Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Luzern LU
- Luzern LU
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Für Treuhänder/innen mit Lehrabschluss gilt in Ebikon temporär ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (GAV Personalverleih 2026). Wir suchen, prüfen und stellen an; Sie setzen die Fachkraft ein. Oder wir vermitteln sie direkt in Ihr Team.
Inserate im Kanton Luzern, für diesen Beruf ist hier gerade keine ausgeschriebenZur ganzen Auswahl
Dauerstelle
Dauerstelle
Dauerstelle
Try & Hire
Dauerstelle
Dauerstelle
Try & Hire
Dauerstelle
Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
21
Arbeitsstätten Rechts- und Steuerberatung, Treuhand in Ebikon
CHF 9'225
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 24 Betriebswirte und vergleichbare Spezialisten
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Treuhänder/in
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Für Treuhänder/innen übernehmen wir die ganze Suche: Profil mit Ihnen klären, passende Personen ansprechen, Gespräche führen und Referenzen einholen. Bei Temporäreinsätzen sind die Fachkräfte bei der iPersonal AG angestellt, bei einer Festanstellung bei Ihnen.
Wer in Ebikon kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen. Unser Sitz liegt rund 42 km von Ebikon entfernt.
Wir schlagen Ihnen passende Fachleute für Ihr Büro in der Region Ebikon vor, fest, temporär für die Steuersaison oder mit Try & Hire. Beschreiben Sie uns Mandate, Software und Beginn. Rasch melden wir uns und besprechen mit Ihnen das Profil.
Nach dem Start fragen wir nach, ob die neue Fachkraft mit Ihren Mandanten und Ihrer Software gut zurechtkommt. Dauert die Steuersaison länger oder möchten Sie die Person ins Büro übernehmen, regeln wir das ohne Umwege. Haben Sie selbst eine Treuhänderin oder einen Treuhänder gefunden, kann die Anstellung über unser Payrolling laufen.
Bei einem Temporäreinsatz zahlen Sie einen vereinbarten Stundensatz für die geleisteten Stunden laut Rapport. Darin enthalten sind der Lohn, die Entschädigung für Ferien und Feiertage, die Sozialversicherungen, die Unfallversicherung und unser Aufwand.
Wer mehrere Leute oder einen längeren Einsatz plant, bespricht den Rahmen am besten im Gespräch. Wir halten fest, was gilt, und schicken Ihnen eine Offerte.

Wo Treuhänder/innen gebraucht werden, zeigen die Branchen Rechts- und Steuerberatung, Treuhand: in Ebikon zusammen 21 Arbeitsstätten mit 46 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Dazu kommen Betriebe anderer Branchen mit eigener Werkstatt oder eigenem Unterhalt.
Diese Branchen stellen in Ebikon rund 0,6 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 1,6 % (BFS, STATENT 2024).
Das Bundesamt für Statistik zählt in Ebikon 821 Arbeitsstätten mit zusammen 7'147 Beschäftigten (STATENT 2024). Am meisten Beschäftigte hat hier die Branche Maschinenbau mit 1'195 Personen, gefolgt von Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 686 und Detailhandel mit 657.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: in Ebikon CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Luzern führt im Kanton Luzern mit 1'682 Beschäftigten in Rechts- und Steuerberatung, Treuhand, danach folgen Sursee mit 397, Kriens mit 211 und Emmen mit 124 (BFS, STATENT 2024). Für Ebikon prüfen wir bei jedem Vorschlag den Arbeitsweg.
Als Einsatzbetrieb in Ebikon sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt für den Personalverleih eine Bewilligung (Art. 12 AVG) und eine Kaution, die Lohnansprüche der Angestellten sichert (Art. 14 AVG, Art. 35 AVV). Ohne Bewilligung ist ein Verleihvertrag nichtig. Ob ein Verleiher bewilligt ist, zeigt das Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch; die iPersonal AG steht dort mit Bewilligungen für die Schweiz und grenzüberschreitend.
In Ebikon gilt beim Personalverleih der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach Art. 20 GAV Personalverleih. Für 2026 heisst das: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 mit Berufsabschluss. Kantonale und kommunale Mindestlöhne gehen vor, wenn sie höher sind.
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.

Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
Der Stundensatz deckt Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und unseren Aufwand. Wie hoch er ist, hängt vom Beruf, von der Erfahrung und vom GAV ab, der für den Einsatz gilt. Als untere Grenze gilt in Ebikon der Bruttostundenlohn von CHF 31.32 für Gelernte bzw. CHF 25.70 für Ungelernte nach GAV Personalverleih (Lohngebiet Normal, 2026).
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Treuhänder/innen 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Luzern 4'737 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 2,0 %. Gleichzeitig standen 2'451 offene Stellen bei den RAV.
Treuhandbüro oder Finanzabteilung eines KMU: Fehlt Ihnen eine Fachkraft für Mandate, Abschlüsse, Steuern oder Lohnwesen, unterstützen wir Sie gezielt und diskret. Wir klären Schwerpunkte, Software und Pensum und stellen Ihnen nur Personen vor, die passen. Die Anfrage ist kostenlos. Ihre Ansprechperson meldet sich rasch bei Ihnen.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ihre Anfrage für eine Treuhänderin oder einen Treuhänder kostet nichts. Erst wenn eine Festanstellung zustande kommt, fällt ein einmaliges Honorar an, das wir vorher mit Ihnen vereinbaren. Möchten Sie die Person zuerst während der Steuersaison temporär beschäftigen, gilt ein Stundensatz, der Lohn, Lohnnebenkosten, Quellensteuer und unseren Service umfasst.
Für die Berufsgruppe «24 Betriebswirte und vergleichbare Spezialisten» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 9'225, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 7'416 und CHF 11'964 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz kennt keine Höchstdauer. Der Verleihvertrag hält die Dauer oder die Kündigungsfristen fest (Art. 22 Abs. 1 AVG). Manche Einsätze dauern einen Tag, andere mehrere Monate.
Payrolling passt, wenn Sie die richtige Person schon kennen, den administrativen Aufwand aber nicht selbst tragen wollen. Wir übernehmen Arbeitsvertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Lohnausweis.
Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.
In Ebikon gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal nach GAV Personalverleih. Mindestlohn 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte, CHF 25.86 für Gelernte. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Löhne vor (Art. 20 AVG).
14'737 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Ebikon (BFS, STATPOP 2025). In der Nähe liegen Adligenswil, Emmen, Horw und Kriens. Unser Sitz ist rund 42 km entfernt. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Adligenswil 1'683, Emmen 17'272, Horw 5'384 und Kriens 14'056 (BFS, STATENT 2024).
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für Ebikon.
Bewerbung in wenigen Minuten, Beratung kostenlos, Stellen in Ihrer Region.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr