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Heizungsinstallateur 100%, Schübelbach SZ
- Schübelbach SZ
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
In der Berufsgruppe von Heizungsinstallateur/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 6'259 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Heizungsinstallateur/innen EFZ im Kanton Schwyz, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Heizungsinstallateur/in EFZ
1'707
Arbeitsstätten Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros im Kanton Schwyz
1,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Schwyz
500
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Schwyz
Als Heizungsinstallateurin oder Heizungsinstallateur EFZ sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Schwyz, im Neubau, beim Heizungsersatz oder im Service, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Wir fragen nach, welche Anlagen Sie kennen, ob Sie lieber montieren, in Betrieb nehmen oder im Service unterwegs sind, und welche Verbindungstechniken Sie beherrschen. Auf dieser Grundlage schlagen wir Ihnen passende Einsätze vor. Vor jedem Einsatz kennen Sie Ort, Dauer und Arbeitszeit, und bei Temporäreinsätzen bekommen Sie Ihren Lohn von uns.
Nach Beschäftigten in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros führen im Kanton Schwyz Freienbach mit 1'513, Schwyz mit 1'109, Küssnacht SZ mit 765, Lachen mit 689 und Einsiedeln mit 602 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Heizungsinstallateur/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Freienbach 18'017, Schwyz 13'658, Küssnacht SZ 7'538 und Einsiedeln 7'146: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Schwyz (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Wöchentlicher Lohn heisst: Sie warten nicht bis Ende Monat. Den Rapport der Woche schicken Sie oder Ihr Einsatzbetrieb uns bis Freitag, spätestens bis Montag. Am Dienstag zahlen wir aus, spätestens am Mittwoch.
Auf Wunsch zahlen wir auch auf ein ausländisches Bankkonto aus. Mit der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viele Stunden abgerechnet sind und welche Abzüge für Sozialversicherungen und, wo nötig, Quellensteuer anfallen.

Das untere Viertel liegt unter CHF 5'578, das obere über CHF 7'037 (BFS).
Im Kanton Schwyz gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Heizungsinstallateur/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
Im Kanton Schwyz sind 1'707 Arbeitsstätten in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros gemeldet (BFS, STATENT 2024). Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Diese Branchen stellen im Kanton Schwyz rund 9,6 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 7,2 % (BFS, STATENT 2024).
Die Arbeitslosenquote im Kanton Schwyz betrug im Herbst 2026 1,1 %, gemeldet waren 1'039 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Schwyz sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Für Heizungsinstallateur/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Dann bleiben Sie vorgemerkt. Viele Heizungsbetriebe brauchen vor der Heizperiode oder bei grossen Ersatzprojekten kurzfristig Verstärkung, und wir melden uns, sobald etwas zu Ihnen passt. Sagen Sie uns, ob Sie lieber montieren oder im Service arbeiten und ob Pikett für Sie in Frage kommt, dann können wir rasch reagieren.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Zentralschweiz weniger als CHF 5'578, ein Viertel mehr als CHF 7'037 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Schwyz nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Wir melden uns wieder, wenn eine besser passende Stelle frei wird.
Ja, auch bei kurzen Einsätzen anteilsmässig. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie, wie viel davon schon enthalten ist.
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Von Freienbach, Schwyz und Küssnacht SZ bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Schwyz arbeiten 92'873 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Freienbach mit 18'017, Schwyz mit 13'658, Küssnacht SZ mit 7'538 und Einsiedeln mit 7'146 (BFS, STATENT 2024).
Freienbach · Schwyz · Küssnacht SZ · Einsiedeln · Lachen
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Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Kanton Schwyz. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr