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Zimmerleute verdienen in der Grossregion Espace Mittelland im Mittel CHF 6'119 im Monat (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Berufsgruppe). Wir suchen Zimmerleute für den Kanton Solothurn, temporär oder zur Festanstellung, und prüfen Abschluss und Erfahrung vor dem Vorschlag.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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1'422
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Solothurn
CHF 6'119
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Grossregion Espace Mittelland
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Zimmermann/Zimmerin
3,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Solothurn
1'291
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Solothurn
Sie brauchen Zimmerleute für den Kanton Solothurn für einige Wochen oder auf Dauer. Sagen Sie uns, welche Arbeiten anstehen, ab wann und wie lange, dann melden wir uns mit Vorschlägen.
Im Kanton Solothurn sind 18'596 Arbeitsstätten mit 151'633 Beschäftigten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Holzbau lebt von eingespielten Teams, und eine Lücke spürt man sofort. Mit einer Personalanfrage bei iPersonal erhalten Sie eine Ansprechperson, die gezielt vorschlägt und offen sagt, was möglich ist. Bei Temporäreinsätzen übernehmen wir Lohnabrechnung, Versicherungen und die ganze Administration, damit Sie sich auf die Baustelle konzentrieren.
Brauchen Sie für eine Aufrichte mehrere Personen auf einmal, sagen Sie es uns in der Anfrage. Wir sagen Ihnen offen, wen wir ab wann vorschlagen können. Arbeitskleidung, Schutzausrüstung und Werkzeug klären wir vor dem Start. Bewährt sich jemand besonders, ist eine Übernahme in Ihr Team möglich.
Die Person arbeitet in Ihrem Betrieb und nach Ihren Weisungen, angestellt ist sie bei der iPersonal AG. Für sie gelten dieselben Regeln wie im Personalverleih, inklusive GAV Personalverleih.
Für den Start brauchen wir Angaben zur Person, zur Stelle, zum Lohn und zur Dauer. Wir prüfen die Unterlagen und schicken den Vertrag zur Unterschrift.

Im Kanton Solothurn arbeiten 8'304 Menschen in den Branchen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Zimmerleute bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
Diese Branchen stellen im Kanton Solothurn rund 5,5 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,4 % (BFS, STATENT 2024).
Im Kanton Solothurn sind 18'596 Arbeitsstätten erfasst (BFS, STATENT 2024). Auf Erziehung und Unterricht entfallen 955 davon mit 10'606 Beschäftigten, auf Detailhandel 1'314 mit 7'666. An dritter Stelle folgt Landverkehr und Transport.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Solothurn CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Zuchwil führt im Kanton Solothurn mit 575 Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, danach folgen Olten mit 416, Solothurn mit 409 und Biberist mit 336 (BFS, STATENT 2024). Für Solothurn prüfen wir bei jedem Vorschlag den Arbeitsweg.
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze im Kanton Solothurn kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich und gilt für Verleihbetriebe, deren Hauptaktivität der Personalverleih ist. Im Kanton Solothurn gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Der Mindestlohn 2026 beträgt dort CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Art. 20 GAV Personalverleih). Untersteht Ihr Betrieb selbst einem allgemeinverbindlichen GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 20 AVG).
Gegen Unfälle in der Freizeit ist versichert, wer beim selben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Die berufliche Vorsorge beginnt ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken, der Koordinationsabzug beträgt 26'460 Franken (Art. 5 BVV 2). Für Temporäre regelt der GAV Personalverleih den Beginn der Vorsorge.
Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb im Kanton Solothurn beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Bei Einsätzen über mehrere Monate fragen wir regelmässig nach, ob alles passt. Ändert sich der Bedarf, passen wir den Vertrag an.
Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih im Kanton Solothurn mindestens CHF 25.86 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 31.32 (Anhang 2, Lohngebiet Normal). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.
Der Satz bleibt für die Dauer des Einsatzes gleich, solange Aufgaben und Arbeitszeiten gleich bleiben. Ändert sich der Auftrag, passen wir die Offerte an, bevor die neue Arbeit beginnt.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.

Für Zimmerleute besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent gilt die Stellenmeldepflicht: Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderweitig ausgeschrieben werden (Art. 21a AIG, Art. 53a und 53b AVV). Die Ausnahme für interne Besetzungen gilt für Verleiher nicht; meldepflichtige Stellen melden wir für Sie.
Dann kennen Sie das: Eine Aufrichte wird vorgezogen, die Halle ist voller Elemente, und im Team fehlt jemand. Wir schlagen Ihnen Zimmerinnen und Zimmerleute EFZ vor, temporär, fest oder mit Try & Hire. Senden Sie uns eine Personalanfrage, wir melden uns rasch und besprechen mit Ihnen, wen Sie brauchen.

Mindestlohn nach GAV, Zuschläge und Sozialabgaben für das Lohngebiet Normal auf einen Blick.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Wir sprechen mit jeder Zimmerin und jedem Zimmermann über Lehrbetrieb, Bauweisen und bisherige Baustellen und lassen uns Fähigkeitszeugnis und Arbeitszeugnisse zeigen. Hat jemand im Ausland gelernt, sagen wir Ihnen das offen und beschreiben, welche Holzbauerfahrung die Person mitbringt. So können Sie gut einschätzen, wer zu Ihrem Betrieb passt.
Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» verdient die mittlere Hälfte in der Grossregion Espace Mittelland zwischen CHF 5'542 und CHF 6'709 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Arbeitgeberin ist die iPersonal AG, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer laufen über uns, Aufgaben und Arbeitszeiten bestimmen Sie.
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Ja, sofern genug passende Leute verfügbar sind. Nennen Sie in der Anfrage Anzahl, Berufe und Beginn; wir sagen offen, wie viele wir ab wann vorschlagen können.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Solothurn sind Olten, Solothurn, Grenchen, Zuchwil und Oensingen (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 104 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Am meisten Beschäftigte zählen Olten mit 23'566, Solothurn mit 22'346, Grenchen mit 10'684 und Zuchwil mit 6'044 (BFS, STATENT 2024).
Olten · Solothurn · Grenchen · Zuchwil · Oensingen
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Braucht Ihr Betrieb im Kanton Solothurn Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Arbeit im Kanton Solothurn gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr