Dauerstelle
Allrounder, Büro 100%, Dietlikon ZH
- Dietlikon ZH
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Für Schaler/innen mit Lehrabschluss gilt in der ganzen Schweiz temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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52'621
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in der ganzen Schweiz
CHF 6'172
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss (Lohngebiet Normal)
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Schaler/in
3,0 %
Arbeitslosenquote Schweiz
44'199
Beim RAV gemeldete offene Stellen Schweiz
Schaler/innen sind gefragt, und gute Leute wechseln selten. Wir kennen Fachkräfte, die temporär arbeiten oder eine neue feste Stelle suchen, und prüfen Abschluss, Zeugnisse und Erfahrung, bevor wir sie Ihrem Betrieb in der ganzen Schweiz vorschlagen.
In der grössten Branche in der ganzen Schweiz, Erziehung und Unterricht, arbeiten 434'185 Menschen in 37'952 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Ob Ihr Betrieb dazugehört oder nicht: Wir suchen Leute, die zu Ihren Aufgaben passen, und stellen sie innert kurzer Zeit vor.
Wenn Betonier-Etappen dicht aufeinander folgen, braucht es eine Equipe, die zügig und sicher schalt. Mit einer Personalanfrage bei iPersonal holen Sie sich Schalerinnen und Schaler genau für diese Phasen. Lohnabrechnung, Versicherungen und Administration übernehmen wir bei Temporäreinsätzen für Ihre Bauunternehmung.
Sie schildern uns Ihren Bedarf, wir melden uns rasch. Im Gespräch klären wir Bauwerk, Beginn, Dauer und wer die Equipe führt. Danach stellen wir Ihnen passende Kandidatinnen und Kandidaten vor, deren Erfahrung wir besprochen haben. Sie entscheiden, wen Sie auf Ihrer Baustelle sehen möchten.
Wie hoch der Mindestlohn ist, hängt vom Gesamtarbeitsvertrag ab, der für den Einsatz gilt, und von Ihrer Ausbildung und Erfahrung. Im Einsatzvertrag steht der Stundenlohn, den wir mit Ihnen vereinbart haben.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

In den Branchen, in denen Schaler/innen meist arbeiten (Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS in der ganzen Schweiz 52'621 Arbeitsstätten mit 368'971 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
In der ganzen Schweiz sind 728'380 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Erziehung und Unterricht entfallen 37'952 davon mit 434'185 Beschäftigten, auf Detailhandel 48'755 mit 308'699. An dritter Stelle folgt Ausbaugewerbe und Bauinstallation.
Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'587, ein Viertel mehr als CHF 6'846 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Wir suchen Schaler/innen dort, wo die Branche stark ist: in der Schweiz vor allem in Zürich, Basel, Bern und Genève, zusammen 29'144 Beschäftigte in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024).
Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). In der Schweiz ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih steigen jedes Jahr per 1. Januar mit der Teuerung. 2026 gilt in der ganzen Schweiz je nach Ort der Mindestlohn des Lohngebiets Normal, des Hochlohngebiets, des Tessins oder Genfs: Gelernte erhalten mindestens CHF 25.86, Ungelernte CHF 21.22 pro Stunde. Als gelernt gilt, wer ein EFZ der Branche oder eine mindestens dreijährige Grundbildung abgeschlossen hat.
Bei einem Temporäreinsatz rechnen wir alle Sozialversicherungen ab. Für AHV, IV und EO sind es 10,6 Prozent des Lohns, je zur Hälfte von Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden (Art. 5 und 13 AHVG, Art. 3 IVG, Art. 36 EOV). Die Arbeitslosenversicherung kostet 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken (Art. 3 AVIG). Dazu kommen die Unfallversicherung nach UVG und die berufliche Vorsorge nach BVG.
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.
Wie viel ein Einsatz kostet, hängt an drei Dingen: am Lohn der Fachkraft, an den Zuschlägen und Sozialabgaben und an unserem Aufwand. Der Lohn beginnt in der ganzen Schweiz beim Mindestlohn nach GAV, CHF 21.22 bis CHF 25.86 pro Stunde je nach Ausbildung (je nach Lohngebiet, 2026); mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es CHF 25.70 bis CHF 31.32.
Für Ihren Betrieb heisst das: keine Lohnabrechnung und keine Meldungen an Ausgleichskasse und Unfallversicherung. Sie zahlen die Stunden, die tatsächlich gearbeitet wurden.
Im Satz enthalten sind Lohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung, 13. Monatslohn, AHV, IV, EO, ALV, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge und unser Aufwand für Suche, Vertrag und Betreuung. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Die Berufsart von Schaler/innen steht 2026 auf der Liste der meldepflichtigen Berufe (SECO, Art. 53a AVV). Stellen werden zuerst dem RAV gemeldet; wer dort angemeldet ist, hat fünf Arbeitstage Vorsprung. Wir halten diese Regel bei jeder Stelle ein.
44'199 offene Stellen waren in der Schweiz im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Mit temporären Schalerinnen und Schalern verstärken Sie Ihre Equipe genau in den Wochen, in denen viel betoniert wird, und bleiben danach flexibel. Wer überzeugt, kann über Try & Hire fest bleiben. Sprechen Sie mit uns, wir planen den Einsatz gern rechtzeitig und abgestimmt auf Ihren Bauablauf.
Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Die Anfrage ist kostenlos. Bei einem Temporäreinsatz bezahlen Sie einen vereinbarten Stundensatz, in dem Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unser Service enthalten sind. Massgebend für die Höhe sind Erfahrung und Aufgaben. Wir nennen Ihnen den Satz, bevor Sie sich entscheiden, und rechnen nach geleisteten Stunden ab.
Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Schweiz bei CHF 6'172, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'587 und CHF 6'846 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Ja. Für 2026 liegt die Arbeitslosenquote der Berufsart bei 5 Prozent oder mehr, darum gilt die Meldepflicht nach Art. 21a AIG. Einsätze bis 14 Kalendertage sind ausgenommen (Art. 53d AVV).
Alles, was für den Einsatz gilt: wer kommt, was die Person macht, wo und ab wann, wie lange, zu welchen Zeiten und zu welchem Satz. So verlangt es Art. 22 AVG.
Die Temporärkraft trägt ihre Stunden ein, Ihr Betrieb bestätigt sie jede Woche. Auf dieser Grundlage zahlen wir den Lohn und stellen Rechnung.
Nach GAV Personalverleih bis zu drei Monate. Passt es in den ersten Wochen nicht, endet der Einsatz kurzfristig, und wir schlagen Ihnen eine andere Person vor.
Arbeitgeberin ist die iPersonal AG, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer laufen über uns, Aufgaben und Arbeitszeiten bestimmen Sie.
Wir vermitteln in der ganzen Schweiz, mit Schwerpunkt in der Deutschschweiz. Unser Sitz ist im Kanton Zürich. Für Einsätze in anderen Kantonen klären wir Arbeitsweg, Unterkunft und Lohngebiet nach GAV vor dem Start.
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für die ganze Schweiz.
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr