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Montageleiter Küchenbau 100%, Hitzkirch LU
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In Kriens zählt das BFS 143 Arbeitsstätten in den Branchen, in denen Zimmerleute meist arbeiten (STATENT 2024). Für diese Betriebe suchen wir Zimmerleute auf Zeit oder fest. Sie nennen Beginn und Dauer, wir melden uns mit Vorschlägen.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
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143
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation in Kriens
CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Zimmermann/Zimmerin
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Fachkräfte als Zimmermann/Zimmerin findet man selten über ein einzelnes Inserat. Wir sprechen Leute an, die wir kennen, prüfen Abschluss und Erfahrung und schlagen Ihrem Betrieb in Kriens nur vor, wer zu den anstehenden Arbeiten passt.
Wer in Kriens kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen. Unser Sitz liegt rund 50 km von Kriens entfernt.
Ob Abbund, Elementfertigung, Montage auf der Baustelle, Dachsanierung oder Innenausbau in Holz, wir klären zuerst genau, was die Person können muss. Danach präsentieren wir Ihnen Kandidatinnen und Kandidaten, deren Ausbildung und Erfahrung wir vorher persönlich besprochen haben.
Zimmerinnen und Zimmerleute EFZ arbeiten im Abbund, bauen Elemente in der Halle, stellen auf der Baustelle Dachstühle und Holzbauten auf und sanieren bestehende Konstruktionen. Wir klären mit Ihnen, ob der Schwerpunkt in Werkhalle, Montage oder Sanierung liegt, und schlagen Ihnen nur Personen vor, die solche Arbeiten bereits ausgeführt haben.
Welche Berufe meldepflichtig sind, legt der Bund jedes Jahr neu fest. Bei Ihrer Anfrage prüfen wir anhand des Berufs, ob die Meldepflicht gilt, und melden die Stelle, wenn es nötig ist.
Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand: Meldung, Fristen und Rückmeldungen an das RAV übernehmen wir.

In den Branchen, in denen Zimmerleute meist arbeiten (Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation), zählt das BFS in Kriens 143 Arbeitsstätten mit 1'173 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Gemessen an allen Beschäftigten in Kriens machen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 8,3 % aus, im Schweizer Durchschnitt 5,4 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
Erziehung und Unterricht, Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau sind in Kriens die drei Branchen mit den meisten Beschäftigten: zusammen 3'343 von 14'056 (BFS, STATENT 2024). In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Das untere Viertel liegt unter CHF 5'578, das obere über CHF 7'037 (BFS).
Die meisten Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation zählt im Kanton Luzern in Luzern mit 2'508, Emmen mit 1'177, Kriens mit 1'173 und Hochdorf mit 1'120 Personen (BFS, STATENT 2024). Aus diesen Orten und ihrer Umgebung schlagen wir Ihnen Fachleute vor, wenn der Arbeitsweg zu Kriens passt.
Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Im Kanton Luzern ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Für Betriebe in Kriens lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.
Im Stundensatz eines Temporäreinsatzes stecken neben dem Lohn die Arbeitgeberbeiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, die Prämie der Berufsunfallversicherung und, ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, die berufliche Vorsorge (BVV 2, Grenzbeträge seit 2025). Ihr Betrieb muss dafür nichts melden, das erledigen wir.
Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Ein Rechenbeispiel für Kriens: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 21.22 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 25.70 brutto. Für Gelernte sind es CHF 25.86 bzw. CHF 31.32 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Am Ende jeder Woche sehen Sie auf dem Rapport, welche Stunden verrechnet werden. Es gibt keine Pauschalen und keine Mindestabnahme; abgerechnet wird, was gearbeitet wurde.

Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Zimmerleute 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Luzern eine Stelle suchen: 4'737 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,0 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.
Über unser Payrolling wird die Person bei iPersonal angestellt, und wir rechnen Lohn, Versicherungen und Quellensteuer ab. Für Ihren Holzbaubetrieb in der Region Kriens bleibt alles flexibel, und eine feste Übernahme ist später jederzeit möglich.
Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Wir sprechen mit jeder Zimmerin und jedem Zimmermann über Lehrbetrieb, Bauweisen und bisherige Baustellen und lassen uns Fähigkeitszeugnis und Arbeitszeugnisse zeigen. Hat jemand im Ausland gelernt, sagen wir Ihnen das offen und beschreiben, welche Holzbauerfahrung die Person mitbringt. So können Sie gut einschätzen, wer zu Ihrem Betrieb passt.
Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 6'259, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Arbeitgeberin ist die iPersonal AG, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer laufen über uns, Aufgaben und Arbeitszeiten bestimmen Sie.
Untergrenze ist der Bruttostundenlohn nach GAV Personalverleih: in Kriens CHF 31.32 für Gelernte und CHF 25.70 für Ungelernte (Lohngebiet Normal, 2026). Dazu kommen Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vor dem Einsatz schriftlich.
Die iPersonal AG versichert die Temporärkraft nach UVG gegen Berufsunfälle, ab acht Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle (Art. 13 UVV). Für die Arbeitssicherheit im Betrieb sind Sie als Einsatzbetrieb mitverantwortlich.
Sie entscheiden. Sagen Sie offen, was nicht passt, dann suchen wir weiter; erst Ihre Zusage führt zum Vertrag.
Rund um Kriens liegen Luzern, Horw, Emmen und Ebikon. Wir berücksichtigen den Arbeitsweg bei jeder Stelle und jedem Vorschlag. Kriens gehört zum Wahlkreis Luzern-Land. In der Gemeinde wohnen 30'685 Menschen (BFS, STATPOP 2025). Zusammen zählen Luzern, Horw, Emmen und Ebikon 114'342 Beschäftigte, Kriens selbst 14'056 (BFS, STATENT 2024).
Luzern · Obernau
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