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Teamleiterin mit Tablet im Gespräch mit einem Lageristen zwischen den Regalen

Payrolling: Sie finden die Person, wir stellen an

Sie haben die richtige Person schon gefunden, möchten sie aber nicht selbst anstellen. Wir übernehmen Vertrag, Lohn und Administration.

  • Vertrag und Lohn bei uns
  • Abrechnung pro Stunde
  • Bewilligter Personalverleih

Wann Payrolling passt

Manchmal ist die passende Person schon da: ein ehemaliger Mitarbeiter, der für ein Projekt zurückkommt, eine Fachkraft aus dem Netzwerk Ihres Poliers oder jemand, der sich direkt bei Ihnen beworben hat. Anstellen möchten Sie ihn trotzdem nicht selbst, etwa weil die Aufgabe befristet ist oder weil Ihre Lohnbuchhaltung für eine einzelne Person zu viel Aufwand hätte.

Beim Payrolling stellt die iPersonal AG die Person an. Sie arbeitet bei Ihnen wie alle anderen im Team, nur Vertrag, Lohn und Administration laufen über uns. Sie bezahlen die geleisteten Stunden.

  • Befristete Projekte, zum Beispiel ein Umbau oder eine Systemumstellung
  • Rückkehrer, Pensionierte oder Aushilfen für einige Monate
  • Fachkräfte aus dem Ausland, die zuerst kurz in der Schweiz arbeiten
  • Betriebe ohne eigene Lohnbuchhaltung für einzelne Anstellungen

Beispiele aus dem Alltag

So setzen Betriebe Payrolling bei uns ein.

  • Rückkehr für ein Projekt

    Ein pensionierter Polier hilft für einen Umbau einige Monate aus. Der Bauunternehmer möchte ihn nicht neu anstellen, wir übernehmen Vertrag und Lohn.

  • Vertretung im Büro

    Eine Kauffrau aus dem Bekanntenkreis vertritt während eines längeren Urlaubs. Die Lohnbuchhaltung des Betriebs bleibt schlank.

  • Kurz aus dem Ausland

    Ein Monteur aus einem EU-Land arbeitet einige Wochen in der Schweiz. Wir erledigen die Meldung und rechnen ab.

So beginnt ein Payrolling

Meist sind es wenige Tage vom ersten Anruf bis zum Start.

  1. 1

    Kontakt

    Sie nennen uns die Person, die Aufgabe, den Lohn und den Zeitraum.

  2. 2

    Angebot

    Wir berechnen den Stundensatz und halten alles im Verleihvertrag fest.

  3. 3

    Anstellung

    Wir schliessen den Vertrag mit der Person ab und erledigen die Anmeldungen.

  4. 4

    Arbeit und Rapport

    Die Person arbeitet bei Ihnen. Sie bestätigen die Stunden, wir zahlen den Lohn und stellen Rechnung.

Was wir übernehmen

Alles, was zu einer Anstellung gehört, ausser der Arbeit selbst.

  • Arbeitsvertrag

    Wir schliessen den Arbeitsvertrag und den Einsatzvertrag mit der Person ab, nach den Regeln des GAV Personalverleih.

  • Lohn jede Woche

    Wir zahlen den Lohn wöchentlich aus, auf Wunsch auch auf ein Konto im Ausland, und erstellen die Lohnabrechnungen.

  • Sozialversicherungen

    AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge, Unfallversicherung und Krankentaggeld.

  • Quellensteuer

    Bei quellensteuerpflichtigen Personen ziehen wir die Steuer ab und rechnen mit dem Kanton ab.

  • Meldungen

    Meldungen und Bewilligungen für ausländische Mitarbeitende, zum Beispiel im Meldeverfahren.

  • Lohnausweis

    Am Ende des Jahres oder des Einsatzes erhält die Person ihren Lohnausweis von uns.

Was wir von Ihnen brauchen

Damit wir die Person korrekt anstellen können, brauchen wir einige Angaben von Ihnen und von ihr. Je vollständiger diese sind, desto schneller kann sie beginnen.

  • Name und Kontaktangaben der Person
  • Aufgabe, Einsatzort, Arbeitszeit und Zeitraum
  • Vereinbarter Lohn pro Stunde oder Monat
  • Ausweis und, falls nötig, die Bewilligung
  • Zuständige Person in Ihrem Betrieb für den Rapport

Den Rest übernehmen wir: Arbeitsvertrag, Anmeldung bei den Versicherungen, Quellensteuer und die wöchentliche Lohnzahlung.

Maler und Gipser bei der Arbeit, im Hintergrund die Zürcher Altstadt

So setzt sich der Stundensatz zusammen

Grundlage ist der Lohn, den Sie mit der Person vereinbaren. Dazu kommen die Lohnnebenkosten, also Sozialversicherungen, Versicherungen und die Entschädigung für Ferien und Feiertage, sowie unser Aufwand für Vertrag, Abrechnung und Betreuung.

Sie erhalten den Satz vor dem Start schriftlich. Abgerechnet werden nur die bestätigten Stunden. Fällt die Person aus, bezahlen Sie keine Stunden, Krankentaggeld und Unfallversicherung laufen über uns.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal

Payrolling, Temporäreinsatz oder selbst anstellen?

Drei Wege, eine Person zu beschäftigen.

Selbst anstellen
Sie schliessen den Arbeitsvertrag, führen die Lohnbuchhaltung und tragen das Risiko bei Krankheit oder Unfall selbst.
Payrolling
Sie haben die Person gefunden. Wir stellen sie an, zahlen den Lohn und übernehmen Versicherungen und Administration.
Temporäreinsatz
Wir suchen die Person für Sie und übernehmen ebenfalls Anstellung, Lohn und Versicherungen.

Payrolling oder Temporärpersonal?

Beim Temporärpersonal suchen wir die Fachkraft für Sie. Beim Payrolling haben Sie sie schon gefunden. Die Anstellung läuft in beiden Fällen gleich: Die iPersonal AG ist Arbeitgeber.

Später selbst anstellen

Möchten Sie die Person nach dem Projekt fest übernehmen, ist das möglich. Sprechen Sie Ihre Ansprechperson früh darauf an, dann planen wir den Übergang.

Payrolling ist Personalverleih

Rechtlich gilt Payrolling in der Schweiz als Personalverleih. Darum braucht der Anbieter eine Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz, und für die angestellte Person gilt der GAV Personalverleih. Die iPersonal AG hat die nötigen Bewilligungen des Kantons Zürich und des SECO.

Für Sie ist das eine Sicherheit: Die Person ist korrekt angestellt und versichert, Mindestlöhne und Arbeitszeitregeln sind eingehalten, und Sie haben einen festen Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Anstellung.

Untersteht Ihr Betrieb einem allgemeinverbindlichen Branchen-GAV, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen auch für die Person im Payrolling. Wir prüfen das vor dem Start.

Rechte der Person im Payrolling

Die Person im Payrolling ist bei uns angestellt und hat dieselben Rechte wie alle Temporärmitarbeitenden: einen schriftlichen Arbeitsvertrag, den Lohn jede Woche, Ferien und Feiertage nach dem GAV Personalverleih und den Schutz der Sozialversicherungen.

Für Sie als Betrieb bleibt die Zusammenarbeit im Alltag gleich wie mit Ihren eigenen Leuten. Sie geben die Arbeit vor, sorgen für einen sicheren Arbeitsplatz und bestätigen die Stunden. Fragen zum Vertrag, zum Lohn oder zu einer Abwesenheit beantworten wir.

Rechtliche Grundlagen

Payrolling ist rechtlich Personalverleih: Es braucht eine Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), und für die angestellten Personen gilt der GAV Personalverleih. Das SECO und die kantonalen Arbeitsämter beaufsichtigen die Verleihbetriebe.

iPersonal schliesst den Arbeitsvertrag nach dem Obligationenrecht (OR), rechnet AHV, IV, EO und ALV ab und versichert gegen Unfall nach dem UVG. Die berufliche Vorsorge läuft nach dem BVG, sobald die Eintrittsschwelle erreicht ist.

Quellen: Arbeitsvermittlungsgesetz AVG (SR 823.11), GAV Personalverleih, Obligationenrecht OR, Arbeitsvertrag (Art. 319 ff.).

Fragen zum Payrolling

Wer bestimmt den Lohn?

Sie vereinbaren den Lohn mit der Person. Wir prüfen, ob er den Mindestlöhnen des GAV entspricht, und berechnen daraus den Stundensatz.

Muss die Person zuerst bei Ihnen vorbeikommen?

Wir brauchen ihre Unterlagen und ein kurzes Gespräch, meist am Telefon. Danach schliessen wir den Vertrag ab.

Geht Payrolling auch für Personen aus dem Ausland?

Ja, sofern eine Arbeit in der Schweiz erlaubt ist. Für Staatsangehörige der EU und der EFTA ist ein kurzer Einsatz oft über das Meldeverfahren möglich. Die Meldung übernehmen wir.

Wie lange kann ein Payrolling dauern?

So lange, wie Sie die Person brauchen. Die Dauer steht im Verleihvertrag und lässt sich verlängern.

Was passiert bei Krankheit oder Unfall?

Die Person ist bei uns versichert. Sie bezahlen nur die geleisteten Stunden.

Kann ich mehrere Personen ins Payrolling geben?

Ja. Für jede Person schliessen wir einen eigenen Arbeitsvertrag ab. Die Abrechnung erhalten Sie gesammelt.

Wie schnell kann die Person anfangen?

Sobald Unterlagen und Verträge vollständig sind, oft innert weniger Tage. Bei Personen aus dem Ausland hängt es von der Meldung oder Bewilligung ab.

Wer führt die Person im Alltag?

Ihr Betrieb. Sie geben die Arbeit vor und bestätigen die Stunden auf dem Rapport. Wir sind für Vertrag, Lohn und Versicherungen zuständig.

Weitere Fragen (5)
Kann ich Payrolling jederzeit beenden?

Ja, mit den Fristen, die im Einsatzvertrag stehen. Ihre Ansprechperson bespricht das vor dem Start mit Ihnen.

Können Sie auch Personen mit Teilzeitpensum anstellen?

Ja. Payrolling ist für jedes Pensum möglich, von wenigen Stunden pro Woche bis Vollzeit. Abgerechnet werden die bestätigten Stunden.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall?

Die Person ist bei uns gegen Unfall versichert. Melden Sie den Unfall sofort bei uns, wir übernehmen die Meldung an die Versicherung.

Wer stellt das Arbeitszeugnis aus?

Als Arbeitgeber stellen wir das Arbeitszeugnis aus. Dafür fragen wir bei Ihnen nach, wie die Person gearbeitet hat.

Muss die Person für Payrolling eine Bewerbung schicken?

Eine eigentliche Bewerbung braucht es nicht. Wir benötigen aber Lebenslauf, Ausweis und Angaben zur Person, um den Vertrag korrekt abzuschliessen.

Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kunden-Portal und verfügbaren Fachkräften

Payrolling anfragen

Nennen Sie uns die Person, die Aufgabe und den Zeitraum. Wir melden uns mit einem Angebot.

Ihre Ansprechperson für Bau, Gewerbe und KV: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr