Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Rotkreuz ZG
- Rotkreuz ZG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Zug ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Automobil-Fachleute EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton Zug und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'457
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Automobil-Fachmann/Fachfrau EFZ
398
Arbeitsstätten Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Kanton Zug
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
Mit uns können Sie als Automobil-Fachfrau oder Automobil-Fachmann EFZ temporär einsteigen, eine Dauerstelle antreten oder mit Try & Hire zuerst schauen, ob es passt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und melden uns.
Danach richten wir unsere Vorschläge aus. Vor jeder Zusage kennen Sie Garage, Zeiten und Dauer.
Nach Beschäftigten in Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen führen im Kanton Zug Cham mit 1'239, Baar mit 579, Risch mit 476, Zug mit 358 und Neuheim mit 316 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Automobil-Fachleute EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zug (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Der Arbeitsweg entscheidet oft, ob ein Einsatz gut läuft. Sagen Sie uns, wie weit Sie fahren möchten. Lieber ein Einsatz in der Nähe als einer, für den Sie jeden Tag zwei Stunden unterwegs sind.
Wer bereit ist umzuziehen oder zu pendeln, gibt das im Formular an. So sehen wir auch Stellen weiter weg, die zu Ihrem Beruf passen.

Zwischen CHF 5'600 und CHF 7'325 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Automobil-Fachleute EFZ, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'457.
Im Kanton Zug gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Automobil-Fachleute EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.
Im Kanton Zug arbeiten 3'632 Menschen in den Branchen Autogewerbe, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen (BFS, STATENT 2024). Für Automobil-Fachleute EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
Diese Branchen stellen im Kanton Zug rund 2,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 3,4 % (BFS, STATENT 2024).
Im Kanton Zug waren im Herbst 2026 660 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,8 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Automobil-Fachleute EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das klären wir vor jedem Einsatz mit der Garage. Meist stellt der Betrieb Werkzeug, Diagnosegeräte und Hebebühnen, manchmal wird erwartet, dass Sie Ihr Handwerkzeug mitnehmen. Wir sagen Ihnen vor dem Start genau, was Sie brauchen und was vor Ort bereitsteht.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Zug nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie es genau. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung, je nach Lohn die Pensionskasse und allenfalls die Quellensteuer.
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Im Kanton Zug gibt es 11 Gemeinden mit 135'018 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Zug, Baar, Risch, Cham und Steinhausen. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262 (BFS, STATENT 2024).
Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen
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