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Polier begrüsst früh am Morgen einen eben angekommenen Bauarbeiter auf der Baustelle

Köchinnen und Köche für den Thurgau: Personalanfrage

Für Köchinnen und Köche mit Lehrabschluss gilt im Thurgau temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.

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Inserate im Kanton Thurgau, für diesen Beruf ist hier gerade keine ausgeschriebenZur ganzen Auswahl

Kunden-Portal für Ihren Betrieb

Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.

Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.

Ihre Anfrage an uns

Was Sie suchen, ab wann und wie lange: Den Rest klären wir am Telefon.

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Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

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Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Zahlen für den Thurgau

Köchinnen und Köche temporär oder fest

Sie brauchen Köchinnen und Köche für den Thurgau für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Der Personalverleih ist im Thurgau ein eigener Wirtschaftszweig: 81 Arbeitsstätten mit 1'986 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.

Ob À-la-carte, Bankett, Gemeinschaftsgastronomie oder Diätküche, ob Commis, Chef de partie oder Stellvertretung des Küchenchefs, wir klären zuerst genau, was gefragt ist. Danach präsentieren wir Ihnen Kandidatinnen und Kandidaten, deren Erfahrung wir besprochen haben.

Köche EFZ für Ihre Küche

Für Saisonspitzen, Bankette oder Ferienvertretungen eignet sich der Temporäreinsatz. Sie erhalten eine Rechnung mit vereinbartem Stundensatz, Lohn, Lohnnebenkosten und Quellensteuer laufen über uns. Für eine Lösung auf Dauer vermitteln wir fest oder mit Try & Hire. So bleibt Ihre Küche auch bei Engpässen besetzt.

Wann sich Temporärpersonal lohnt

Auf dem Bau und in der Gebäudetechnik schwankt die Auslastung über das Jahr. Mit Leuten auf Zeit decken Sie Spitzen ab, ohne das feste Team zu vergrössern.

Verlängert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz. Endet er früher, gelten die Fristen aus dem Vertrag. Beides besprechen wir rechtzeitig mit Ihnen.

Bauführer im Baucontainer am Laptop mit dem Kundenportal und verfügbaren Fachkräften

Markt für Köchinnen und Köche im Thurgau

Im Thurgau arbeiten 4'203 Menschen in den Branchen Beherbergung und Gastronomie (BFS, STATENT 2024). Für Köchinnen und Köche bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.

4'203 von 149'746 Beschäftigten im Thurgau arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 2,8 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 4,7 %.

Nach Beschäftigten führt im Thurgau die Branche Erziehung und Unterricht mit 10'342 Personen in 1'112 Arbeitsstätten. Insgesamt zählt das BFS 22'185 Arbeitsstätten und 149'746 Beschäftigte (STATENT 2024).

Löhne laut Lohnstrukturerhebung

Zwischen CHF 4'383 und CHF 5'812 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Köchinnen und Köche, gemessen in der Grossregion Ostschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024).

Wo im Kanton Thurgau Köchinnen und Köche arbeiten

Die meisten Beschäftigten in Beherbergung und Gastronomie zählt im Kanton Thurgau in Frauenfeld mit 608, Weinfelden mit 344, Kreuzlingen mit 325 und Arbon mit 279 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Thurgau passt.

Was das Gesetz beim Personalverleih im Thurgau verlangt

Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und genau geregelt. Für Betriebe im Thurgau zählen drei Dinge: die Bewilligung des Verleihers, die Lohnregeln des GAV Personalverleih und die Sozialversicherungen, die der Verleiher abrechnet.

Lohnregeln nach Gesamtarbeitsvertrag

Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. Im Thurgau heisst das 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Lohngebiet Normal).

Was der Verleiher abrechnet

Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.

Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme

Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.

Kaufmann am Schreibtisch in einem hellen Büro mit Blick auf die Stadt

So kommen Sie im Thurgau zu Personal

Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.

Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.

  • Bedarf melden, online oder per Telefon
  • Profil der Stelle gemeinsam klären
  • Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen
  • Bedingungen schriftlich festhalten
  • Start im Betrieb im Thurgau, Betreuung während des Einsatzes

Was Temporärpersonal im Thurgau kostet

Der Stundensatz deckt Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Wie hoch er ist, hängt vom Beruf, von der Erfahrung und vom GAV ab, der für den Einsatz gilt. Als untere Grenze gilt im Thurgau der Bruttostundenlohn von CHF 31.32 für Gelernte bzw. CHF 25.70 für Ungelernte nach GAV Personalverleih (Lohngebiet Normal, 2026).

Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.

Sie zahlen nur die geleisteten Stunden laut Rapport. Lohnabrechnung, Versicherungsmeldungen, Quellensteuer und Lohnausweis erledigen wir. Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung, bevor wir mit der Suche beginnen.

Logistiker scannt im Hochregallager einen Karton

Stellenmeldepflicht für Köchinnen und Köche

Für Köchinnen und Köche gilt 2026 die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG. Stellen werden dem RAV gemeldet und erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben (Art. 53b AVV); Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen.

Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Thurgau eine Stelle suchen: 3'558 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,2 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.

Restaurant, Hotel, Personalrestaurant, Heim oder Catering: Fehlt Ihnen eine Köchin oder ein Koch EFZ, helfen wir weiter. Wir klären Küchenart, Posten und Arbeitszeiten und stellen Ihnen nur Personen vor, die passen. Bei Temporäreinsätzen übernehmen wir Lohnabrechnung, Versicherungen und Quellensteuer. Die Anfrage ist kostenlos.

Gesetze, Ämter und Verträge

Was kostet eine temporäre Fachkraft pro Stunde?

Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Offerte anfragen

Häufige Fragen für den Thurgau

Was kostet ein Temporäreinsatz in der Küche?

Ihre Anfrage kostet nichts. Für eine temporäre Köchin oder einen temporären Koch vereinbaren wir einen Stundensatz, der Lohn, Sozialversicherungen, Quellensteuer und unseren Service abdeckt. Ob jemand als Commis oder als Chef de partie arbeitet, beeinflusst den Satz. Abgerechnet wird nach den tatsächlich geleisteten Stunden, und Sie kennen den Satz vorher.

Welcher Lohn ist für Köchinnen und Köche üblich?

Für die Berufsgruppe «51 Berufe im Bereich personenbezogener Dienstleistungen» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Ostschweiz bei CHF 4'924, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 4'383 und CHF 5'812 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Gilt für Köchinnen und Köche die Stellenmeldepflicht?

Ja, 2026 gehört der Beruf zu den meldepflichtigen Berufsarten (Art. 53a AVV). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, öffentlich ausgeschrieben werden sie nach fünf Arbeitstagen.

Wie rasch kann jemand im Thurgau beginnen?

Ihre Ansprechperson meldet sich rasch. Wann jemand beginnen kann, hängt vom Beruf, vom Arbeitsort und von den Arbeitszeiten ab; das sagen wir Ihnen im ersten Gespräch offen.

Ist Ihr Temporärbüro bewilligt?

Ja, für Verleih und Vermittlung (Art. 2 und 12 AVG). Bewilligungsbehörden sind das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Ausserdem sind wir Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz.

Gibt es bei Temporären eine Probezeit?

Nach GAV Personalverleih bis zu drei Monate. Passt es in den ersten Wochen nicht, endet der Einsatz kurzfristig, und wir schlagen Ihnen eine andere Person vor.

Wir brauchen ein ganzes Team. Ist das möglich?

Grössere Einsätze planen wir mit Ihnen gemeinsam, zum Beispiel gestaffelt nach Beginn. In einer Anfrage können Sie mehrere Berufe angeben.

Gemeinden im Kanton Thurgau

Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden und Arbon sind im Kanton Thurgau die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 80 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Frauenfeld 23'168, Kreuzlingen 11'703, Weinfelden 10'549 und Arbon 7'090 (BFS, STATENT 2024).

Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Personalanfrage senden, Vorschläge erhalten, entscheiden. Die Anfrage kostet nichts.

Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen im Thurgau und Umgebung, temporär oder fest.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten