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Elektroinstallateur Elektrinstallateur Neu- und Umbau 100%, Bottighofen TG
- Bottighofen TG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Für Elektroplaner/innen EFZ mit Lehrabschluss gilt in Kreuzlingen temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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91
Arbeitsstätten Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Kreuzlingen
CHF 7'127
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 31 Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Elektroplaner/in EFZ
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
Sie brauchen Elektroplaner/innen EFZ für Kreuzlingen für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
In Kreuzlingen sind 1'820 Arbeitsstätten mit 11'703 Beschäftigten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Bleibt ein Platz in der Elektroplanung leer, spürt das jedes Projekt im Büro. Mit einer Personalanfrage bei iPersonal erhalten Sie eine Ansprechperson, die Ihre Anforderungen versteht und gezielt vorschlägt. Wir besprechen mit den Kandidaten Ausbildung, Projekte und Software, bevor wir sie Ihnen vorstellen. So sparen Sie Zeit bei der Auswahl.
Ihre Ansprechperson bei iPersonal bleibt auch nach dem Start erreichbar. Verlängert sich ein Projekt oder entsteht aus dem Einsatz der Wunsch nach einer Festanstellung, klären wir das unkompliziert. Auf Wunsch übernehmen wir beim Payrolling die Anstellung einer Person, die Sie selbst gefunden haben.
Untersteht der Einsatzbetrieb selbst einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag, etwa dem Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Bestimmungen zu Lohn und Arbeitszeit auch im Temporäreinsatz. So schreibt es Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vor.
Wir halten uns an die Regeln, die für den jeweiligen Einsatz gelten, und nennen sie im Vertrag. Haben Sie eine Frage dazu, erklärt Ihnen Ihre Ansprechperson, welcher Gesamtarbeitsvertrag für Ihren Einsatz massgebend ist.

In Kreuzlingen arbeiten 519 Menschen in den Branchen Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Elektroplaner/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
519 von 11'703 Beschäftigten in Kreuzlingen arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 4,4 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,0 %.
In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Kreuzlingen CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Die meisten Beschäftigten in Elektrische Ausrüstungen und Ausbaugewerbe und Bauinstallation zählt im Kanton Thurgau in Amriswil mit 1'014, Frauenfeld mit 886, Weinfelden mit 520 und Kreuzlingen mit 519 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Kreuzlingen passt.
Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Im Kanton Thurgau ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend. Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).
Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Für Festanstellungen ist der Ablauf ähnlich, nur schliessen Sie den Arbeitsvertrag am Ende selbst ab. Wir begleiten die Probezeit und bleiben für beide Seiten ansprechbar.
Der Stundensatz deckt Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Wie hoch er ist, hängt vom Beruf, von der Erfahrung und vom GAV ab, der für den Einsatz gilt. Als untere Grenze gilt in Kreuzlingen der Bruttostundenlohn von CHF 31.32 für Gelernte bzw. CHF 25.70 für Ungelernte nach GAV Personalverleih (Lohngebiet Normal, 2026).
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Elektroplaner/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Ob Ingenieurbüro, Generalplaner oder Installationsbetrieb mit eigener Planung: Fehlt Ihnen jemand für Pläne, Schemas und Ausschreibungen, helfen wir weiter. Wir fragen genau nach Projekten und Software und stellen Ihnen nur Personen vor, die zu Ihren Aufgaben passen. Ihre Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Steht eine Ausschreibung an, müssen Schemas für eine Grossbaustelle nachgeführt werden oder fehlt jemand für die Revisionspläne, kann eine Elektroplanerin oder ein Elektroplaner temporär in Ihrem Büro arbeiten. Angestellt ist die Person bei uns, die fachliche Führung liegt bei Ihnen. Sie bezahlen den vereinbarten Stundensatz, und mit dem Projektende endet auch der Einsatz.
Für die Berufsgruppe «31 Ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Ostschweiz bei CHF 7'127, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 6'182 und CHF 8'359 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Nach Art. 20 GAV Personalverleih gilt in Kreuzlingen der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Gelernte sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Zuschlägen für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto.
Grössere Einsätze planen wir mit Ihnen gemeinsam, zum Beispiel gestaffelt nach Beginn. In einer Anfrage können Sie mehrere Berufe angeben.
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
Ihr Betrieb muss nichts melden. Quellensteuer, Ausgleichskasse und Unfallversicherung laufen über uns.
Nachbargemeinden sind Weinfelden, Amriswil, Romanshorn und Frauenfeld. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg. In Weinfelden mit 10'549, Amriswil mit 6'455 und Romanshorn mit 6'304 Beschäftigten liegen weitere Arbeitsplätze in der Nähe (BFS, STATENT 2024).
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Personalanfrage für Kreuzlingen: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling.
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr