Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Weinfelden TG
- Weinfelden TG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Im Thurgau sind 22'185 Arbeitsstätten gemeldet, am meisten Beschäftigte hat die Branche Erziehung und Unterricht (BFS, STATENT 2024). Wir verleihen Personal und vermitteln feste Stellen für diese Betriebe. Eine feste Ansprechperson betreut Ihre Anfrage.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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22'185
Arbeitsstätten im Thurgau
149'746
Beschäftigte im Thurgau
10'342
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
Für Dauerstellen im Thurgau suchen wir Fachkräfte, die zu Ihrem Betrieb passen, und stellen sie Ihnen vor. Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter ab. Wir begleiten den Weg bis dahin: Profil klären, suchen, prüfen, Gespräche vorbereiten.
Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Ob die Leute, die heute bei Ihnen arbeiten, zu uns wechseln möchten, entscheiden sie selbst. Wir sprechen mit ihnen, sobald Sie und Ihr bisheriges Büro die Fristen geklärt haben.
Eine Entschädigung an das bisherige Büro ist nur in engen Grenzen erlaubt, bei Einsätzen unter drei Monaten und nur bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Im Personalverleih ist die iPersonal AG Arbeitgeberin, schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn und rechnet die Sozialversicherungen ab. Ihr Betrieb leitet die Arbeit an und bestätigt die Stunden.
Führen Sie die Temporärkraft wie Ihre eigenen Leute in Arbeitsplatz, Maschinen und Sicherheitsregeln ein. Gibt es Probleme, melden Sie sich bei uns, wir klären sie mit der Fachkraft.

Nach Beschäftigten führt im Thurgau die Branche Erziehung und Unterricht mit 10'342 Personen in 1'112 Arbeitsstätten. Im Schnitt arbeiten rund 7 Personen in einer Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Für unsere Arbeit heisst das: Wo viele Betriebe einer Branche sitzen, schwankt der Bedarf an Personal mit Aufträgen, Saison und Ferien. Genau dann sind Temporäreinsätze gefragt. Auch der Personalverleih selbst ist im Thurgau vertreten: 81 Arbeitsstätten der Branche Personalvermittlung und Personalverleih zählt das BFS.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen im Thurgau 49 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 66 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 28 Prozent in Industrie und Bau.
Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen. Für die Betriebe im Thurgau sind besonders Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende gefragt, dazu Gärtner, Landmaschinenmechanikerinnen und Hilfspersonal.
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb im Thurgau gilt, steht im Verleihvertrag.
Für Betriebe im Thurgau bringt die Bewilligung des Verleihers Sicherheit: Die Kaution sichert die Löhne, die Verträge sind schriftlich, und der Kanton beaufsichtigt den Verleiher. Unsere Bewilligung erteilte das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. Im Thurgau gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
Sie entscheiden, wie Sie anfragen: online, per Telefon unter 044 515 57 56 oder per E-Mail. Danach läuft alles über eine Ansprechperson, die Ihren Betrieb im Thurgau kennenlernt.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Die Kosten einer Dauerstelle bestehen aus drei Teilen: dem Lohn, den Sozialbeiträgen des Arbeitgebers und dem Honorar für die Vermittlung. Lohn und Beiträge zahlen Sie wie bei jeder eigenen Anstellung. Was die Vermittlung kostet, besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Gilt in Ihrer Branche ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag, sind seine Mindestlöhne auch bei einer Festanstellung verbindlich. Das SECO führt das Verzeichnis dieser Verträge.
Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Lohnausweis liegen danach bei Ihrem Betrieb.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Ostschweiz im Mittel CHF 7'155, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'186 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Mit 2,2 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Thurgau im Herbst 2026 unter dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Fachkräfte sind gefragt, eine frühe Anfrage lohnt sich.
Für meldepflichtige Berufsarten gilt eine Sperrfrist: Die Stelle geht zuerst an das RAV, öffentlich erscheint sie erst nach fünf Arbeitstagen (Art. 53b AVV). Wir prüfen bei jeder Anfrage, ob Ihr Beruf betroffen ist, und übernehmen die Meldung.

Für die Budgetplanung einer Festanstellung: Bruttolohn und gesetzliche Beiträge auf einen Blick, ohne Pensionskasse und Versicherungsprämien.
CHF 7'130 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, wir vermitteln Dauerstellen und verleihen Personal. Für beides haben wir die Bewilligung des Kantons Zürich und des SECO.
Nach GAV Personalverleih bis zu drei Monate. Passt es in den ersten Wochen nicht, endet der Einsatz kurzfristig, und wir schlagen Ihnen eine andere Person vor.
Im Thurgau gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte, CHF 25.86 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Die Temporärkraft trägt ihre Stunden ein, Ihr Betrieb bestätigt sie jede Woche. Auf dieser Grundlage zahlen wir den Lohn und stellen Rechnung.
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Rasch haben Sie eine Rückmeldung. Ob die Fachkraft am nächsten Tag oder in zwei Wochen beginnt, hängt davon ab, wer verfügbar ist und wie speziell die Stelle ist.
Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden. Er enthält den Lohn, mindestens CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte im Thurgau (GAV 2026), dazu Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Die Offerte erhalten Sie vor Beginn.
Von Frauenfeld, Kreuzlingen und Weinfelden bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Thurgau arbeiten 149'746 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Frauenfeld mit 23'168, Kreuzlingen mit 11'703, Weinfelden mit 10'549 und Arbon mit 7'090 (BFS, STATENT 2024).
Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb im Thurgau Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Temporär oder fest arbeiten im Thurgau: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr