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Wer temporär mit Berufsabschluss arbeitet, verdient im Kanton Freiburg mindestens CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Normal). Wir zeigen Ihnen Einsätze und feste Stellen in der Region und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.
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24'434
Arbeitsstätten im Kanton Freiburg
167'232
Beschäftigte im Kanton Freiburg
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'964
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Espace Mittelland
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
2,5 %
Arbeitslosenquote Kanton Freiburg
Die Arbeitsplätze im Kanton Freiburg verteilen sich auf 24'434 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). In der Branche Erziehung und Unterricht allein arbeiten 14'591 Menschen. Über uns finden Sie dort Einsätze und Dauerstellen, je nach Ausbildung und Wunsch.
Ob Sie eine Lehre abgeschlossen haben, angelernt sind oder neu in der Schweiz arbeiten: Wir suchen Einsätze, die zu Ihrer Erfahrung passen. Für Gelernte gilt im Kanton Freiburg temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026).
Rund 24 Prozent der Beschäftigten im Kanton Freiburg arbeiten in Industrie und Bau, 71 Prozent im Dienstleistungssektor und 5 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 6,8 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Statt eines anonymen Portals sprechen Sie mit einer Person, die Ihren Beruf und Ihre Wünsche kennt. Sie ruft an, wenn etwas Passendes frei ist, und meldet sich auch, wenn es länger dauert.
Einen Termin für ein Gespräch im Büro oder am Telefon können Sie online vorschlagen. Die Ansprechperson bestätigt ihn per Telefon oder E-Mail.
Der Stundenrapport ist die Grundlage für Ihren Lohn. Sie tragen Ihre Stunden ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Liegt der Rapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, ist der Lohn am Dienstag unterwegs, spätestens am Mittwoch.
Fehlt eine Unterschrift auf dem Rapport, verzögert sich die Zahlung. Klären Sie darum am ersten Tag, wer im Betrieb Ihren Rapport bestätigt. Bei Stundenlohn werden Ferien und Feiertage meist als Zuschlag abgegolten; wie es in Ihrem Einsatz geregelt ist, steht im Vertrag.
Fribourg 35'541, Bulle 16'957, Villars-sur-Glâne 10'817 und Givisiez 6'192: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Freiburg (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.

Der Lohn hängt vom Beruf und von der Erfahrung ab, nach unten begrenzt ihn der GAV Personalverleih. Im Kanton Freiburg sind es 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte und CHF 21.22 für Ungelernte (Lohngebiet Normal). Zum Vergleich: Der mittlere Bruttomonatslohn aller Berufe lag in der Grossregion Espace Mittelland bei CHF 6'964 (BFS, LSE 2024).
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Espace Mittelland lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'499, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'149 und für Handwerksberufe bei CHF 6'182 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Auf der Lohnabrechnung sehen Sie jede Abzugsposition: AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent, Nichtberufsunfall ab acht Wochenstunden, berufliche Vorsorge ab 22'680 Franken Jahreslohn und, wenn Sie keine Niederlassungsbewilligung C haben, die Quellensteuer.

Damit Sie wissen, woran Sie sind, stehen die Bedingungen schon vor dem ersten Arbeitstag im Vertrag. Das verlangt Art. 19 AVG, und der GAV Personalverleih legt die Mindestlöhne fest, die im Kanton Freiburg gelten.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.
Ist Ihr Einsatz unbefristet, beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, im vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Danach gelten die Fristen des Obligationenrechts, im ersten Dienstjahr ein Monat (Art. 335c OR), sofern der GAV nichts anderes vorsieht.

Ob Sie sofort anfangen möchten oder erst in einigen Wochen: Sagen Sie es uns bei der Bewerbung. Wir suchen dann gezielt nach Einsätzen und Stellen im Kanton Freiburg und in der Umgebung.
Die Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Am Dienstag nach dem Rapport ist der Lohn unterwegs.
Haben Sie Ihren Lebenslauf gerade nicht zur Hand, bewerben Sie sich trotzdem. Beruf, Wohnort, Verfügbarkeit und Kontakt genügen für den Anfang, den Rest klären wir im Gespräch.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

Im Kanton Freiburg waren im Herbst 2026 586 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,5 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.
Sind Sie beim RAV angemeldet, sehen Sie meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Bei einem Temporärjob sind Sie bei der iPersonal AG angestellt und arbeiten in einem Betrieb in der Region, für Tage, Wochen oder Monate. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.
Ja. Nennen Sie uns Ihr Pensum, zum Beispiel 50 oder 80 Prozent, und die Tage, an denen Sie arbeiten können. Wir suchen Einsätze, die dazu passen.
Sagen Sie uns frühzeitig, wann ein Einsatz endet, dann suchen wir den nächsten. So lassen sich Einsätze aneinanderreihen.
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Das regeln Arbeitsgesetz und Vertrag. Gilt im Einsatzbetrieb ein Branchen-GAV, gelten dessen Arbeitszeiten auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Oft ja. Betriebe lernen Sie im Einsatz kennen und bieten Ihnen dann eine feste Stelle an. Das Gesetz schützt diesen Übertritt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Für Baustellen ausserhalb der Zentren hilft ein Führerausweis. In Städten und Agglomerationen reicht oft der öffentliche Verkehr.
Ja. Viele Betriebe suchen Hilfskräfte, die sie selbst einarbeiten, zum Beispiel im Lager, in der Produktion oder auf dem Bau. Nach vier Jahren Praxis im Beruf gelten Sie nach GAV als angelernt und haben Anspruch auf einen höheren Mindestlohn.
Beides geht zusammen. Wer beim RAV angemeldet ist, erfährt meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage früher (Art. 53b AVV). Teilen Sie uns die Anmeldung mit.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Freiburg sind Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Givisiez und Murten (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 119 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt.
Fribourg · Bulle · Villars-sur-Glâne · Givisiez · Murten
Ihre nächste Stelle
Arbeit im Kanton Freiburg gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Personalanfrage für den Kanton Freiburg: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr