Dauerstelle
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3'413 Betriebe im Kanton Glarus beschäftigen 23'039 Menschen (BFS, STATENT 2024), und viele suchen laufend Leute. Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporärarbeit wöchentlich. Ein Lebenslauf genügt für den Anfang.
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3'413
Arbeitsstätten im Kanton Glarus
23'039
Beschäftigte im Kanton Glarus
CHF 21.22 pro Stunde
Mindestlohn temporär ohne Berufsabschluss
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
CHF 6'623
Mittlerer Monatslohn alle Berufe, Grossregion Ostschweiz
1,7 %
Arbeitslosenquote Kanton Glarus
Die meisten arbeiten in Detailhandel, Erziehung und Unterricht und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. In diesen Branchen besetzen wir laufend Einsätze und feste Stellen, vom Hilfspersonal bis zur Fachkraft mit Berufsabschluss.
Wir besetzen im Kanton Glarus Stellen für Hilfskräfte, Angelernte und Fachleute mit Lehrabschluss. In der Region leben 42'451 Menschen (BFS, STATPOP 2025), entsprechend kurz sind oft die Arbeitswege.
Hinter Detailhandel folgen Erziehung und Unterricht mit 1'438 und Ausbaugewerbe und Bauinstallation mit 1'156 Beschäftigten; im Schnitt sind es 6,8 Beschäftigte je Arbeitsstätte (BFS, STATENT 2024).
Rufen Sie an, wenn Sie Fragen zu Vertrag, Lohn oder Einsatz haben: 044 515 57 56, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Möchten Sie lieber zurückgerufen werden, hinterlassen Sie Ihre Nummer über die Seite Rückruf.
Für Bewerbende und Betriebe gilt dieselbe Nummer. Ist Ihre Ansprechperson gerade im Gespräch, geben Sie auf der Seite Rückruf eine Wunschzeit an.
Untersteht der Einsatzbetrieb selbst einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag, etwa dem Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Bestimmungen zu Lohn und Arbeitszeit auch im Temporäreinsatz. So schreibt es Artikel 20 des Arbeitsvermittlungsgesetzes vor.
Für Betriebe heisst das: Die Lohnbedingungen im Einsatz entsprechen den Regeln der Branche. Unterschiede zwischen Festangestellten und Temporären bei Lohn und Arbeitszeit sind damit ausgeschlossen, soweit der GAV sie regelt.
Glarus Nord 9'362, Glarus 8'873 und Glarus Süd 4'804: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Glarus (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.

Für Temporärarbeit gelten die Mindestlöhne des GAV Personalverleih. Im Kanton Glarus gilt der Mindestlohn des Lohngebiets Normal: mindestens CHF 21.22 pro Stunde ohne Berufsabschluss, CHF 22.76 für Angelernte mit vier Jahren Praxis und CHF 25.86 mit Berufsabschluss (Art. 20 GAV Personalverleih, 2026). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn sind es für Gelernte CHF 31.32 brutto pro Stunde.
Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Ostschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'205, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'073 und für Handwerksberufe bei CHF 6'186 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Die Abzüge sind gesetzlich festgelegt: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO (AHVG, IVG, EOV), 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung (Art. 3 AVIG). Die Prämie für Freizeitunfälle zahlen Sie ab acht Stunden pro Woche, die berufliche Vorsorge ab einem gewissen Jahreslohn.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Arbeitszeiten und Pausen bestimmt der Einsatzbetrieb im Rahmen des Arbeitsgesetzes (ArG). Gilt in seiner Branche ein allgemeinverbindlicher GAV, etwa im Bauhauptgewerbe, gelten dessen Regeln zu Arbeitszeit und Lohn auch für Sie (Art. 20 AVG).
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.
Sie brauchen kein Anschreiben und keine Mappe. Der Lebenslauf genügt, den Rest klären wir am Telefon, und erst wenn ein Einsatz konkret wird, reichen Sie Zeugnisse und Ausweise nach.
Die Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein, der Einsatzbetrieb bestätigt sie. Am Dienstag nach dem Rapport ist der Lohn unterwegs.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir Sie vorschlagen. Wichtig sind das Fähigkeitszeugnis oder Diplom, Arbeitszeugnisse und Ausweise, die auf der Baustelle oder im Lager verlangt werden.
Ausweisdokumente und Bankangaben verlangen wir erst nach der Prüfung Ihrer Bewerbung und nie über das Formular auf der Webseite. So bleiben Ihre Daten dort, wo sie hingehören.

Im Herbst 2026 suchten im Kanton Glarus 368 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 1,7 % (SECO). Gleichzeitig waren 263 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.
Mit einem Profil bei uns kommen Sie auch für Stellen in Frage, die Betriebe direkt bei uns anfragen. Name und Kontaktdaten erfährt ein Betrieb erst mit Ihrem Einverständnis.


Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Ein Temporärjob ist ein Einsatz über einen Personalverleiher. Sie haben einen Vertrag mit uns, wir zahlen den Lohn jede Woche, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb.
Für viele handwerkliche Einsätze genügen Grundkenntnisse. Sicherheitsanweisungen müssen Sie aber verstehen.
Ja, vor allem in Lager, Logistik, Produktion und als Hilfskraft auf der Baustelle. Sagen Sie uns, was Sie schon gemacht haben, auch im Ausland, dann suchen wir passende Einsätze.
Ja. In meldepflichtigen Berufen sehen beim RAV angemeldete Personen offene Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie uns, dass Sie angemeldet sind.
Mit Berufsabschluss mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne Abschluss CHF 21.22 (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Gilt im Betrieb ein Branchen-GAV mit höheren Löhnen, bekommen Sie diese.
Wir zahlen wöchentlich: Rapport bis Freitag, Auszahlung am Dienstag. So müssen Sie nicht bis Ende Monat warten.
Sie entscheiden, ohne Nachteil. Sagen Sie uns, warum ein Vorschlag nicht passt, dann ist der nächste genauer.
Das regeln Arbeitsgesetz und Vertrag. Gilt im Einsatzbetrieb ein Branchen-GAV, gelten dessen Arbeitszeiten auch für Sie (Art. 20 AVG). Ihre Stunden tragen Sie auf dem Rapport ein.
Wir suchen auf Wunsch den nächsten Einsatz oder eine feste Stelle und versuchen, Lücken kurz zu halten.
Nein, für Sie entstehen keine Kosten. Unsere Arbeit bezahlt der Betrieb, der Personal sucht.
In den ersten drei Monaten zwei Arbeitstage, vom vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach einen Monat (Art. 19 Abs. 4 AVG, Art. 11 GAV Personalverleih). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Tag.
Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd sind im Kanton Glarus die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 3 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt.
Glarus Nord · Glarus · Glarus Süd
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Temporär, fest, Try & Hire oder Payrolling für den Kanton Glarus. Rasche Rückmeldung.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr