Mindestlohn-Rechner für die Schweiz
Sie sehen den Mindestlohn nach Gesamtarbeitsvertrag, der für Ihre Branche und Ihren Kanton gilt. Mit Quelle und Stand.
Mindestlohn nach GAV berechnen
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Mindestlohn pro Stunde (Grundlohn)CHF 27.62
Gelernte, Hochlohngebiet
Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Monatslohn bei Vollzeit: CHF 5’033, 13 Mal im Jahr.
Quelle: GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2). Übersicht Stand 01.11.2026.
Das ist der tiefste Lohn, den der Gesamtarbeitsvertrag für diese Branche und diesen Kanton erlaubt. Viele Betriebe zahlen mehr. Die Angabe ist eine Information und keine Lohnzusage; massgebend ist der Arbeitsvertrag.
So lesen Sie das Ergebnis
Welcher Vertrag gilt
Gilt für die Branche im Kanton ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag, zählen seine Mindestlöhne, auch für Temporäre (Art. 20 AVG, Art. 3 GAV Personalverleih). Sonst gilt der GAV Personalverleih mit drei Stufen: ungelernt, angelernt und gelernt.
Was die Zahl bedeutet
Der Stundenlohn ist der Grundlohn ohne Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn. Hat ein Vertrag mehrere Stufen, steht gross die Einstiegsstufe, darunter alle Werte für Ihre Auswahl. Liegt der kantonale Mindestlohn höher, steht gross sein Betrag, so wie ihn der Kanton festlegt.
Kantonale Mindestlöhne
Kantonale Mindestlöhne gibt es 2026 in Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt, dazu in der Stadt Luzern. Genf, Neuenburg und die Stadt Luzern gehen auch einem allgemeinverbindlichen GAV vor, wenn sie höher sind. In Basel-Stadt und im Jura gelten sie nicht in Branchen mit allgemeinverbindlichem GAV, im Tessin nur dort, wo der GAV für die Kategorie keinen Mindestlohn nennt.
Bern und Waadt
Im GAV Personalverleih gelten die Agglomeration Bern und der Arc lémanique als Hochlohngebiet, der übrige Kanton nicht. Der Rechner zeigt dort beide Werte.
Branchen mit Mindestlohn im Überblick
30 Branchen mit allgemeinverbindlichem GAV, dazu der GAV Personalverleih für alle übrigen. Übersicht Stand 01.11.2026.
- Bauhauptgewerbe (Hoch- und Tiefbau, Maurer, Strassenbau)Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV 2026 bis 2031), AVE-Beschluss vom 5.3.2026 (BBl 2026 564); Änderung vom 17.9.2026 ohne neue Lohnbeträge
- Gastgewerbe (Restaurants, Hotels, Bars, Kantinen)Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV), AVE-Änderung vom 31.3.2026 (BBl 2026 908)
- Reinigung Deutschschweiz (Unterhalts-, Spezial- und Fahrzeugreinigung)GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz, tempdata Version 11.14280; AVE-Änderung vom 14.4.2026
- Reinigung WestschweizGAV für den Reinigungssektor für die Westschweiz, tempdata Version 11.14024; AVE-Änderung vom 11.12.2025
- Private SicherheitsdiensteGAV für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen, tempdata Version 11.14250; AVE-Verlängerung und Änderung vom 11.12.2025
- GerüstbauGAV für den Schweizerischen Gerüstbau, AVE-Änderung vom 24.2.2026 (BBl 2026 465)
- IsoliergewerbeGAV für das Schweizerische Isoliergewerbe, AVE-Änderung vom 5.3.2026 (BBl 2026 578)
- Gebäudehülle (Dach, Wand, Fassade, Abdichtung, Solar)GAV im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe, AVE-Änderung vom 27.1.2026 (BBl 2026 250)
- Gebäudetechnik (Sanitär, Heizung, Lüftung, Klima, Spenglerei)GAV in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche, AVE-Verlängerung und Änderung vom 9.5.2025 (BBl 2025 1537), Anhang 8 mit Werten 2026
- Elektro (Elektroinstallation, Telematik)GAV der Schweizerischen Elektrobranche, AVE-Verlängerung und Änderung vom 11.12.2025 (BBl 2025 3581), Anhang 5c
- Maler und Gipser (Deutschschweiz, Tessin nur Maler)GAV für das Maler- und Gipsergewerbe, Neuer AVE-Grundbeschluss vom 11.8.2026; tempdata Version 13.14388
- Schreiner (Deutschschweiz und Tessin)GAV für das Schreinergewerbe, AVE-Änderung vom 27.1.2026; tempdata Version 14.14300
- PlattenlegerLandes-GAV für das Plattenlegergewerbe (LGAV), Letzte allgemeinverbindliche Lohntabelle ab 1.1.2023 (AVE 1.5.2023); AVE verlängert bis 31.12.2026
- Decken- und Innenausbausysteme (Trockenbau, Systemdecken)GAV für das Schweizerische Gewerbe für Decken- und Innenausbausysteme, Letzte Lohntabelle ab 1.1.2023; AVE verlängert am 11.8.2026
- Holzbau und ZimmereiGAV für das Holzbaugewerbe, Lohntabelle 1 aus AVE-Änderung vom 21.1.2025 (BBl 2025 376); AVE verlängert bis 31.12.2027 (BBl 2025 3292), seither keine neue Lohntabelle
- Carrosserie (Spenglerei, Lackiererei)GAV für das Schweizerische Carrosseriegewerbe, tempdata Version 20.14403; Lohnwerte ab 1.1.2026, allgemeinverbindlich ab 1.9.2026
- Metallbau, Stahlbau, Schlosserei, LandtechnikGAV für das Schweizerische Metallgewerbe, Lohntabelle ab 1.1.2025 (AVE-Änderung vom 24.1.2025, in Kraft 1.3.2025); für 2026 keine neue Tabelle
- Metallbau, Schmiede, Landtechnik (BL, BS)GAV für das Metallgewerbe Baselland und Basel-Stadt, tempdata Version 7.14084; Lohntabelle ab 1.1.2025 (AVE-Änderung vom 10.3.2025, in Kraft 1.4.2025)
- Ausbaugewerbe Westschweiz (Schreiner, Zimmerer, Maler, Gipser, Plattenleger, Bodenleger usw.)GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz (CCT-SOR), AVE-Änderung vom 11.12.2025; tempdata Version 14.14330
- Bodenbelag und ParkettGAV für die Schweizerische Bodenbelagsbranche, AVE-Grundbeschluss vom 15.8.2025; tempdata Version 2.14311
- Gartenbau und Landschaftsgärtner (BS, BL)GAV für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, AVE-Änderung vom 21.4.2026; tempdata Version 17.14309
- Garten- und Landschaftsbau (FR, NE, JU, Berner Jura, Biel)GAV für den Garten- und Landschaftsbau der Kantone Freiburg, Neuenburg, Jura und Berner Jura, Letzte Mindestlohntabelle ab 1.1.2024; AVE-Änderung vom 17.2.2026 (Effektivlöhne +2,2 Prozent per 1.4.2026)
- Basler Ausbaugewerbe (BS: Maler, Glaser, Dachdecker, Parkett, Naturstein, Zimmerei)GAV für das Basler Ausbaugewerbe (kantonal allgemeinverbindlich), tempdata Version 15.14392; kantonale AVE bis 31.12.2027
- Betonwaren-IndustrieGAV für die Schweizerische Betonwaren-Industrie, tempdata Version 15.14282
- ZiegelindustrieGAV für die Schweizerische Ziegelindustrie, tempdata Version 17.14076; AVE-Änderung vom 13.1.2026
- Naturstein (Steinmetz, Steinwerk)GAV Naturstein-Handwerk und Naturstein-Industrie, tempdata Version 20.14438; AVE-Änderung vom 5.3.2026
- Bäckerei, Konditorei, ConfiserieGAV für die Schweizerische Bäcker-, Konditoren- und Confiseriebranche, tempdata Version 13.14313; AVE-Änderung vom 13.1.2026
- MetzgereiGAV für das Schweizerische Metzgereigewerbe, tempdata Version 13.14248 (Lohnwerte aus dem GAV ab 2021)
- Tankstellenshops (Verkauf)GAV Tankstellenshops in der Schweiz, tempdata Version 7.14382; AVE-Verlängerung und Änderung vom 4.11.2025
- Contact- und Callcenter (Büro)GAV für die Contact- und Callcenter-Branche, tempdata Version 9.14315; Lohntabelle ab 1.4.2026
- Andere Branche (GAV Personalverleih)GAV Personalverleih 2024 bis 2027, Fassung vom 11.12.2025, Mindestlöhne 2026 (Art. 20, Anhang 2)
Häufige Fragen zum Mindestlohn
Gilt der Mindestlohn auch für Temporäre?
Ja. Temporäre haben Anspruch auf die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des allgemeinverbindlichen GAV im Einsatzbetrieb (Art. 20 AVG). Gibt es keinen, gilt der GAV Personalverleih mit seinen eigenen Mindestlöhnen.
Ist der Mindestlohn der Lohn, den ich bekomme?
Nein. Es ist die Untergrenze. Viele Betriebe zahlen mehr, je nach Erfahrung, Einsatz und Region. Massgebend ist Ihr Arbeitsvertrag.
Warum zeigt der Rechner manchmal einen Monatslohn?
Einige Gesamtarbeitsverträge nennen nur Monatslöhne, zum Beispiel im Holzbau oder im Gastgewerbe. Dann zeigt der Rechner den Monatslohn bei Vollzeit, so wie er im Vertrag steht.
Sind Ferien und 13. Monatslohn schon drin?
Nein. Der Stundenlohn im Rechner ist der Grundlohn. Ferien, Feiertage und, wo vereinbart, der 13. Monatslohn kommen dazu. Ausnahme ist ein höherer kantonaler Mindestlohn wie in Genf: Dort steht der Betrag des Kantons, in dem der 13. Monatslohn schon eingerechnet ist, und darunter der Grundlohn ohne ihn.
Wie aktuell sind die Zahlen?
Stand der Übersicht ist der 1. November 2026. Die Mindestlöhne werden meist auf den 1. Januar angepasst; wir führen die Übersicht jährlich nach.