Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Frauenfeld TG
- Frauenfeld TG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mit Lehrabschluss verdienen Sanitärinstallateur/innen EFZ temporär im Thurgau mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 6'137
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Sanitärinstallateur/in EFZ
2'148
Arbeitsstätten Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros im Thurgau
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
Grosse Überbauung, Umbau in einer bewohnten Wohnung oder Reparatur beim Kunden: Als Sanitärinstallateurin oder Sanitärinstallateur EFZ haben Sie in der Region Thurgau viele Möglichkeiten. Ihre Ansprechperson bei iPersonal fragt nach Ihrer Erfahrung und Ihren Wünschen und stellt Sie nur dort vor, wo Arbeit, Team und Arbeitsweg zu Ihnen passen.
Sie haben eine Lehre als Sanitärinstallateurin oder Sanitärinstallateur EFZ oder eine vergleichbare Ausbildung mit Erfahrung, auch aus dem Ausland. Sie arbeiten sauber, lesen Pläne und Schemas und kennen gängige Rohr- und Vorwandsysteme. Ein Führerausweis ist im Kundendienst oft nötig, gute Deutschkenntnisse helfen im Kontakt mit der Kundschaft.
Frauenfeld, Weinfelden, Kreuzlingen, Amriswil und Arbon: In diesen Gemeinden im Kanton Thurgau arbeiten die meisten Menschen in Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros, zusammen 4'714 (BFS, STATENT 2024). Allein Frauenfeld zählt 1'649 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Thurgau bieten Frauenfeld mit 23'168, Kreuzlingen mit 11'703, Weinfelden mit 10'549 und Arbon mit 7'090 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Für den Personalverleih gilt in der Schweiz ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag, der GAV Personalverleih. Er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage und die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Temporärangestellte.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Ostschweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 6'137 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'550, ein Viertel mehr als CHF 6'830 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Thurgau CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.
Im Thurgau arbeiten 11'825 Menschen in den Branchen Ausbaugewerbe und Bauinstallation und Architektur- und Ingenieurbüros (BFS, STATENT 2024). Für Sanitärinstallateur/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
Diese Branchen stellen im Thurgau rund 7,9 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 7,2 % (BFS, STATENT 2024).
Im Kanton Thurgau waren im Herbst 2026 1'829 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,2 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Für Sanitärinstallateur/innen EFZ besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Bevor Sie im Thurgau beginnen, halten wir alles schriftlich fest: Aufgaben, Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten, Lohn und Zulagen, Leistungen bei Krankheit und Unfall und die Zahltage. So verlangt es Art. 19 AVG. Was im Vertrag fehlt, regeln die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ja, unbedingt. Im Gespräch fragen wir, welche Arbeiten Ihnen liegen, ob Neubau, Sanierung oder Service, und wie weit Sie fahren möchten. Wir schlagen Ihnen dann vor allem Stellen vor, die dazu passen. Sind Sie offen für verschiedene Bereiche, sagen Sie es uns, das erweitert die Auswahl.
Mit Berufsabschluss gilt im Thurgau nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.
Wir zahlen wöchentlich: Rapport bis Freitag, Auszahlung am Dienstag. So müssen Sie nicht bis Ende Monat warten.
Ja. Die Anmeldung beim RAV und eine Bewerbung bei uns schliessen sich nicht aus. Einsätze über uns können Sie mit Ihrer RAV-Beraterin oder Ihrem RAV-Berater absprechen.
Nein, für Sie entstehen keine Kosten. Unsere Arbeit bezahlt der Betrieb, der Personal sucht.
Das steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt in den ersten drei Monaten zwei Tage Frist, danach bis zum sechsten Monat sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG).
Von Frauenfeld, Kreuzlingen und Weinfelden bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Thurgau arbeiten 149'746 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Frauenfeld 23'168, Kreuzlingen 11'703, Weinfelden 10'549 und Arbon 7'090 (BFS, STATENT 2024).
Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil
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Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Personalanfrage für den Thurgau: Temporärkräfte, Festanstellung, Try & Hire oder Payrolling. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr