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Inhaber eines Haustechnikbetriebs im Gespräch mit einem neuen Installateur in der Werkstatt

Disponent/innen für den Thurgau: Personalanfrage

Für Disponent/innen mit Lehrabschluss gilt im Thurgau temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.

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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Personalanfrage für den Thurgau

Beruf, Anzahl und Beginn genügen für den Anfang. Wir melden uns rasch.

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Wer sind Sie?

Art der Firma

Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

Ihre Ansprechperson

Anrede

Die Nummer des Betriebs mit Vorwahl. Schweizer Handynummern (075 bis 079) bitte ins Feld daneben.

Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Was die Statistik für den Thurgau zeigt

So kommen Sie zu Disponent/innen

Disponent/innen sind gefragt, und gute Leute wechseln selten. Wir kennen Fachkräfte, die temporär arbeiten oder eine neue feste Stelle suchen, und prüfen Abschluss, Zeugnisse und Erfahrung, bevor wir sie Ihrem Betrieb im Thurgau vorschlagen.

Am meisten Arbeitsplätze im Thurgau bietet die Branche Erziehung und Unterricht, aber gesucht wird überall: auf Baustellen, in Werkstätten, im Lager und im Büro. Für Ihren Betrieb klären wir zuerst Aufgaben, Arbeitszeiten, Ausrüstung und den GAV, der gilt, und suchen erst dann.

Wenn die Disposition nicht besetzt ist, stehen Fahrzeuge still und Kunden warten. Wir unterstützen Transportunternehmen, Speditionen, Bauunternehmungen und Entsorgungsbetriebe mit Disponentinnen und Disponenten, die planen, organisieren und kommunizieren. Beschreiben Sie uns kurz, was ansteht. Ihre Anfrage bleibt für Sie kostenlos und ohne Verpflichtung.

Gezielt und vertraulich

Wir besprechen mit den Kandidatinnen und Kandidaten Erfahrung, Programme und Erwartungen, bevor wir sie Ihnen vorstellen. Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir Ihren Namen erst, wenn jemand ernsthaft interessiert ist. Sie entscheiden, wen Sie kennenlernen möchten, wir koordinieren die Gespräche.

Übernahme von Temporärpersonal

Die Übernahme regeln wir offen und im Voraus: Ab wann eine Festanstellung möglich ist und was dann gilt, steht im Vertrag mit Ihrem Betrieb.

Für die Fachkraft ist Try & Hire eine Probezeit mit vollem Lohn, mit Versicherungsschutz und mit Aussicht auf eine feste Stelle.

Disponent/in Transport und Logistik: Logistiker scannt im Hochregallager einen Karton

Markt für Disponent/innen im Thurgau

Wo Disponent/innen gebraucht werden, zeigen die Branchen Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen: im Thurgau zusammen 1'137 Arbeitsstätten mit 12'627 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.

Diese Branchen stellen im Thurgau rund 8,4 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 8,3 % (BFS, STATENT 2024).

Erziehung und Unterricht, Landwirtschaft und Ausbaugewerbe und Bauinstallation sind im Thurgau die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten: zusammen 27'191 von 149'746 (BFS, STATENT 2024). In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.

Lohnniveau für Disponent/innen

Das untere Viertel liegt unter CHF 5'159, das obere über CHF 6'860 (BFS).

Rekrutierungsgebiet für Disponent/innen

Frauenfeld führt im Kanton Thurgau mit 2'535 Beschäftigten in Grosshandel, Landverkehr und Transport und Lagerei und Verkehrsdienstleistungen, danach folgen Weinfelden mit 1'258, Kreuzlingen mit 1'135 und Arbon mit 890 (BFS, STATENT 2024). Für Thurgau prüfen wir bei jedem Vorschlag den Arbeitsweg.

Gesetze und GAV im Temporäreinsatz

Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Im Kanton Thurgau ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.

Wer im Thurgau Personal verleihen darf

Für Betriebe im Thurgau lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.

GAV Personalverleih: Mindestlöhne im Thurgau

Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. Im Thurgau heisst das 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Lohngebiet Normal).

Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme

Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

Elektroinstallateur auf der Bockleiter zieht Kabel an der Decke eines Neubaus

Von der Anfrage zum Einsatz im Thurgau

Wie schnell jemand beginnen kann, hängt vom Beruf und vom Arbeitsort ab. Den Ablauf halten wir einfach, damit keine Zeit verloren geht.

Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.

  • Anfrage online oder am Telefon
  • Klärung von Aufgaben, Zeiten und GAV
  • Vorstellung passender Kandidatinnen und Kandidaten
  • Verleihvertrag mit Stundensatz
  • Arbeitsbeginn und Rapport jede Woche

Kosten einer temporären Fachkraft

Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih im Thurgau mindestens CHF 25.86 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 31.32 (Anhang 2, Lohngebiet Normal). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.

Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.

Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Zwei junge Elektroinstallateure in einem Neubau, einer montiert einen Schalter

Meldepflicht 2026

Für Disponent/innen besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.

Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Thurgau eine Stelle suchen: 3'558 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,2 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.

Wenn die Disposition nicht besetzt ist, stehen Fahrzeuge und Kunden still. Wir schlagen Ihnen Disponentinnen und Disponenten Transport und Logistik vor, fest, als Vertretung oder mit Try & Hire. Senden Sie uns eine Personalanfrage, wir melden uns rasch und besprechen Ihren Bedarf persönlich.

Gesetze, Ämter und Verträge

Was kostet eine temporäre Fachkraft pro Stunde?

Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Fragen und Antworten: Disponent/innen für den Thurgau: Personalanfrage

Was kostet eine Festanstellung über iPersonal?

Vermitteln wir Ihnen eine Disponentin oder einen Disponenten in eine Festanstellung, fällt ein einmaliges Honorar an, das wir vor der ersten Vorstellung mit Ihnen festlegen. Für eine Ferienvertretung in der Disposition rechnen wir stattdessen über einen Stundensatz ab, der Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unseren Service enthält. Die Anfrage selbst ist gratis.

Wie viel verdienen Disponent/innen im Thurgau?

Für die Berufsgruppe «43 Bürokräfte im Finanz- und Rechnungswesen, in der Statistik und in der Materialwirtschaft» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Ostschweiz bei CHF 5'940, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'159 und CHF 6'860 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Gilt für Disponent/innen die Stellenmeldepflicht?

Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.

Wie teuer ist Temporärpersonal im Thurgau?

Untergrenze ist der Bruttostundenlohn nach GAV Personalverleih: im Thurgau CHF 31.32 für Gelernte und CHF 25.70 für Ungelernte (Lohngebiet Normal, 2026). Dazu kommen Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich.

Welches Lohngebiet gilt im Thurgau?

CHF 21.22 für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte pro Stunde: So lauten die Mindestlöhne 2026 nach GAV Personalverleih im Thurgau (Lohngebiet Normal). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, sind dessen Löhne massgebend (Art. 20 AVG).

Wer zahlt bei Krankheit der Temporärkraft?

Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.

Können Sie eine Person anstellen, die wir selbst gefunden haben?

Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.

Regionen und Orte im Kanton Thurgau

Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden und Arbon sind im Kanton Thurgau die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 80 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Frauenfeld 23'168, Kreuzlingen 11'703, Weinfelden 10'549 und Arbon 7'090 (BFS, STATENT 2024).

Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Thurgau. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.

Arbeit im Thurgau gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten