Dauerstelle
Elektroinstallateur Elektrinstallateur Neu- und Umbau 100%, Weinfelden TG
- Weinfelden TG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Thurgau ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Elektromonteur/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Thurgau und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'398
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 74 Elektriker und Elektroniker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
1'459
Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Thurgau
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
22'185
Arbeitsstätten im Thurgau
Kabel ziehen, Rohre und Trassen montieren, Apparate setzen und anschliessen: In der Elektromontage sind Sie dort, wo Gebäude zum Leben erwachen. Wir vermitteln Elektromonteurinnen und Elektromonteure an Installationsbetriebe und Industrie. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und besprechen, welche Einsätze zu Ihnen passen.
Elektromonteur ist kein Lehrabschluss mit eigenem Namen. Viele haben eine Lehre als Montage-Elektrikerin oder Montage-Elektriker EFZ, andere eine Ausbildung im Ausland oder viel Praxis. Wichtig sind Zuverlässigkeit, Sicherheit bei der Arbeit und Teamgeist. Ein Führerausweis und gute Deutschkenntnisse sind oft ein Plus.
Die meisten Arbeitsplätze in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Thurgau liegen in Amriswil: 1'014 Beschäftigte, gefolgt von Frauenfeld mit 886, Weinfelden mit 520, Kreuzlingen mit 519 und Romanshorn mit 488 (BFS, STATENT 2024). Wer als Elektromonteur/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Frauenfeld 23'168, Kreuzlingen 11'703, Weinfelden 10'549 und Arbon 7'090: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Thurgau (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Wie hoch der Mindestlohn ist, hängt vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt, und von Ihrer Ausbildung und Erfahrung. Im Einsatzvertrag steht der Stundenlohn, den wir mit Ihnen vereinbart haben.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

Für die Berufsgruppe «74 Elektriker und Elektroniker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Ostschweiz einen Zentralwert von CHF 6'398 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'537, das obere über CHF 7'370 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Thurgau CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.
Im Thurgau arbeiten 9'629 Menschen in den Branchen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Elektromonteur/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
9'629 von 149'746 Beschäftigten im Thurgau arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 6,4 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,0 %.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Thurgau liegt mit 2,2 % unter dem Schweizer Wert von 3,0 %. Betriebe suchen darum aktiv, besonders nach Leuten mit Berufsabschluss. (SECO, Herbst 2026)

Bei einem Temporäreinsatz im Thurgau ist die iPersonal AG Ihre Arbeitgeberin, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Was zwischen Ihnen und uns gilt, regeln das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und das Obligationenrecht.
Ob eine Stelle meldepflichtig ist, richtet sich nach der Berufsart und der Liste des SECO (Art. 53a AVV). Wir prüfen das für jede Stelle.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das klären wir vor jedem Einsatz mit Ihnen und dem Betrieb. Wichtig ist, dass Sie am ersten Tag mit passender Kleidung, Sicherheitsschuhen und der nötigen Schutzausrüstung starten. Fehlt Ihnen etwas, sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen genau, was Sie brauchen und was der Betrieb zur Verfügung stellt.
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Das prüfen wir für jede Stelle anhand der Berufsart nach der Liste des SECO (Art. 53a AVV).
AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent, die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab 22'680 Franken Jahreslohn die berufliche Vorsorge. Ohne Niederlassungsbewilligung C kommt die Quellensteuer dazu.
Das hängt von der Stelle ab. Im Büro und im Kundenkontakt braucht es gutes Deutsch, auf der Baustelle oder im Lager genügen oft Grundkenntnisse. Wir sagen es Ihnen offen.
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
Das kommt vor. Wer sich im Einsatz bewährt, erhält manchmal ein Angebot zur Festanstellung; der Wechsel ist gesetzlich geschützt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Im Kanton Thurgau gibt es 80 Gemeinden mit 302'806 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden, Arbon und Amriswil. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Frauenfeld 23'168, Kreuzlingen 11'703, Weinfelden 10'549 und Arbon 7'090 (BFS, STATENT 2024).
Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil
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