Try & Hire
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- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Für Gelernte gilt in Ecublens VD ein Mindestlohn von CHF 27.62 pro Stunde, mit Zuschlägen CHF 33.44 (GAV Personalverleih 2026). Wir stellen Temporärkräfte und vermitteln Dauerstellen für Betriebe in Ecublens VD. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
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898
Arbeitsstätten in Ecublens VD
17'472
Beschäftigte in Ecublens VD
7'323
Beschäftigte in Erziehung und Unterricht, grösste Branche
CHF 27.62 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
4,9 %
Arbeitslosenquote Kanton Waadt
2'885
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Waadt
Wir vermitteln Fachkräfte in Festanstellung, von der Fachkraft mit frischem Lehrabschluss bis zur erfahrenen Vorarbeiterin oder zum erfahrenen Vorarbeiter. In Ecublens VD betreut eine feste Ansprechperson Ihre Stelle und hält Sie auf dem Laufenden, bis der Vertrag unterschrieben ist.
In Ecublens VD sind 898 Arbeitsstätten mit 17'472 Beschäftigten gemeldet (BFS, STATENT 2024). Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Fällt jemand aus, zählt jeder Tag. Markieren Sie Ihre Anfrage als dringend oder rufen Sie an. Wir sagen Ihnen offen, ob wir so kurzfristig jemanden vorschlagen können.
Je genauer die Anfrage, desto besser der Vorschlag: Beruf, Anzahl, Einsatzort, Beginn, voraussichtliche Dauer und nötige Ausweise. Den Rest klärt Ihre Ansprechperson am Telefon.
Vereinbarungen, die Ihnen die Anstellung einer Temporärkraft nach dem Einsatz erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Person, die bei Ihnen im Einsatz war, dürfen Sie also fest anstellen.
Für die Fachkraft ist Try & Hire eine Probezeit mit vollem Lohn, mit Versicherungsschutz und mit Aussicht auf eine feste Stelle.

Wer in Ecublens VD Personal sucht, steht in einem Arbeitsmarkt und 898 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024). Die Branche Erziehung und Unterricht beschäftigt davon 7'323 Personen, Detailhandel 780.
Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es in Ecublens VD in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 84 Prozent der Stellen.
Typische Berufe der Branche Erziehung und Unterricht sind Fachleute Betriebsunterhalt und Sachbearbeitende. In der Branche Detailhandel arbeiten oft Logistiker, Verkaufspersonal und Mitarbeitende im Lager. Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.
Die wichtigsten Regeln für Temporäreinsätze in Ecublens VD kommen aus dem Arbeitsvermittlungsgesetz, dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih und den Gesetzen über AHV, ALV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge. Wir halten sie für jeden Einsatz fest.
Für Betriebe in Ecublens VD lohnt sich vor jedem Einsatz ein Blick auf die Bewilligung. Personalverleih und private Arbeitsvermittlung sind nach Art. 2 und Art. 12 AVG bewilligungspflichtig. Unsere Bewilligungen erteilten das Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und das SECO; im Verleihvertrag nennen wir die Bewilligungsbehörde, wie Art. 22 AVG es verlangt.
Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.
Zwei Verträge regeln jeden Temporäreinsatz: der Verleihvertrag zwischen uns und Ihrem Betrieb (Art. 22 AVG) und der Arbeitsvertrag zwischen uns und der Fachkraft (Art. 19 AVG). Beide sind schriftlich und nennen Arbeitsort, Beginn, Dauer und Arbeitszeiten, damit alle Beteiligten dasselbe wissen.
Eine Anfrage dauert wenige Minuten. Ab dann kümmert sich Ihre Ansprechperson um alles Weitere und hält Sie auf dem Laufenden.
Passt eine vorgeschlagene Person nicht, sagen Sie es offen; wir suchen weiter. Erst wenn Sie zusagen, schliessen wir den Verleihvertrag ab.
Die Kosten einer Dauerstelle bestehen aus drei Teilen: dem Lohn, den Sozialbeiträgen des Arbeitgebers und dem Honorar für die Vermittlung. Lohn und Beiträge zahlen Sie wie bei jeder eigenen Anstellung. Was die Vermittlung kostet, besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Für die Fachkraft ist die Vermittlung bei uns kostenlos, obwohl das Arbeitsvermittlungsgesetz eine Provision von Stellensuchenden erlauben würde (Art. 9 AVG). Sie zahlt weder eine Einschreibegebühr noch eine Provision.
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter ab. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Lohnausweis liegen danach bei Ihrem Betrieb.
Mit Fachausbildung steigt der Lohn: Technikerinnen und Techniker verdienten in der Grossregion Genferseeregion im Mittel CHF 7'469, Hilfsarbeitskräfte CHF 5'054 pro Monat (BFS, LSE 2024, Median brutto, Vollzeit).

Im Herbst 2026 lag die Arbeitslosenquote im Kanton Waadt bei 4,9 %, schweizweit bei 3,0 % (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) waren im Kanton Waadt 2'885 offene Stellen gemeldet.
Der Bedarf im Kanton Waadt schwankt mit der Saison: Im Bau und im Gartenbau ist er oft im Frühling am grössten, in Logistik und Detailhandel vor Weihnachten. Melden Sie Ihren Bedarf früh, dann planen wir mit.

Ausgangswert ist der mittlere Monatslohn der Berufsgruppe in der Grossregion Genferseeregion (BFS, LSE 2024). Passen Sie ihn an Ihre Stelle an.
CHF 7'135 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Nur in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent (Art. 53a AVV). Dann melden wir die Stelle dem RAV und veröffentlichen sie erst nach fünf Arbeitstagen.
Unser Büro liegt direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Von Montag bis Freitag erreichen Sie uns von 8 bis 17 Uhr unter 044 515 57 56.
Beim Payrolling haben Sie die Person schon gefunden, wir stellen sie an und übernehmen Vertrag, Lohn, Sozialversicherungen und Abrechnung. Sie arbeitet bei Ihnen, Sie zahlen einen Satz pro Stunde.
Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.
Für Ausfalltage entstehen Ihnen keine Lohnkosten. Die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih läuft über die iPersonal AG.
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Ja. Wir vermitteln im Kanton Waadt und darüber hinaus. Entscheidend ist der Arbeitsweg für die Fachkraft, den wir bei jedem Vorschlag mitprüfen.
Arbeitgeberin ist die iPersonal AG, Ihr Betrieb ist Einsatzbetrieb. Lohn, Sozialversicherungen und Quellensteuer laufen über uns, Aufgaben und Arbeitszeiten bestimmen Sie.
Renens VD, Prilly, Morges, Lausanne und Pully liegen Ecublens VD am nächsten. Die Gemeinde liegt im Kanton Waadt. Bis zu unserem Sitz sind es rund 183 km Luftlinie. Beschäftigte in den Nachbargemeinden: Renens VD 17'538, Prilly 7'115, Morges 12'453 und Lausanne 131'223 (BFS, STATENT 2024).
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für Ecublens VD. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Einmal melden, dann sucht Ihre Ansprechperson mit: Einsätze und feste Stellen in Ecublens VD, Lohn bei Temporärarbeit wöchentlich.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr