Dauerstelle
Schreiner 100%, Domat/Ems GR
- Domat/Ems GR
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mit Lehrabschluss verdienen Baupraktiker/innen temporär in Graubünden mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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CHF 6'137
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Baupraktiker/in
1'622
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Graubünden
1,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Graubünden
3'355
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Graubünden
Wir vermitteln Baupraktikerinnen und Baupraktiker EBA in Einsätze, Dauerstellen und Try & Hire. Bewerben Sie sich mit Ihrem Lebenslauf, und wir besprechen gemeinsam Ihren nächsten Schritt.
Gleich zu Beginn sprechen wir darüber, was Sie in der Grundbildung gelernt haben: Mauern, Schalen, Betonieren oder Arbeiten im Tiefbau. Wir fragen auch, ob Sie gern früh starten und wie weit Sie zur Baustelle fahren. Vor jedem Einsatz wissen Sie Ort, Zeit und Dauer, und bei Temporäreinsätzen erhalten Sie Ihren Lohn von iPersonal.
Nach Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Graubünden Chur mit 2'085, St. Moritz mit 906, Davos mit 646, Maienfeld mit 428 und Landquart mit 413 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Baupraktiker/innen gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Graubünden bieten Chur mit 35'520, Davos mit 9'563, St. Moritz mit 8'866 und Landquart mit 6'138 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Für den Personalverleih gilt in der Schweiz ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag, der GAV Personalverleih. Er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage und die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Temporärangestellte.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

Zwischen CHF 5'550 und CHF 6'830 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Baupraktiker/innen, gemessen in der Grossregion Ostschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'137.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Graubünden CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.
Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
13'851 von 142'755 Beschäftigten in Graubünden arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 9,7 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 6,5 %.
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Baupraktiker/innen sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das sagen wir Ihnen vor dem Start. Auf den meisten Baustellen brauchen Sie wetterfeste Kleidung, Sicherheitsschuhe und Handschuhe, den Helm und weitere Schutzausrüstung stellt in der Regel die Bauunternehmung. Sie erfahren ausserdem, wo Sie sich am ersten Morgen melden, um welche Zeit es losgeht und wer sich vor Ort einweisen.
In Graubünden zählt das BFS 1'622 Arbeitsstätten mit 13'851 Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Baupraktiker/innen, aber dort entstehen die meisten Stellen.
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Ja. In meldepflichtigen Berufen sehen beim RAV angemeldete Personen offene Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie uns, dass Sie angemeldet sind.
Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.
Chur, Davos, St. Moritz und Landquart sind im Kanton Graubünden die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 100 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Am meisten Beschäftigte zählen Chur mit 35'520, Davos mit 9'563, St. Moritz mit 8'866 und Landquart mit 6'138 (BFS, STATENT 2024).
Chur · Davos · St. Moritz · Landquart · Domat/Ems
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