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Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in der ganzen Schweiz ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (je nach Lohngebiet, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Fassadenisoleur/innen für die ganze Schweiz und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
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Try & Hire
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
52'621
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in der ganzen Schweiz
CHF 6'172
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss (Lohngebiet Normal)
3,0 %
Arbeitslosenquote Schweiz
44'199
Beim RAV gemeldete offene Stellen Schweiz
728'380
Arbeitsstätten in der ganzen Schweiz
Fassadenisoleur/innen sind gefragt, und gute Leute wechseln selten. Wir kennen Fachkräfte, die temporär arbeiten oder eine neue feste Stelle suchen, und prüfen Abschluss, Zeugnisse und Erfahrung, bevor wir sie Ihrem Betrieb in der ganzen Schweiz vorschlagen.
5'681'021 Menschen arbeiten hier (STATENT 2024). Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.
Wenn das Gerüst steht und die Dämmung zügig vorangehen muss, zählt jede erfahrene Hand. Mit einer Personalanfrage bei iPersonal holen Sie sich Fassadenisoleurinnen und Fassadenisoleure genau für diese Phase. Lohnabrechnung, Versicherungen und Administration übernehmen wir bei Temporäreinsätzen für Sie. Ihre Ansprechperson bleibt erreichbar.
Auf Ihre Anfrage erhalten Sie rasch eine Rückmeldung von uns. Im Gespräch klären wir Systeme, Beginn, Dauer und wer die Arbeiten vor Ort leitet. Danach stellen wir Ihnen passende Kandidatinnen und Kandidaten vor, deren Erfahrung wir besprochen haben. Ob und wen Sie treffen möchten, entscheiden allein Sie.
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der Fachkraft ab. Wir begleiten bis zur Unterschrift und bleiben ansprechbar, wenn in der ersten Zeit Fragen auftauchen.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.

368'971 Beschäftigte in 52'621 Arbeitsstätten: So gross ist in der ganzen Schweiz der Bereich Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Fassadenisoleur/innen heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Erziehung und Unterricht, Detailhandel und Ausbaugewerbe und Bauinstallation sind in der ganzen Schweiz die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten: zusammen 999'726 von 5'681'021 (BFS, STATENT 2024). In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Das untere Viertel liegt unter CHF 5'587, das obere über CHF 6'846 (BFS).
Die meisten Beschäftigten in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation zählt in der Schweiz in Zürich mit 11'264, Basel mit 6'900, Bern mit 6'056 und Genève mit 4'924 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Schweiz passt.
Als Einsatzbetrieb in der ganzen Schweiz sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Für Betriebe in der ganzen Schweiz lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.
Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in der ganzen Schweiz: Basislohn nach GAV CHF 21.22, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 25.70 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 31.32.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent (Art. 21a AIG). Wir prüfen sie für jede Stelle einzeln.
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute in der Schweiz eine Stelle suchen: 140'480 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 3,0 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Viele Betriebe dämmen in der warmen Jahreszeit Fassade um Fassade. Mit temporären Fassadenisoleurinnen und Fassadenisoleuren decken Sie diese Monate ab und bleiben im Winter schlank. Wer überzeugt, kann über Try & Hire fest bleiben. Gern besprechen wir die Planung persönlich mit Ihnen.

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Bei Regen oder Frost lassen sich viele Dämm- und Putzarbeiten nicht ausführen. Die Regeln für solche Tage besprechen wir mit Ihnen, bevor der Einsatz beginnt. So wissen Sie und die vermittelte Person, woran Sie sind, und es gibt später keine Fragen bei der Abrechnung der Stunden.
Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Schweiz bei CHF 6'172, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'587 und CHF 6'846 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Die Meldepflicht hängt von der genauen Berufsart ab. Wir klären das bei jeder Stelle und melden sie, wenn nötig, dem RAV.
Sie zahlen einen Stundensatz für die geleisteten Stunden. Er enthält den Lohn, mindestens CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte in der ganzen Schweiz (GAV 2026), dazu Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Die Offerte erhalten Sie vor Beginn.
Ihr Betrieb bestätigt die Stunden auf dem Rapport. Wir rechnen genau diese Stunden ab, mit allfälligen Zuschlägen.
Try & Hire verbindet Temporäreinsatz und Festanstellung: zuerst einige Wochen über uns angestellt, dann direkt bei Ihnen. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob es passt.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz kennt keine Höchstdauer. Der Verleihvertrag hält die Dauer oder die Kündigungsfristen fest (Art. 22 Abs. 1 AVG). Manche Einsätze dauern einen Tag, andere mehrere Monate.
Zürich, Bern, Basel oder die Ostschweiz: Wir arbeiten für Betriebe in allen Kantonen. Die Mindestlöhne unterscheiden sich nach Lohngebiet, darum nennen wir den Lohn erst, wenn der Einsatzort feststeht.
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Personalanfrage für die ganze Schweiz: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Arbeit in der ganzen Schweiz gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr