräften

Try & Hire für Ihre Stelle

Sagen Sie uns, welche Stelle Sie fest besetzen möchten. Wir schlagen Fachleute vor, die genau das suchen.

Ihre Ansprechperson für Bau, Gewerbe und KV: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr