Dauerstelle
Dachdecker Steil- und Flachdach 100%, Ebnat-Kappel SG
- Ebnat-Kappel SG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton St. Gallen ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Schreinerpraktiker/innen EBA Einsätze und Dauerstellen im Kanton St. Gallen und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'137
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Schreinerpraktiker/in EBA
3'222
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton St. Gallen
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton St. Gallen
3'796
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton St. Gallen
Wir vermitteln Schreinerpraktikerinnen und Schreinerpraktiker EBA in Einsätze, Dauerstellen und Try & Hire. Bewerben Sie sich mit Ihrem Lebenslauf, und wir besprechen gemeinsam, wie Ihr nächster Schritt aussehen könnte.
Sie haben eine Grundbildung als Schreinerpraktikerin oder Schreinerpraktiker EBA oder Erfahrung in einer Werkstatt. Wichtig sind Zuverlässigkeit, Sorgfalt und sicheres Arbeiten an Maschinen. Gute Deutschkenntnisse helfen im Team. Wenn Sie mehr lernen wollen, unterstützen Sie viele Betriebe dabei. Ehrlich sagen wir Ihnen, welche Stellen zu Ihnen passen.
Nach Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton St. Gallen St. Gallen mit 3'333, Gossau SG mit 1'442, Wil SG mit 978, Oberriet SG mit 776 und Rapperswil-Jona mit 610 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Schreinerpraktiker/innen EBA gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
St. Gallen 86'259, Rapperswil-Jona 18'023, Wil SG 16'197 und Gossau SG 13'674: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton St. Gallen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Manche Betriebe stellen lieber nach einer Zeit im Einsatz fest an. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie Team, Arbeitsweg und Arbeitszeiten schon kennen, bevor Sie einen festen Vertrag unterschreiben.
Wechseln Sie in eine Festanstellung, endet der Vertrag mit uns. Wir sorgen dafür, dass die letzten Stunden abgerechnet sind und Sie Ihren Lohnausweis bekommen.

Zwischen CHF 5'550 und CHF 6'830 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Schreinerpraktiker/innen EBA, gemessen in der Grossregion Ostschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'137.
Im Kanton St. Gallen gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Schreinerpraktiker/innen EBA mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.

Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Diese Branchen stellen im Kanton St. Gallen rund 6,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,4 % (BFS, STATENT 2024).
Die Arbeitslosenquote im Kanton St. Gallen liegt mit 2,0 % unter dem Schweizer Wert von 3,0 %. Betriebe suchen darum aktiv, besonders nach Leuten mit Berufsabschluss. (SECO, Herbst 2026)

Damit Sie wissen, woran Sie sind, stehen die Bedingungen schon vor dem ersten Arbeitstag im Vertrag. Das verlangt Art. 19 AVG, und der GAV Personalverleih legt die Mindestlöhne fest, die im Kanton St. Gallen gelten.
Für Schreinerpraktiker/innen EBA besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.
Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe nehmen Sie meistens selbst mit, Gehörschutz, Schutzbrille und Maschinen stellt in der Regel die Schreinerei. Weil das je nach Betrieb anders ist, klären wir es vor jedem Einsatz. Sie erfahren ausserdem, wann und wo Sie starten, wer Sie in der Werkstatt empfängt und an welchen Maschinen Sie arbeiten werden.
Im Kanton St. Gallen zählt das BFS 3'222 Arbeitsstätten mit 21'137 Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Schreinerpraktiker/innen EBA, aber dort entstehen die meisten Stellen.
Nein. Die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter der Schwelle von 5 Prozent (Art. 53a AVV), es gilt 2026 keine Meldepflicht.
Ja. Der GAV Personalverleih sieht ihn ausdrücklich vor; bei Stundenlohn wird er als Anteil von 8,33 Prozent berechnet.
Bei Temporäreinsätzen wöchentlich. Grundlage ist der Rapport, den Sie oder Ihr Einsatzbetrieb bis Freitag senden. Am Dienstag ist der Lohn unterwegs.
Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.
Der Anspruch beträgt 20 Arbeitstage, bis zum 20. Altersjahr und ab 50 Jahren 25 Arbeitstage. Bei Stundenlohn entspricht das 8,33 bzw. 10,6 Prozent (Art. 13 GAV Personalverleih).
Von St. Gallen, Rapperswil-Jona und Wil SG bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton St. Gallen arbeiten 317'461 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: St. Gallen 86'259, Rapperswil-Jona 18'023, Wil SG 16'197 und Gossau SG 13'674 (BFS, STATENT 2024).
St. Gallen · Rapperswil-Jona · Wil SG · Gossau SG · Buchs SG
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Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr