Dauerstelle
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Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Zug ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Flachdachbauer/innen Einsätze und Dauerstellen im Kanton Zug und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Flachdachbauer/in
1'060
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zug
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
Gewerbebau, Wohnüberbauung, Terrasse oder begrüntes Dach: Als Flachdachbauerin oder Flachdachbauer haben Sie in der Region Zug abwechslungsreiche Baustellen. Ihre Ansprechperson bei iPersonal fragt nach Ihrer Erfahrung mit Bitumen- und Kunststoffbahnen und nach Ihren Wünschen und stellt Sie nur dort vor, wo Arbeit und Team passen.
Einen eigenen Abschluss mit dem Namen Flachdachbauer gibt es nicht. Viele haben eine Lehre in der Gebäudehülle, etwa im Abdichten oder Dachdecken, andere viel Praxis auf Flachdächern. Wichtig sind Sorgfalt, sicheres Arbeiten mit Brenner und Heissluft und konsequente Absturzsicherung. Mit Führerausweis haben Sie oft mehr Möglichkeiten.
Die meisten Arbeitsplätze in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zug liegen in Baar: 2'218 Beschäftigte, gefolgt von Zug mit 1'525, Cham mit 866, Risch mit 752 und Steinhausen mit 728 (BFS, STATENT 2024). Wer als Flachdachbauer/in flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zug (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Manche Betriebe stellen lieber nach einer Zeit im Einsatz fest an. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie Team, Arbeitsweg und Arbeitszeiten schon kennen, bevor Sie einen festen Vertrag unterschreiben.
Wechseln Sie in eine Festanstellung, endet der Vertrag mit uns. Wir sorgen dafür, dass die letzten Stunden abgerechnet sind und Sie Ihren Lohnausweis bekommen.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Zentralschweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 6'259 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'578, ein Viertel mehr als CHF 7'037 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zug CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
7'492 von 135'123 Beschäftigten im Kanton Zug arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 5,5 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 6,5 %.
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Zug 2'020 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,8 % (SECO). Gleichzeitig waren 660 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Flachdachbauer/innen sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Nein, ein eigener Abschluss unter diesem Namen ist nicht nötig. Wichtig ist, was Sie können. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, welche Lehre Sie gemacht haben und welche Flachdachsysteme Sie verlegen. Wir stellen Sie dann passend vor und erklären dem Betrieb Ihren Werdegang, falls nötig.
Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Zug sind es 1'060 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Es gilt die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih: 80 Prozent des Lohnes, der wegen Krankheit ausfällt. Wichtig ist, dass Sie die Krankheit am ersten Tag melden.
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Jede Woche. Liegt Ihr bestätigter Stundenrapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, zahlen wir den Lohn am Dienstag aus, spätestens am Mittwoch. Auf Wunsch auch auf ein ausländisches Bankkonto.
Ja. Niemand darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach Vertragsende verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Viele Festanstellungen beginnen mit einem Temporäreinsatz oder mit Try & Hire.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Zug sind Zug, Baar, Risch, Cham und Steinhausen (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 11 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262 (BFS, STATENT 2024).
Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen
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