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819 Betriebe in Münsingen beschäftigen 6'720 Menschen (BFS, STATENT 2024), und viele suchen laufend Leute. Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Ein Lebenslauf genügt für den Anfang.
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819
Arbeitsstätten in Münsingen
6'720
Beschäftigte in Münsingen
CHF 22.39 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'964
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Espace Mittelland
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Bern
Am meisten Arbeitsplätze in Münsingen bietet die Branche Erziehung und Unterricht mit 411 Beschäftigten, danach folgen Detailhandel (400) und Maschinenbau (396), so das BFS in der STATENT 2024. Wir vermitteln in Handwerk, Technik, Industrie, Logistik und Büro.
Ein Temporäreinsatz ist oft der schnellste Weg zu Arbeit in Münsingen. Sie lernen Betriebe kennen, sammeln Erfahrung und bekommen den Lohn jede Woche. Aus vielen Einsätzen wird später eine feste Stelle.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 76 Prozent der Stellen.
Wer aus einem Land der EU oder der EFTA kommt, kann für kurze Einsätze oft über das Meldeverfahren für bis zu 90 Tage im Jahr arbeiten. Längere Anstellungen brauchen eine Bewilligung. Verbindlich entscheidet immer das zuständige Amt.
Bei Temporäreinsätzen helfen wir Ihnen beim Gesuch. Die Prüfung und den Entscheid übernimmt das Amt, wir sagen Ihnen offen, welche Unterlagen es braucht und wie lange es dauern kann.
Nennen Sie Ihren gelernten Beruf so genau wie möglich, zum Beispiel mit EFZ oder EBA. Geben Sie an, ab wann Sie verfügbar sind und wie weit Sie fahren möchten. Diese drei Angaben entscheiden, wie schnell wir Sie vorschlagen können.
Ändert sich etwas, etwa eine neue Adresse oder ein neuer Ausweis, sagen Sie es uns. Aktuelle Angaben helfen, die richtige Stelle zu finden.
Rund um Münsingen liegen Belp (rund 5 km), Worb (rund 5 km), Ostermundigen (rund 10 km) und Ittigen (rund 13 km). Dort arbeiten zusammen 30'698 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir schlagen Ihnen Stellen vor, die Sie mit Ihrem Verkehrsmittel gut erreichen, auch bei frühem Arbeitsbeginn.

Für Temporärarbeit gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih. In Münsingen gilt der Mindestlohn des Hochlohngebiets: mindestens CHF 22.39 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 24.30 für Angelernte mit vier Jahren Praxis und CHF 27.62 mit Berufsabschluss (Art. 20 GAV Personalverleih, 2026). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 33.44 brutto pro Stunde.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Espace Mittelland: Handwerksberufe CHF 6'182, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 5'966, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'266 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).
Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie, was von Ihrem Stundenlohn netto bleibt. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO und ALV, die Unfallversicherung und je nach Lohn die Pensionskasse. Ferien und Feiertage zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Ein Temporäreinsatz kann schneller enden als eine Festanstellung. In den ersten drei Monaten eines unbefristeten Einsatzes gilt eine Frist von mindestens zwei Tagen, danach bis Ende des sechsten Monats mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Später gilt das Obligationenrecht.
Arbeitszeiten und Pausen bestimmt der Einsatzbetrieb im Rahmen des Arbeitsgesetzes (ArG). Gilt in seiner Branche ein allgemeinverbindlicher GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Regeln zu Arbeitszeit und Lohn auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.

Die Bewerbung ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Danach meldet sich Ihre Ansprechperson und bespricht mit Ihnen, was passt.
Ihre Ansprechperson bleibt auch während des Einsatzes für Sie da. Endet ein Einsatz, suchen wir auf Wunsch den nächsten oder eine feste Stelle in der Nähe.
Haben Sie Ihren Lebenslauf gerade nicht zur Hand, bewerben Sie sich trotzdem. Beruf, Wohnort, Verfügbarkeit und Kontakt genügen für den Anfang, den Rest klären wir im Gespräch.
Nach der Prüfung schalten wir Ihren persönlichen Bereich frei. Dort sehen Sie den Stand Ihrer Bewerbung, Ihre Unterlagen und Ihre Ansprechperson und halten Ihre Verfügbarkeit aktuell.

Die Arbeitslosenquote im Kanton Bern betrug im Herbst 2026 2,2 %, gemeldet waren 12'208 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.
Sind Sie beim RAV angemeldet, sehen Sie meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Hochlohngebiet.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Unsere offenen Stellen in Münsingen und in der Umgebung stehen oben auf dieser Seite. Viele Einsätze besetzen wir direkt aus unserem Bestand, darum lohnt sich die Bewerbung auch ohne passendes Inserat.
Ja. Nennen Sie uns Ihr Pensum, zum Beispiel 50 oder 80 Prozent, und die Tage, an denen Sie arbeiten können. Wir suchen Einsätze, die dazu passen.
Bei einmaligen Einsätzen bis drei Monate darf der Ferienlohn mit dem Lohn ausbezahlt werden, separat ausgewiesen. Sonst wird er beim Bezug der Ferien oder am Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt (Art. 13 GAV Personalverleih).
Ja, vor allem in Lager, Logistik, Produktion und als Hilfskraft auf der Baustelle. Sagen Sie uns, was Sie schon gemacht haben, auch im Ausland, dann suchen wir passende Einsätze.
Das kommt vor. Wer sich im Einsatz bewährt, erhält manchmal ein Angebot zur Festanstellung; der Wechsel ist gesetzlich geschützt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.
Wir zahlen wöchentlich: Rapport bis Freitag, Auszahlung am Dienstag. So müssen Sie nicht bis Ende Monat warten.
Ja. Mit einem Pass aus der EU oder EFTA brauchen Sie für eine Stelle in der Schweiz eine Bewilligung oder bei kurzen Einsätzen eine Meldung; wir besprechen das mit Ihnen. Den Lohn zahlen wir auf Wunsch auch auf ein ausländisches Konto.
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Sagen Sie uns frühzeitig, wann ein Einsatz endet, dann suchen wir den nächsten. So lassen sich Einsätze aneinanderreihen.
Es gilt die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih: 80 Prozent des Lohnes, der wegen Krankheit ausfällt. Wichtig ist, dass Sie die Krankheit am ersten Tag melden.
Münsingen liegt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland im Kanton Bern, rund 97 km Luftlinie von unserem Sitz. Die nächsten Gemeinden sind Belp, Worb, Ostermundigen und Ittigen. Zur Gemeinde gehören auch Trimstein und Tägertschi. Einsätze vermitteln wir in der ganzen Region, wenn der Arbeitsweg passt.
Trimstein · Tägertschi
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