Try & Hire
Reifenpraktiker 100%, Rebstein SG
- Rebstein SG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton St. Gallen ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Bodenpraktiker/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton St. Gallen und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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Dauerstelle
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CHF 6'137
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
3'276
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton St. Gallen
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton St. Gallen
3'796
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton St. Gallen
39'699
Arbeitsstätten im Kanton St. Gallen
Als Bodenpraktikerin oder Bodenpraktiker sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region St. Gallen, bei einem Bodenbelagsgeschäft oder einer Parkettfirma, temporär, fest oder mit Try & Hire. Ihre Ansprechperson begleitet Sie persönlich bis zum ersten Arbeitstag.
Die Arbeit ist körperlich, oft kniend und mit Staub verbunden. Wir sagen Ihnen vor dem Start genau, was Sie erwartet, und klären Schutzausrüstung wie Gehörschutz, Maske und Knieschoner mit Ihnen und dem Betrieb. So starten Sie sicher und gut vorbereitet in den Einsatz.
St. Gallen, Wil SG, Rapperswil-Jona, Oberriet SG und Gossau SG: In diesen Gemeinden im Kanton St. Gallen arbeiten die meisten Menschen in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 8'571 (BFS, STATENT 2024). Allein St. Gallen zählt 4'599 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton St. Gallen bieten St. Gallen mit 86'259, Rapperswil-Jona mit 18'023, Wil SG mit 16'197 und Gossau SG mit 13'674 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Aus einem Temporäreinsatz kann eine feste Stelle werden. Das ist kein Zufall: Viele Betriebe suchen über den Personalverleih Leute, die sie später übernehmen möchten. Sagen Sie uns, ob Sie das wünschen.
Ihr Arbeitsvertrag mit uns darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nicht verbieten. Solche Klauseln wären nach Artikel 19 Absatz 5 des Arbeitsvermittlungsgesetzes nichtig. Den Übergang besprechen wir mit Ihnen und dem Betrieb.

Zwischen CHF 5'550 und CHF 6'830 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Bodenpraktiker/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Ostschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'137.
Im Kanton St. Gallen gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Bodenpraktiker/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.
Für Bodenpraktiker/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Diese Branchen stellen im Kanton St. Gallen rund 7,4 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Bei einem Temporäreinsatz im Kanton St. Gallen ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent (Art. 21a AIG). Wir prüfen sie für jede Stelle einzeln.
Bevor Sie im Kanton St. Gallen beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Viele beginnen als Bodenpraktiker und machen später die Lehre als Boden-Parkettlegerin oder Boden-Parkettleger EFZ. Wie das genau geht, klären Sie am besten mit der Berufsberatung. Wir können Ihnen aber Betriebe vorschlagen, die Weiterbildung unterstützen, und berücksichtigen Ihren Wunsch bei den Vorschlägen.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton St. Gallen nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Im Kanton St. Gallen zählt das BFS 3'276 Arbeitsstätten mit 23'601 Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Bodenpraktiker/innen EFZ, aber dort entstehen die meisten Stellen.
Ja. Die Anmeldung beim RAV und eine Bewerbung bei uns schliessen sich nicht aus. Einsätze über uns können Sie mit Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater absprechen.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Wir melden uns wieder, wenn eine besser passende Stelle frei wird.
Melden Sie sich sofort bei uns und im Einsatzbetrieb. Temporäre sind nach GAV Personalverleih für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29).
Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).
Die grössten Arbeitsorte im Kanton St. Gallen sind St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil SG, Gossau SG und Buchs SG (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 75 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: St. Gallen 86'259, Rapperswil-Jona 18'023, Wil SG 16'197 und Gossau SG 13'674 (BFS, STATENT 2024).
St. Gallen · Rapperswil-Jona · Wil SG · Gossau SG · Buchs SG
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