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Für Temporäre mit Berufsabschluss gilt in Altstätten ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Treuhänder/innen für Altstätten und übernehmen bei Temporäreinsätzen Vertrag, Lohn und Versicherungen.
Inserate im Kanton St. Gallen, für diesen Beruf ist hier gerade keine ausgeschriebenZur ganzen Auswahl
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26
Arbeitsstätten Rechts- und Steuerberatung, Treuhand in Altstätten
CHF 8'793
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 24 Betriebswirte und vergleichbare Spezialisten
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Treuhänder/in
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton St. Gallen
3'796
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton St. Gallen
Fachkräfte als Treuhänder/in findet man selten über ein einzelnes Inserat. Wir sprechen Leute an, die wir kennen, prüfen Abschluss und Erfahrung und schlagen Ihrem Betrieb in Altstätten nur vor, wer zu den anstehenden Arbeiten passt.
Wer in Altstätten kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen. Unser Sitz liegt rund 71 km von Altstätten entfernt.
In der Steuersaison und bei den Jahresabschlüssen wird es in jedem Treuhandbüro eng. Wir unterstützen Treuhandbüros und Unternehmen mit Treuhänderinnen und Treuhändern mit eidgenössischem Fachausweis, die Mandate selbständig führen. Schildern Sie uns, welche Aufgaben bei Ihnen anstehen. Eine Anfrage verursacht Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtung.
Nach dem Start fragen wir nach, ob die neue Fachkraft mit Ihren Mandanten und Ihrer Software gut zurechtkommt. Dauert die Steuersaison länger oder möchten Sie die Person ins Büro übernehmen, regeln wir das ohne Umwege. Haben Sie selbst eine Treuhänderin oder einen Treuhänder gefunden, kann die Anstellung über unser Payrolling laufen.
Abgerechnet wird, was gearbeitet wurde: Ihr Betrieb bestätigt den wöchentlichen Rapport, wir stellen die Stunden in Rechnung. Lohnadministration, Versicherungsmeldungen und Lohnausweis entfallen für Sie.
Für eine Festanstellung besprechen wir die Kosten der Vermittlung mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind.

96 Beschäftigte in 26 Arbeitsstätten: So gross ist in Altstätten der Bereich Rechts- und Steuerberatung, Treuhand laut BFS (STATENT 2024). Für Treuhänder/innen heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
96 von 7'975 Beschäftigten in Altstätten arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 1,2 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 1,6 %.
7'975 Beschäftigte in 1'038 Arbeitsstätten: So gross ist der Arbeitsmarkt in Altstätten laut der Statistik der Unternehmensstruktur des BFS (STATENT 2024). Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Ausbaugewerbe und Bauinstallation (529), Maschinenbau (513) und Detailhandel (368).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Altstätten CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Wir suchen Treuhänder/innen dort, wo die Branche stark ist: im Kanton St. Gallen vor allem in St. Gallen, Gossau SG, Wil SG und Rapperswil-Jona, zusammen 2'512 Beschäftigte in Rechts- und Steuerberatung, Treuhand (BFS, STATENT 2024).
Drei Gesetze und ein Vertrag regeln den Temporäreinsatz: das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das Obligationenrecht, die Sozialversicherungsgesetze und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih. Was davon für Ihren Betrieb in Altstätten gilt, steht im Verleihvertrag.
Für Betriebe in Altstätten lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. In Altstätten gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in Altstätten: Basislohn nach GAV CHF 21.22, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 25.70 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 31.32.
Für die Planung hilft der Rechner weiter unten: Er zeigt aus Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden, wie sich Lohn, Zuschläge und Stundensatz zusammensetzen. Die verbindliche Offerte erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Treuhänder/innen sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Mit 2,0 % lag die Arbeitslosenquote im Kanton St. Gallen im Herbst 2026 unter dem Schweizer Wert von 3,0 % (SECO). Für Ihre Planung heisst das: Fachkräfte sind gefragt, eine frühe Anfrage lohnt sich.
Wir unterstützen Treuhandbüros und KMU, die Treuhänderinnen und Treuhänder brauchen, fest oder für die Steuersaison. Wir hören genau hin, suchen diskret und bleiben erreichbar. Gern beraten wir auch Büros aus diesen Orten: Eichberg, Oberriet SG, Rüthi SG. Ein kurzer Anruf genügt.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Wir nennen Ihren Büronamen erst, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat ernsthaft interessiert ist und Sie zugestimmt haben. Die Angaben der Kandidaten behandeln wir ebenso vertraulich. So schützen wir beide Seiten. Gibt es besondere Anforderungen an Vertraulichkeit, nennen Sie sie uns in der Anfrage.
Für die Berufsgruppe «24 Betriebswirte und vergleichbare Spezialisten» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Ostschweiz bei CHF 8'793, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 7'117 und CHF 11'022 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.
Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.
Direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Die meisten Anfragen klären wir am Telefon oder online, ein Termin vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.
Ja, wenn der Beruf meldepflichtig ist. Dann geht die Stelle zuerst an das RAV und darf erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 53b AVV). Ausgenommen sind Einsätze bis 14 Kalendertage (Art. 53d AVV). Die Meldung übernehmen wir.
Zu Altstätten gehören Hinterforst, Lienz und Lüchingen. Nachbargemeinden sind Eichberg, Oberriet SG, Rüthi SG und Buchs SG. Wir vermitteln in der ganzen Umgebung und achten bei jedem Vorschlag auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Hinterforst · Lienz · Lüchingen
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für Altstätten.
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr