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Für Gelernte gilt in Prilly ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde, mit Zuschlägen CHF 33.44 (GAV Personalverleih 2026). Wir stellen Temporärkräfte und vermitteln Dauerstellen für Betriebe in Prilly. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
657
Arbeitsstätten in Prilly
7'115
Beschäftigte in Prilly
692
Beschäftigte in Informatikdienstleistungen, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
4,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Waadt
2'885
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Waadt
Als Personalbüro arbeiten wir für beide Seiten: Betriebe in Prilly bekommen Temporärkräfte, Fachleute zur Festanstellung oder einen Einsatz mit Übernahme, Bewerbende finden über uns Arbeit in der Region. Jede Anfrage betreut eine feste Ansprechperson, vom ersten Gespräch bis zum Ende des Einsatzes.
Der Personalverleih ist in Prilly ein eigener Wirtschaftszweig: 4 Arbeitsstätten mit 157 Beschäftigten zählt das BFS in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih (STATENT 2024). Was uns unterscheidet, ist die feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiss, wer zu Ihrem Team passt.
Beim Payrolling haben Sie die Person selbst gefunden. Wir schliessen den Arbeitsvertrag, zahlen den Lohn, rechnen die Sozialversicherungen ab und stellen den Lohnausweis aus. Sie zahlen die Stunden zu einem vereinbarten Satz.
Für den Start brauchen wir Angaben zur Person, zur Stelle, zum Lohn und zur Dauer. Wir prüfen die Unterlagen und schicken den Vertrag zur Unterschrift.
Im Personalverleih ist die iPersonal AG Arbeitgeberin, schliesst den Arbeitsvertrag, zahlt den Lohn und rechnet die Sozialversicherungen ab. Ihr Betrieb leitet die Arbeit an und bestätigt die Stunden.
Ändern sich Einsatzort, Arbeitszeit oder Aufgaben deutlich, sagen Sie es uns. Wir passen den Einsatzvertrag an, damit alles korrekt geregelt ist.

7'115 Beschäftigte in 657 Arbeitsstätten: So gross ist der Arbeitsmarkt in Prilly laut der Statistik der Unternehmensstruktur des BFS (STATENT 2024). Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Informatikdienstleistungen (692), Chemie (679) und Detailhandel (377).
Mit 157 Beschäftigten in der Branche Personalvermittlung und Personalverleih in Prilly (BFS, STATENT 2024) ist Temporärarbeit hier verbreitet. Viele Betriebe arbeiten mit mehreren Personaldienstleistern; entscheidend sind Tempo, Qualität und eine verlässliche Ansprechperson.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 83 Prozent der Stellen.
Für Betriebe der Branche Informatikdienstleistungen kommen vor allem Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Administration und Support in Frage. Wir vermitteln sie temporär und fest und prüfen bei jedem Vorschlag Abschluss, Erfahrung und Ausweise.
Personalverleih ist eines der am genausten geregelten Gebiete im Schweizer Arbeitsrecht. Die wichtigsten Punkte für Betriebe in Prilly sind Bewilligung, Lohn nach GAV, Sozialversicherungen und Verträge nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Wer regelmässig Personal an Einsatzbetriebe überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes, für den Verleih ins Ausland zusätzlich eine Bewilligung des SECO (Art. 12 AVG). Für die Vermittlung von Dauerstellen gilt dasselbe nach Art. 2 AVG. Die iPersonal AG hat beide Bewilligungen, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO, und ist im öffentlichen Verzeichnis des SECO eingetragen.
Unfallversicherung nach UVG, berufliche Vorsorge nach BVG und Krankentaggeld nach GAV: Für Temporärangestellte regelt das alles der Verleiher. Ab acht Wochenstunden deckt die Versicherung auch Freizeitunfälle (Art. 13 UVV), ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken beginnt die Pensionskasse.
Bei Temporären sind die Kündigungsfristen kürzer als bei Festangestellten: Bei unbefristeten Einsätzen genügen in den ersten drei Monaten zwei Tage, bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). So bleibt Ihr Betrieb in Prilly beweglich, wenn sich die Auftragslage ändert.

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Ein Rechenbeispiel für Prilly: Ungelernte verdienen nach GAV mindestens CHF 22.39 pro Stunde, mit Zuschlägen für Feiertage, Ferien und 13. Monatslohn CHF 27.12 brutto. Für Gelernte sind es CHF 27.62 bzw. CHF 33.44 (GAV Personalverleih, Anhang 2, Stand 2026). Den Stundensatz für Ihren Einsatz nennen wir Ihnen vor Beginn schriftlich.
Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.
Jede Woche bestätigt Ihr Betrieb die Stunden auf dem Rapport, wir stellen sie in Rechnung. Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit rechnen wir mit den Zuschlägen ab, die der Vertrag oder der massgebende GAV vorsieht.
Mittlere Monatslöhne in der Grossregion Genferseeregion: Handwerksberufe CHF 6'190, Maschinen- und Anlagenbedienende CHF 6'008, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

2'885 offene Stellen waren im Kanton Waadt im Herbst 2026 bei den RAV gemeldet (SECO). Ein Teil davon betrifft meldepflichtige Berufe; für sie gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, bevor die Stelle öffentlich erscheint (Art. 53b AVV).
Der Bedarf im Kanton Waadt schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.
Beruf, Lohngebiet, Alter und Stunden eingeben, der Rechner zeigt Lohn, Zuschläge und Stundensatz.
CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ihr Betrieb bezahlt nur die Stunden auf dem Rapport. Lohnausfall bei Krankheit ist Sache des Arbeitgebers, also der iPersonal AG. Fällt jemand länger aus, schlagen wir eine Vertretung vor.
Die iPersonal AG. Wir schliessen den Arbeitsvertrag, zahlen den Lohn und rechnen AHV, ALV, Unfallversicherung und Pensionskasse ab. Ihr Betrieb leitet die Arbeit und bestätigt die Stunden auf dem Rapport.
Ja. Abreden, die eine Festanstellung nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine begrenzte Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Das Arbeitsvermittlungsgesetz kennt keine Höchstdauer. Der Verleihvertrag hält die Dauer oder die Kündigungsfristen fest (Art. 22 Abs. 1 AVG). Manche Einsätze dauern einen Tag, andere mehrere Monate.
Ein Vorschlag ist unverbindlich. Ihre Rückmeldung hilft uns, die nächste Person genauer auszuwählen.
Rasch haben Sie eine Rückmeldung. Ob die Fachkraft am nächsten Tag oder in zwei Wochen beginnt, hängt davon ab, wer verfügbar ist und wie speziell die Stelle ist.
Die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO. Den Eintrag der iPersonal AG finden Sie im öffentlichen Verzeichnis des SECO.
Berufsunfälle sind über die iPersonal AG nach UVG versichert. Arbeitet die Temporärkraft mindestens acht Stunden pro Woche bei uns, deckt die Versicherung auch Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV).
13'037 Einwohnerinnen und Einwohner zählt Prilly (BFS, STATPOP 2025). In der Nähe liegen Renens VD, Lausanne, Ecublens VD und Pully. Unser Sitz ist rund 180 km entfernt. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Renens VD 17'538, Lausanne 131'223, Ecublens VD 17'472 und Pully 6'705 (BFS, STATENT 2024).
Nachbarorte
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Temporär, fest, Try & Hire oder Payrolling für Prilly. Rasche Rückmeldung.
Arbeit in Prilly gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr