Dauerstelle
Montageleiter Küchenbau 100%, Emmenbrücke LU
- Emmenbrücke LU
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Wer temporär mit Berufsabschluss arbeitet, verdient in Emmen mindestens CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Normal). Wir zeigen Ihnen Einsätze und feste Stellen in der Region und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir melden uns.
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Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.
Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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1'656
Arbeitsstätten in Emmen
17'272
Beschäftigte in Emmen
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 7'092
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Zentralschweiz
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
Am meisten Arbeitsplätze in Emmen bietet die Branche Detailhandel mit 1'477 Beschäftigten, danach folgen Erziehung und Unterricht (1'368) und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (1'023), so das BFS in der STATENT 2024. Wir vermitteln in Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.
Viele Stellen werden besetzt, bevor ein Inserat erscheint. Wer bei uns gemeldet ist, erfährt früh davon. In Emmen vermitteln wir vor allem in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im Büro.
Auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner kommen in Emmen 53 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024 und STATPOP 2025). Rund 62 Prozent davon arbeiten in Dienstleistungen, 37 Prozent in Industrie und Bau.
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger finden über Temporäreinsätze oft am schnellsten in eine neue Branche. Sie zeigen im Einsatz, was Sie können, und sammeln Erfahrung, die im Lebenslauf steht.
Ein Führerausweis der Kategorie B hilft, weil Baustellen und Betriebe nicht immer gut mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sind. Kurse wie der Staplerausweis öffnen weitere Türen, fragen Sie Ihre Ansprechperson danach.
Wer temporär arbeitet, hat zwei Ansprechpartner: den Betrieb für die Arbeit vor Ort und uns für Vertrag, Lohn und alles Administrative. Gibt es eine Frage zum Lohn oder zu den Ferien, rufen Sie uns an, nicht den Einsatzbetrieb.
Der Einsatzvertrag nennt Einsatzort, Beginn, Arbeitszeit und Lohn. Lesen Sie ihn vor dem ersten Tag in Ruhe durch und fragen Sie nach, wenn etwas fehlt. Ändert sich während des Einsatzes etwas, passen wir den Vertrag an.
Rund um Emmen liegen Rothenburg (rund 3 km), Ebikon (rund 4 km), Kriens (rund 7 km) und Horw (rund 8 km). Dort arbeiten zusammen 34'124 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir schlagen Ihnen Stellen vor, die Sie mit Ihrem Verkehrsmittel gut erreichen, auch bei frühem Arbeitsbeginn.

Für Temporärarbeit gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih. In Emmen gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte mit vier Jahren Praxis und CHF 25.86 mit Berufsabschluss (Art. 20 GAV Personalverleih, 2026). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 31.32 brutto pro Stunde.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Zentralschweiz im Mittel CHF 7'555, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'230 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Von 100 Franken Bruttolohn gehen 5.30 Franken an AHV, IV und EO und 1.10 Franken an die ALV. Dazu kommen je nach Pensum die Nichtberufsunfallversicherung und ab 22'680 Franken Jahreslohn die Pensionskasse. Was genau abgezogen wird, sehen Sie auf jeder Lohnabrechnung.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.
Wollen Sie aufhören, gelten für Sie dieselben Fristen wie für uns: zwei Tage in den ersten drei Monaten, sieben Tage bis zum sechsten Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG). Melden Sie sich früh, dann planen wir gemeinsam den nächsten Schritt.
Sie brauchen kein Anschreiben und keine Mappe. Der Lebenslauf genügt, den Rest klären wir am Telefon, und erst wenn ein Einsatz konkret wird, reichen Sie Zeugnisse und Ausweise nach.
Passt ein Vorschlag nicht, lehnen Sie ihn ab, ohne Nachteil. Wir melden uns mit dem nächsten, sobald etwas Passendes da ist.
Haben Sie Ihren Lebenslauf gerade nicht zur Hand, bewerben Sie sich trotzdem. Beruf, Wohnort, Verfügbarkeit und Kontakt genügen für den Anfang, den Rest klären wir im Gespräch.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.
Mit einem Profil bei uns kommen Sie auch für Stellen in Frage, die Betriebe direkt bei uns anfragen. Name und Kontaktdaten erfährt ein Betrieb erst mit Ihrem Einverständnis.


Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Oben auf dieser Seite, sortiert nach Nähe. Nach Ihrer Bewerbung schlagen wir Ihnen neue Stellen direkt vor.
Besetzte Stellen nehmen wir vom Netz, sobald sie vergeben sind. Wer sich bewirbt, hört von uns, wenn eine passende Stelle dazukommt.
Neben Temporäreinsätzen vermitteln wir Dauerstellen. Sie haben eine feste Ansprechperson, die Sie auf Gespräche vorbereitet und bis zur Unterschrift begleitet.
Sagen Sie uns frühzeitig, wann ein Einsatz endet, dann suchen wir den nächsten. So lassen sich Einsätze aneinanderreihen.
Ja. Wir zeigen Ihnen Stellen dort, wo der Arbeitsweg für Sie passt. Geben Sie bei der Bewerbung an, wie weit Sie pendeln möchten.
Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.
AHV, IV und EO zusammen 5,3 Prozent, ALV 1,1 Prozent, die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab 22'680 Franken Jahreslohn die berufliche Vorsorge. Ohne Niederlassungsbewilligung C kommt die Quellensteuer dazu.
Ja. Niemand darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach Vertragsende verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Viele Festanstellungen beginnen mit einem Temporäreinsatz oder mit Try & Hire.
Jede Woche. Liegt Ihr bestätigter Stundenrapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, zahlen wir den Lohn am Dienstag aus, spätestens am Mittwoch. Auf Wunsch auch auf ein ausländisches Bankkonto.
Ja. Nennen Sie uns Ihr Pensum, zum Beispiel 50 oder 80 Prozent, und die Tage, an denen Sie arbeiten können. Wir suchen Einsätze, die dazu passen.
Mit Berufsabschluss mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne Abschluss CHF 21.22 (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Gilt im Betrieb ein Branchen-GAV mit höheren Löhnen, bekommen Sie diese.
32'777 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Emmen (BFS, STATPOP 2025). In der Nähe liegen Rothenburg, Ebikon, Kriens und Horw. Unser Sitz ist rund 43 km entfernt.
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Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für Emmen. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr