Dauerstelle
Logistiker 100%, Alpnach Dorf OW
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- Ab sofort oder nach Vereinbarung
23'792 Beschäftigte und 3'807 Arbeitsstätten zählt das BFS in Obwalden (STATENT 2024). Wir verleihen Personal an diese Betriebe und vermitteln feste Stellen, bewilligt von Kanton und SECO. Eine Anfrage genügt, wir melden uns rasch.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
3'807
Arbeitsstätten in Obwalden
23'792
Beschäftigte in Obwalden
1'494
Beschäftigte in Landwirtschaft, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
1,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Obwalden
223
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Obwalden
Ein Personalbüro übernimmt, was im Betrieb Zeit kostet: Inserate, Vorauswahl, Gespräche, Referenzen und bei Temporäreinsätzen Vertrag und Lohn. In Obwalden arbeiten wir mit Betrieben aus Handwerk, Industrie, Logistik und Verwaltung.
Für Ihren Betrieb heisst das: Fachkräfte wohnen in der Nähe, und wir finden die, die gerade frei sind.
Für eine Dauerstelle klären wir zuerst das Profil: Aufgaben, Ausbildung, Erfahrung, Lohnrahmen und Arbeitszeit. Danach suchen wir in unserem Bewerberpool und darüber hinaus und führen die ersten Gespräche.
Möchten Sie eine Stelle diskret besetzen, nennen wir den Namen Ihres Betriebs erst, wenn eine Person ernsthaft interessiert ist.
Beim Payrolling haben Sie die Person selbst gefunden. Wir schliessen den Arbeitsvertrag, zahlen den Lohn, rechnen die Sozialversicherungen ab und stellen den Lohnausweis aus. Sie zahlen die Stunden zu einem vereinbarten Satz.
Für den Start brauchen wir Angaben zur Person, zur Stelle, zum Lohn und zur Dauer. Wir prüfen die Unterlagen und schicken den Vertrag zur Unterschrift.

In all diesen Branchen braucht es Handwerk, Technik, Logistik und Administration.
Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es in Obwalden in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.
Rund 28 Prozent der Beschäftigten in Obwalden arbeiten in Industrie und Bau, 65 Prozent im Dienstleistungssektor und 7 Prozent in der Landwirtschaft. Eine Arbeitsstätte zählt im Schnitt 6,2 Beschäftigte (BFS, STATENT 2024).
Jeden Beruf führen wir nach dem Berufsverzeichnis AVAM des SECO, damit Anfrage, Profil und Stelle dieselbe Sprache sprechen. Für die Betriebe in Obwalden sind besonders Gärtner, Landmaschinenmechanikerinnen und Hilfspersonal gefragt, dazu Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler, Gipserinnen, Dachdecker und Bodenleger.
Wer Personal ausleiht, braucht eine Bewilligung, einen schriftlichen Verleihvertrag und hält die Lohnbestimmungen ein, die für den Einsatz gelten. So steht es im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Im Kanton Obwalden ist die kantonale Arbeitsmarktbehörde zuständig, für Einsätze über die Grenze zusätzlich das SECO.
Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend. Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).
Für die Lohnnebenkosten gelten feste Sätze: 5,3 Prozent Arbeitgeberanteil für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV bis 148'200 Franken Jahreslohn (Art. 3 AVIG), dazu die Prämien der Berufsunfallversicherung und der Pensionskasse. All das ist im Stundensatz eingerechnet.
Der Verleihvertrag ist schriftlich und nennt Qualifikation, Arbeitsort, Beginn, Dauer, Arbeitszeiten und Kosten (Art. 22 Abs. 1 AVG). Bei unbefristeten Einsätzen gilt in den ersten drei Monaten eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Ein Beispiel für eine ungelernte Hilfskraft in Obwalden: Basislohn nach GAV CHF 21.22, dazu 3,2 % Feiertagsentschädigung, 8,33 % Ferienentschädigung und 8,33 % für den 13. Monatslohn, zusammen CHF 25.70 brutto pro Stunde (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Für Fachkräfte mit Lehre beginnt der Bruttolohn bei CHF 31.32.
Arbeitet jemand länger bei Ihnen, ändert sich am Satz nichts, solange Aufgaben und Pensum gleich bleiben. Wechseln Sie später zu einer Festanstellung, fällt der Satz weg, und Sie zahlen den Lohn direkt.
Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Zentralschweiz im Mittel CHF 7'555, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'230 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

223 offene Stellen waren im Kanton Obwalden im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Wer in Obwalden kurzfristig Personal braucht, plant am besten mit Vorlauf: Bei tiefer Arbeitslosigkeit sind gute Leute rasch vergeben, bei höherer dauert die Prüfung der Bewerbungen länger.

Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Laufende Verleihverträge enden mit den vereinbarten Fristen, danach ist der Wechsel frei. Abreden, die eine spätere Festanstellung einer Temporärkraft erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Auf Wunsch übernehmen wir laufende Einsätze, wenn die Fachkraft einverstanden ist.
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
Ja, sofern genug passende Leute verfügbar sind. Nennen Sie in der Anfrage Anzahl, Berufe und Beginn; wir sagen offen, wie viele wir ab wann vorschlagen können.
Nach Art. 20 GAV Personalverleih gilt in Obwalden der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Gelernte sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Zuschlägen für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto.
Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).
Nach GAV Personalverleih bis zu drei Monate. Passt es in den ersten Wochen nicht, endet der Einsatz kurzfristig, und wir schlagen Ihnen eine andere Person vor.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.
Für die Dauer des Einsatzes bleibt die iPersonal AG Arbeitgeberin, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Arbeitsvertrag, Lohn und Versicherungen laufen über uns, die Arbeit leitet Ihr Betrieb an.
Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Sarnen mit 9'050, Sachseln mit 3'501, Alpnach mit 3'432 und Engelberg mit 2'733 (BFS, STATENT 2024).
Sarnen · Sachseln · Alpnach · Engelberg · Kerns
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Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr