Dauerstelle
Techniker, Elektronik 100%, Baar ZG
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Mit Lehrabschluss verdienen Gerüstbauer/innen EFZ temporär im Kanton Zug mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Gerüstbauer/in EFZ
1'060
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zug
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
Fassadengerüste, Raumgerüste, Wetterschutzdächer und Treppentürme: Ohne Gerüstbau steht auf vielen Baustellen alles still. Wir bringen Gerüstbauerinnen und Gerüstbauer EFZ mit Betrieben zusammen, die zuverlässige und sichere Arbeit schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und klären, welche Einsätze zu Ihnen passen.
Hilfreich sind Erfahrung mit mehreren Gerüstsystemen, mit Lastwagen und Ladekran und mit Spezialgerüsten. Haben Sie im Ausland im Gerüstbau gearbeitet, beschreiben Sie in Ihrem Lebenslauf, welche Systeme Sie kennen. Wir schauen uns Ihre Erfahrung genau an und sagen Ihnen ehrlich, welche Stellen in Frage kommen.
Die meisten Arbeitsplätze in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zug liegen in Baar: 2'218 Beschäftigte, gefolgt von Zug mit 1'525, Cham mit 866, Risch mit 752 und Steinhausen mit 728 (BFS, STATENT 2024). Wer als Gerüstbauer/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Zug bieten Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Für eine Stelle in der Schweiz brauchen Sie in der Regel eine Bewilligung, je nach Staatsangehörigkeit und Stelle eine andere: zum Beispiel B, C, G für Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder L für Kurzaufenthalte. Welche Sie haben, geben Sie bei der Bewerbung an.
Bei Temporäreinsätzen helfen wir Ihnen beim Gesuch. Die Prüfung und den Entscheid übernimmt das Amt, wir sagen Ihnen offen, welche Unterlagen es braucht und wie lange es dauern kann.

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Zentralschweiz einen Zentralwert von CHF 6'259 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'578, das obere über CHF 7'037 (BFS).
Im Kanton Zug gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Gerüstbauer/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.
Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
Diese Branchen stellen im Kanton Zug rund 5,5 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Zug sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Für Gerüstbauer/innen EFZ gilt 2026 die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG. Stellen werden dem RAV gemeldet und erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben (Art. 53b AVV); Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

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CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, im Gerüstbau ist das eine Grundvoraussetzung, denn Sie arbeiten regelmässig in grosser Höhe. Sagen Sie uns im Gespräch offen, wie es für Sie ist. Wir schlagen Ihnen nur Einsätze vor, die Sie sicher ausführen können, und klären mit dem Betrieb die Einweisung und die Schutzausrüstung vor dem Start.
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Im Kanton Zug zählt das BFS 1'060 Arbeitsstätten mit 7'492 Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Gerüstbauer/innen EFZ, aber dort entstehen die meisten Stellen.
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.
Sie erhalten Krankentaggeld nach den Regeln des GAV Personalverleih. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind.
Welchen Einsatz Sie annehmen, entscheiden Sie selbst. Erst mit Ihrer Zusage schliessen wir den Vertrag.
Zug, Baar, Risch und Cham sind im Kanton Zug die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 11 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Am meisten Beschäftigte zählen Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 (BFS, STATENT 2024).
Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr