Dauerstelle
Schreiner Bankschreiner 100%, Bettingen BS
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18'644 Betriebe im Kanton Basel-Stadt beschäftigen 201'823 Menschen (BFS, STATENT 2024), und viele suchen laufend Leute. Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Ein Lebenslauf genügt für den Anfang.
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18'644
Arbeitsstätten im Kanton Basel-Stadt
201'823
Beschäftigte im Kanton Basel-Stadt
CHF 22.39 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 7'156
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Nordwestschweiz
4,4 %
Arbeitslosenquote Kanton Basel-Stadt
Besonders gefragt sind Produktionsmitarbeitende und Logistikerinnen.
Ein Temporäreinsatz ist oft der schnellste Weg zu Arbeit im Kanton Basel-Stadt. Sie lernen Betriebe kennen, sammeln Erfahrung und bekommen den Lohn jede Woche. Aus vielen Einsätzen wird später eine feste Stelle.
Hinter Pharma folgen Erziehung und Unterricht mit 14'882 und Gastronomie mit 9'851 Beschäftigten; im Schnitt sind es 10,8 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Ein Temporärbüro stellt Sie an und verleiht Sie an einen Betrieb, der für eine bestimmte Zeit Leute braucht. Ihr Lohn kommt von uns, Ihre Arbeitszeiten und Aufgaben bestimmt der Betrieb. So steht es auch im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das den Personalverleih in der Schweiz regelt.
Für den Personalverleih braucht es in der Schweiz eine Bewilligung. Die iPersonal AG hat sie für die Schweiz und für Einsätze über die Grenze, ausgestellt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis des SECO.
Der Arbeitsweg entscheidet oft, ob ein Einsatz gut läuft. Sagen Sie uns, wie weit Sie fahren möchten. Lieber ein Einsatz in der Nähe als einer, für den Sie jeden Tag zwei Stunden unterwegs sind.
Wechselt der Einsatzort während eines Einsatzes, etwa von einer Baustelle zur nächsten, sagt Ihnen der Betrieb das rechtzeitig. Wir achten darauf, dass der neue Ort für Sie erreichbar bleibt.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Basel-Stadt bieten Basel mit 196'083, Riehen mit 5'407 und Bettingen mit 333 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Der Lohn hängt vom Beruf und von der Erfahrung ab, nach unten begrenzt ihn der GAV Personalverleih. Im Kanton Basel-Stadt sind es 2026 mindestens CHF 27.62 pro Stunde für Gelernte und CHF 22.39 für Ungelernte (Hochlohngebiet). Zum Vergleich: Der mittlere Bruttomonatslohn aller Berufe lag in der Grossregion Nordwestschweiz bei CHF 7'156 (BFS, LSE 2024).
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Nordwestschweiz: Handwerksberufe CHF 6'232, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'998, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'144 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Von 100 Franken Bruttolohn gehen 5.30 Franken an AHV, IV und EO und 1.10 Franken an die ALV. Dazu kommen je nach Pensum die Nichtberufsunfallversicherung und ab 22'680 Franken Jahreslohn die Pensionskasse. Was genau abgezogen wird, sehen Sie auf jeder Lohnabrechnung.

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Basel-Stadt sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Ein befristeter Einsatz endet am vereinbarten Datum. Ein unbefristeter Einsatz kann in den ersten drei Monaten mit zwei Tagen Frist enden, danach bis zum sechsten Monat mit sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG). Wir sagen Ihnen früh, wie es weitergeht, und suchen auf Wunsch den nächsten Einsatz.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden in Industrie, Büro und technischen Berufen und 50 Stunden für die übrigen Arbeitnehmenden (Art. 9 ArG). Überstunden ohne Freizeitausgleich werden mit einem Zuschlag von mindestens einem Viertel bezahlt, sofern Vertrag oder GAV nichts anderes regeln (Art. 321c OR).
Sie müssen nicht auf ein passendes Inserat warten. Wir nehmen Ihre Bewerbung auf und melden uns, sobald ein Einsatz oder eine Stelle passt.
Wer sich bewährt, wird oft für weitere Einsätze angefragt oder fest übernommen. Ihre Ansprechperson begleitet Sie dabei.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir Sie vorschlagen. Wichtig sind das Fähigkeitszeugnis oder Diplom, Arbeitszeugnisse und Ausweise, die auf der Baustelle oder im Lager verlangt werden.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.
Fehlt der Berufsabschluss, helfen Ausweise wie der Stapler- oder Kranführerausweis, um schneller einen Einsatz zu finden. Auch Erfahrung aus dem Ausland zählt, wenn Sie sie mit Zeugnissen belegen können.


Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'309.14 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ein Temporärjob ist ein Einsatz über einen Personalverleiher. Sie haben einen Vertrag mit uns, wir zahlen den Lohn jede Woche, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb.
Wir stellen Sie Betrieben vor, die eine feste Stelle besetzen wollen. Den Arbeitsvertrag schliessen Sie dann direkt mit dem Betrieb. Für Sie ist das kostenlos.
Ja. In meldepflichtigen Berufen sehen beim RAV angemeldete Personen offene Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie uns, dass Sie angemeldet sind.
Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Ihre Ansprechperson schickt Ihnen Adresse, Zeit und Kontaktperson im Betrieb. Klären Sie am ersten Tag, wer Ihren Rapport bestätigt.
Das regeln Arbeitsgesetz und Vertrag. Gilt im Einsatzbetrieb ein Branchen-GAV, gelten dessen Arbeitszeiten auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.
Ja. Nennen Sie uns Ihr Pensum, zum Beispiel 50 oder 80 Prozent, und die Tage, an denen Sie arbeiten können. Wir suchen Einsätze, die dazu passen.
Ohne Niederlassungsbewilligung C wird die Steuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen und auf jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
Geben Sie Ihre Sprachkenntnisse ehrlich an. So schlagen wir Ihnen nur Stellen vor, bei denen die Verständigung klappt.
Für Baustellen ausserhalb der Zentren hilft ein Führerausweis. In Städten und Agglomerationen reicht oft der öffentliche Verkehr.
Sagen Sie uns frühzeitig, wann ein Einsatz endet, dann suchen wir den nächsten. So lassen sich Einsätze aneinanderreihen.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Basel-Stadt sind Basel, Riehen und Bettingen (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 3 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt.
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr