Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Weinfelden TG
- Weinfelden TG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
22'185 Betriebe im Thurgau beschäftigen 149'746 Menschen (BFS, STATENT 2024), und viele suchen laufend Leute. Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Ein Lebenslauf genügt für den Anfang.
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Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.
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22'185
Arbeitsstätten im Thurgau
149'746
Beschäftigte im Thurgau
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'623
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Ostschweiz
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
Mit einem Profil bei uns erfahren Sie davon, sobald etwas zu Ihnen passt.
Wir besetzen im Thurgau Stellen für Hilfskräfte, Angelernte und Fachleute mit Lehrabschluss. In der Region leben 302'806 Menschen (BFS, STATPOP 2025), entsprechend kurz sind oft die Arbeitswege.
Hinter Erziehung und Unterricht folgen Landwirtschaft mit 8'734 und Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 8'115 Beschäftigten; im Schnitt sind es 6,7 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Nennen Sie Ihren gelernten Beruf so genau wie möglich, zum Beispiel mit EFZ oder EBA. Geben Sie an, ab wann Sie verfügbar sind und wie weit Sie fahren möchten. Diese drei Angaben entscheiden, wie schnell wir Sie vorschlagen können.
Halten Sie Ihr Telefon in den Tagen nach der Bewerbung erreichbar. Viele Betriebe brauchen schnell eine Antwort, und eine verpasste Rückmeldung kostet manchmal den Einsatz.
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger finden über Temporäreinsätze oft am schnellsten in eine neue Branche. Sie zeigen im Einsatz, was Sie können, und sammeln Erfahrung, die im Lebenslauf steht.
Ein Führerausweis der Kategorie B hilft, weil Baustellen und Betriebe nicht immer gut mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sind. Kurse wie der Staplerausweis öffnen weitere Türen, fragen Sie Ihre Ansprechperson danach.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Thurgau bieten Frauenfeld mit 23'168, Kreuzlingen mit 11'703, Weinfelden mit 10'549 und Arbon mit 7'090 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Für Temporärarbeit gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih. Im Thurgau gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte mit vier Jahren Praxis und CHF 25.86 mit Berufsabschluss (Art. 20 GAV Personalverleih, 2026). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 31.32 brutto pro Stunde.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Ostschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'205, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'073 und für Handwerksberufe bei CHF 6'186 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Vom Bruttolohn gehen 5,3 Prozent an AHV, IV und EO und 1,1 Prozent an die Arbeitslosenversicherung (AHVG, IVG, EOV, AVIG). Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, kommt die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung dazu (Art. 13 UVV). Ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken sind Sie in der beruflichen Vorsorge versichert.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Ist Ihr Einsatz unbefristet, beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, im vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Danach gelten die Fristen des Obligationenrechts, im ersten Dienstjahr ein Monat (Art. 335c OR), sofern der GAV nichts anderes vorsieht.
Arbeitszeiten und Pausen bestimmt der Einsatzbetrieb im Rahmen des Arbeitsgesetzes (ArG). Gilt in seiner Branche ein allgemeinverbindlicher GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Regeln zu Arbeitszeit und Lohn auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.

Sie müssen nicht auf ein passendes Inserat warten. Wir nehmen Ihre Bewerbung auf und melden uns, sobald ein Einsatz oder eine Stelle passt.
Passt ein Vorschlag nicht, lehnen Sie ihn ab, ohne Nachteil. Wir melden uns mit dem nächsten, sobald etwas Passendes da ist.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir Sie vorschlagen. Wichtig sind das Fähigkeitszeugnis oder Diplom, Arbeitszeugnisse und Ausweise, die auf der Baustelle oder im Lager verlangt werden.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

Die Arbeitslosenquote im Kanton Thurgau liegt mit 2,2 % unter dem Schweizer Wert von 3,0 %. Betriebe suchen darum aktiv, besonders nach Leuten mit Berufsabschluss. (SECO, Herbst 2026)
Sind Sie beim RAV angemeldet, sehen Sie meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Oben auf dieser Seite, sortiert nach Nähe. Nach Ihrer Bewerbung schlagen wir Ihnen neue Stellen direkt vor.
Besetzte Stellen nehmen wir vom Netz, sobald sie vergeben sind. Wer sich bewirbt, hört von uns, wenn eine passende Stelle dazukommt.
Sie entscheiden, ohne Nachteil. Sagen Sie uns, warum ein Vorschlag nicht passt, dann ist der nächste genauer.
Ja. Niemand darf Ihnen den Wechsel in den Einsatzbetrieb nach Vertragsende verbieten (Art. 19 Abs. 5 AVG). Viele Festanstellungen beginnen mit einem Temporäreinsatz oder mit Try & Hire.
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
Jede Woche. Liegt Ihr bestätigter Stundenrapport am Freitag bei uns, spätestens am Montag, zahlen wir den Lohn am Dienstag aus, spätestens am Mittwoch. Auf Wunsch auch auf ein ausländisches Bankkonto.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Wir prüfen den Arbeitsweg bei jedem Vorschlag, auch mit dem öffentlichen Verkehr und für frühe Arbeitszeiten.
Ja. Mit einem Pass aus der EU oder EFTA brauchen Sie für eine Stelle in der Schweiz eine Bewilligung oder bei kurzen Einsätzen eine Meldung; wir besprechen das mit Ihnen. Den Lohn zahlen wir auf Wunsch auch auf ein ausländisches Konto.
Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Geben Sie Ihre Sprachkenntnisse ehrlich an. So schlagen wir Ihnen nur Stellen vor, bei denen die Verständigung klappt.
Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden und Arbon sind im Kanton Thurgau die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 80 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt.
Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil
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