Zum Inhalt

Mindestlohn-Rechner für die Schweiz

Sie sehen den Mindestlohn nach Gesamtarbeitsvertrag, der für Ihre Branche und Ihren Kanton gilt. Mit Quelle und Stand.

Mindestlohn nach GAV berechnen

Branche, Kanton und Ausbildung wählen. Ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 27.62

Gelernte, Hochlohngebiet

Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 5’033, 13 Mal im Jahr.

Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.

Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.

So lesen Sie das Ergebnis

Welcher Vertrag gilt

Gilt für die Branche im Kanton ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag, zählen seine Mindestlöhne, auch für Temporäre (Art. 20 AVG, Art. 3 GAV Personalverleih). Sonst gilt der GAV Personalverleih mit drei Stufen: ungelernt, angelernt und gelernt.

Was die Zahl bedeutet

Der Stundenlohn ist der Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Hat ein Vertrag mehrere Stufen, steht gross die Einstiegsstufe, darunter alle Werte für Ihre Auswahl. Liegt der kantonale Mindestlohn höher, steht gross sein Betrag, so wie ihn der Kanton festlegt.

Kantonale Mindestlöhne

Kantonale Mindestlöhne gibt es 2026 in Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt, dazu in der Stadt Luzern. Genf, Neuenburg und die Stadt Luzern gehen auch einem allgemeinverbindlichen GAV vor, wenn sie höher sind. In Basel-Stadt und im Jura gelten sie nicht in Branchen mit allgemeinverbindlichem GAV, im Tessin nur dort, wo der GAV für die Kategorie keinen Mindestlohn nennt.

Bern und Waadt

Im GAV Personalverleih gelten die Agglomeration Bern und der Arc lémanique als Hochlohngebiet, der übrige Kanton nicht. Der Rechner zeigt dort beide Werte.

Branchen mit Mindestlohn im Überblick

30 Branchen mit allgemeinverbindlichem GAV, dazu der GAV Personalverleih für alle übrigen. Übersicht Stand 01.11.2026.

Häufige Fragen zum Mindestlohn

Gilt der Mindestlohn auch für Temporäre?

Ja. Temporäre haben Anspruch auf die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des allgemeinverbindlichen GAV im Einsatzbetrieb (Art. 20 AVG). Gibt es keinen, gilt der GAV Personalverleih mit seinen eigenen Mindestlöhnen.

Ist der Mindestlohn der Lohn, den ich bekomme?

Nein. Es ist die Untergrenze. Viele Betriebe zahlen mehr, je nach Erfahrung, Einsatz und Region. Massgebend ist Ihr Arbeitsvertrag.

Warum zeigt der Rechner manchmal einen Monatslohn?

Einige Gesamtarbeitsverträge nennen nur Monatslöhne, zum Beispiel im Holzbau oder im Gastgewerbe. Dann zeigt der Rechner den Monatslohn bei Vollzeit, so wie er im Vertrag steht.

Sind Ferien und 13. Monatslohn schon drin?

Nein. Der Stundenlohn im Rechner ist der Grundlohn. Ferien, Feiertage und, wo vereinbart, der 13. Monatslohn kommen dazu. Ausnahme ist ein höherer kantonaler Mindestlohn wie in Genf: Dort steht der Betrag des Kantons, in dem der 13. Monatslohn schon eingerechnet ist, und darunter der Grundlohn ohne ihn.

Wie aktuell sind die Zahlen?

Stand der Übersicht ist der 1. November 2026. Die Mindestlöhne werden meist auf den 1. Januar angepasst; wir führen die Übersicht jährlich nach.