Temporärbüro für Stadt und Kanton Genf
Für Gelernte gilt im Kanton Genf ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde, mit Zuschlägen CHF 33.44 (GAV Personalverleih 2026). Wir stellen Temporärkräfte und vermitteln Dauerstellen für Betriebe im Kanton Genf. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
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Kunden-Portal für Ihren Betrieb
Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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Zahlen für den Kanton Genf
46'510
Arbeitsstätten im Kanton Genf
401'982
Beschäftigte im Kanton Genf
29'328
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
5,3 %
Arbeitslosenquote Kanton Genf
1'729
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Genf
Temporärpersonal für den Kanton Genf
Temporärarbeit heisst für Ihren Betrieb im Kanton Genf: Sie melden den Bedarf, wir suchen die Leute, prüfen Zeugnisse und Ausweise und stellen sie an. Für die Dauer des Einsatzes bleiben wir Arbeitgeberin, Sie bestimmen Aufgaben, Arbeitsort und Arbeitszeiten. Abgerechnet werden die Stunden laut Rapport.
537'084 Einwohnerinnen und Einwohner zählt der Kanton Genf (BFS, STATPOP 2025), 401'982 Menschen arbeiten hier (STATENT 2024). Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.
So besetzen wir eine Dauerstelle
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der Fachkraft ab. Wir begleiten bis zur Unterschrift und bleiben ansprechbar, wenn in der ersten Zeit Fragen auftauchen.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.
Auftragsspitzen, Ferien und Ausfälle
Temporärpersonal hilft, wenn mehr Arbeit anfällt als Ihr Team schaffen kann: bei Auftragsspitzen, in der Ferienzeit, bei Krankheit oder Unfall und wenn ein Projekt früher beginnt als geplant.
Je genauer die Anfrage, desto besser der Vorschlag: Beruf, Anzahl, Einsatzort, Beginn, voraussichtliche Dauer und nötige Ausweise. Den Rest klärt Ihre Ansprechperson am Telefon.

Wo im Kanton Genf gearbeitet wird
Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Erziehung und Unterricht (29'328), Detailhandel (19'739) und Grosshandel (19'011).
Für uns zählt nicht die Branche allein, sondern die Aufgabe. Eine Logistikerin arbeitet im Detailhandel ebenso wie in der Industrie, ein Elektroinstallateur auf der Baustelle wie in der Werkhalle. Wir suchen nach Beruf und Aufgabe.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen im Kanton Genf 75 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 86 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 13 Prozent in Industrie und Bau.
Welche Fachleute wir im Kanton Genf vermitteln
Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen. Für die Betriebe im Kanton Genf sind besonders Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende gefragt, dazu Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager.
Rechtliche Grundlagen für Personalverleih im Kanton Genf
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze im Kanton Genf kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz
Personalverleih ist in der Schweiz kein freies Gewerbe. Wer Arbeitskräfte an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des Kantons (Art. 12 AVG) und hinterlegt eine Kaution, die die Löhne sichert (Art. 14 AVG). Die iPersonal AG erfüllt beides; Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO.
Lohnregeln nach Gesamtarbeitsvertrag
Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. Im Kanton Genf heisst das 2026: CHF 22.70 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte und CHF 27.62 für Gelernte (Lohngebiet Genf).
Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Von der Anfrage zum Einsatz im Kanton Genf
Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
- Bedarf und Zeitraum nennen
- Rasche Rückmeldung
- Profile prüfen und auswählen
- Vertrag unterschreiben
- Einsatz im Kanton Genf mit Betreuung
Kosten einer temporären Fachkraft
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft im Kanton Genf: Basislohn nach GAV CHF 22.70, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 27.49 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 33.44.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Genferseeregion lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'390, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'156 und für Handwerksberufe bei CHF 6'190 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Stellenmeldepflicht und RAV
Mit 5,3 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton Genf im Herbst 2026 über dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Es gibt Stellensuchende in der Region, die wir für Sie prüfen.
Wer im Kanton Genf kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Was kostet eine temporäre Fachkraft pro Stunde?
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
- Stundenlohn
- 27.62
- Feiertage (3,2 %)
- 0.88
- Ferien
- 2.37
- 13. Monatslohn (8,33 %)
- 2.57
- Bruttolohn pro Stunde
- 33.44
- Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
- 2.27
- Lohnkosten pro Stunde
- 35.71
CHF 1'499.82 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Häufige Fragen für den Kanton Genf
Welche Leistungen bietet ein Personaldienstleister?
Temporärpersonal, Festanstellung, Probeanstellung mit Übernahme und die Anstellung von Personen, die Sie selbst gefunden haben (Payrolling). Alles betreut von einer festen Ansprechperson.
Haben Sie Bauarbeiter und Handwerker für den Kanton Genf?
Ja. Bau und Ausbau sind unser Schwerpunkt: Maurer, Zimmerleute, Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler und Hilfskräfte. Im Bauhauptgewerbe gelten die Lohnbestimmungen des Landesmantelvertrags (LMV) auch für Temporäre (Art. 20 AVG).
Ist ein Zeitarbeitsbüro für den Kanton Genf dasselbe wie ein Temporärbüro?
Zeitarbeit ist der deutsche Begriff, Temporärarbeit der schweizerische, gemeint ist dasselbe. Für Einsätze in der Schweiz gelten das Arbeitsvermittlungsgesetz und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih.
Welches Lohngebiet gilt im Kanton Genf?
Im Kanton Genf gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Genf nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 22.70 pro Stunde für Ungelernte, CHF 24.30 für Angelernte, CHF 27.62 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
Was kostet eine Temporärkraft im Kanton Genf?
Untergrenze ist der Bruttostundenlohn nach GAV Personalverleih: im Kanton Genf CHF 33.44 für Gelernte und CHF 27.49 für Ungelernte (Lohngebiet Genf, 2026). Dazu kommen Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich.
Welche Angaben verlangt das Gesetz im Verleihvertrag?
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Dürfen wir eine Temporärkraft später fest anstellen?
Ja, das Arbeitsvermittlungsgesetz erlaubt den Übertritt ausdrücklich (Art. 22 AVG). Wer von Anfang an eine Übernahme plant, wählt Try & Hire: Die Person arbeitet zuerst temporär, dann stellen Sie sie fest an.
Können Sie eine Person anstellen, die wir selbst gefunden haben?
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Regionen und Orte im Kanton Genf
Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Genève mit 194'744, Lancy mit 28'314, Carouge GE mit 27'046 und Vernier mit 26'081 (BFS, STATENT 2024).
Genève · Lancy · Carouge GE · Vernier · Meyrin
Nachbarorte
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Fachkräfte für Ihren Betrieb
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