Dauerstelle
Schreiner 100%, Savognin GR
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- Ab sofort oder nach Vereinbarung
142'755 Beschäftigte und 21'235 Arbeitsstätten zählt das BFS in Graubünden (STATENT 2024). Wir verleihen Personal an diese Betriebe und vermitteln feste Stellen, bewilligt von Kanton und SECO. Eine Anfrage genügt, wir melden uns rasch.
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Im Kunden-Portal sehen Sie, welche Fachkräfte rund um Ihren Betrieb frei sind, mit Auto oder mit dem ÖV erreichbar.
Passt jemand, klicken Sie auf «Anfragen», und Ihre Ansprechperson meldet sich. Das Portal ist kostenlos.
Schon Kunde? Login Unternehmen
21'235
Arbeitsstätten in Graubünden
142'755
Beschäftigte in Graubünden
13'271
Beschäftigte in Beherbergung, grösste Branche
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
1,1 %
Arbeitslosenquote Kanton Graubünden
3'355
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Graubünden
Für feste Stellen zählt mehr als der Lebenslauf: Arbeitsweise, Erfahrung, Teamfähigkeit. Darum führen wir mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten ein Gespräch, bevor wir sie Ihrem Betrieb in Graubünden vorschlagen.
Jeder Betrieb plant anders: Die einen brauchen für zwei Wochen eine Aushilfe, andere suchen eine Fachkraft für ein Jahr oder eine Nachfolge auf Dauer. Wir richten die Suche nach Ihrem Plan, nicht nach einem Standard.
Ein Wechsel braucht Planung: Wir klären mit Ihnen, welche Einsätze laufen, welche Fristen gelten und ab wann wir übernehmen können. Ziel ist, dass auf der Baustelle oder im Betrieb kein Tag ausfällt.
Die Seite Temporärbüro wechseln erklärt den Ablauf in vier Schritten. Den Gesetzeshinweis dort sollte vor dem Wechsel auch Ihr Vertrag mit dem bisherigen Büro bestätigen.
Für Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit gilt in der Schweiz die Stellenmeldepflicht. Offene Stellen gehen zuerst an das RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben werden. Das gilt auch für Personaldienstleister.
Unsere Inserate erscheinen erst nach Ablauf der Sperrfrist. Bis dahin arbeiten wir mit den Leuten, die schon bei uns gemeldet sind.

Die drei grössten Branchen nach Beschäftigten sind Beherbergung (13'271), Erziehung und Unterricht (10'139) und Detailhandel (9'300).
Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es in Graubünden in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.
Der Dienstleistungssektor stellt rund 75 Prozent der Stellen.
Für die grösste Branche in Graubünden vermitteln wir zum Beispiel Köche, Servicepersonal und Hauswartinnen. Dazu kommen Kaufleute für Büro und Administration. Für jeden Beruf prüfen wir Abschluss, Zeugnisse und Ausweise, bevor eine Person bei Ihnen beginnt.
Als Einsatzbetrieb in Graubünden sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.
Welche Lohnbestimmungen gelten, hängt vom Einsatzbetrieb ab. Hat Ihre Branche einen allgemeinverbindlichen GAV, übernimmt der Verleiher dessen Mindestlohn, Zuschläge und Arbeitszeit (Art. 20 AVG, Art. 48a AVV). Sonst gilt der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte in Graubünden (Lohngebiet Normal, Stand 2026).
Auf den Lohn von Temporären fallen dieselben Beiträge an wie bei Festangestellten: 8,7 Prozent AHV, 1,4 Prozent IV und 0,5 Prozent EO, je zur Hälfte getragen, dazu 2,2 Prozent ALV. Diese Beiträge rechnen wir mit der Ausgleichskasse ab; Ihr Betrieb erhält eine Rechnung, in der alles enthalten ist.
Möchten Sie eine Temporärkraft nach dem Einsatz fest anstellen, darf Sie der Verleiher daran nicht hindern (Art. 22 Abs. 2 AVG). Eine Entschädigung ist nur zulässig, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und der Übertritt innert drei Monaten folgt, und sie ist nach oben begrenzt (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG).
Wir arbeiten in festen Schritten, damit Sie jederzeit wissen, wo Ihre Anfrage steht und wer sich darum kümmert.
Alles, was vereinbart ist, steht schriftlich im Vertrag: Beginn, Dauer, Arbeitszeiten, Stundensatz und Kündigungsfristen. So gibt es während des Einsatzes keine offenen Fragen.
Die Kosten einer Dauerstelle bestehen aus drei Teilen: dem Lohn, den Sozialbeiträgen des Arbeitgebers und dem Honorar für die Vermittlung. Lohn und Beiträge zahlen Sie wie bei jeder eigenen Anstellung. Was die Vermittlung kostet, besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Ohne andere Abrede gilt der erste Monat als Probezeit. Schriftlich lässt sie sich auf höchstens drei Monate verlängern, die Kündigungsfrist beträgt in dieser Zeit sieben Tage (Art. 335b OR).
Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter ab. Lohnabrechnung, Sozialversicherungen und Lohnausweis liegen danach bei Ihrem Betrieb.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Ostschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'205, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'073 und für Handwerksberufe bei CHF 6'186 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Laut SECO waren im Herbst 2026 im Kanton Graubünden 1'237 Personen arbeitslos gemeldet, das entspricht einer Quote von 1,1 %. Gleichzeitig standen 3'355 offene Stellen bei den RAV.
Was die Zahlen nicht zeigen: Viele gesuchte Fachleute sind nicht arbeitslos, sondern wechseln direkt von Stelle zu Stelle. Darum suchen wir nicht nur unter Stellensuchenden, sondern auch in unserer Kartei.

Ausgangswert ist der mittlere Monatslohn der Berufsgruppe in der Grossregion Ostschweiz (BFS, LSE 2024). Passen Sie ihn an Ihre Stelle an.
CHF 7'130 pro Monat, auf 12 Monate verteilt
Nicht enthalten sind Pensionskasse, Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Familienzulagen (je Kanton) und das Honorar der Vermittlung. Die Kosten der Vermittlung besprechen wir mit Ihnen, bevor wir mit der Suche beginnen.
Quellen: BFS, Lohnstrukturerhebung 2024, Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja. Neben dem Personalverleih vermitteln wir Fachkräfte in Festanstellung, mit Bewilligung nach Art. 2 AVG. Den Arbeitsvertrag schliessen Betrieb und Fachkraft dann direkt.
Für Projekte mit mehreren Fachkräften lohnt sich eine frühe Anfrage. Je mehr Vorlauf, desto grösser die Auswahl.
Den grössten Teil macht der Lohn aus. In Graubünden liegt er für Gelernte bei mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn bei CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026, Lohngebiet Normal). Hinzu kommen Arbeitgeberbeiträge und unser Aufwand; den genauen Satz erhalten Sie mit der Offerte.
Beide: Wir wählen geeignete Leute aus und klären Ausweise, Ihr Betrieb sorgt für Instruktion und Schutz am Arbeitsplatz.
Try & Hire verbindet Temporäreinsatz und Festanstellung: zuerst einige Wochen über uns angestellt, dann direkt bei Ihnen. In dieser Zeit prüfen beide Seiten, ob es passt.
Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Bei unbefristeten Einsätzen gelten in den ersten sechs Monaten kurze Kündigungsfristen von zwei bzw. sieben Tagen (Art. 19 Abs. 4 AVG), danach die Regeln des Obligationenrechts.
Direkt beim Bahnhof, die Adresse steht unten auf der Seite. Die meisten Anfragen klären wir am Telefon oder online, ein Termin vor Ort ist nach Vereinbarung möglich.
Payrolling heisst: Die Person arbeitet in Ihrem Betrieb, angestellt ist sie bei der iPersonal AG. Wir erledigen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Versicherungen.
Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Chur mit 35'520, Davos mit 9'563, St. Moritz mit 8'866 und Landquart mit 6'138 (BFS, STATENT 2024).
Chur · Davos · St. Moritz · Landquart · Domat/Ems
Fachkräfte für Ihren Betrieb
Kurzfristig ersetzen, Spitzen abdecken, Stellen fest besetzen: Wir suchen die passenden Leute für Graubünden.
Für Fachleute aus Bau, Technik, Industrie, Logistik und Büro: Stellen in Graubünden und Umgebung, temporär oder fest.
Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr