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Bauführer telefoniert auf der Baustelle, neben ihm der Polier mit den Plänen

Temporärbüro für Steinhausen

Der Mindestlohn für Temporäre mit Berufsabschluss liegt in Steinhausen bei CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir halten die Regeln ein, die für Ihren Einsatz gelten, und schlagen Ihnen passende Fachkräfte vor. Temporär, fest oder zuerst zur Probe.

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Für Betriebe in Steinhausen: Beruf, Zeitraum und Einsatzort nennen, wir melden uns rasch.

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Ab drei Buchstaben schlagen wir Firmen aus dem Handelsregister vor. Steht Ihr Betrieb nicht dabei, füllen Sie die Felder von Hand aus.

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Im nächsten Schritt: welche Fachkräfte Sie suchen, ab wann und wo.

Zahlen für Steinhausen

Temporäre Fachkräfte für Steinhausen

Unsere Schwerpunkte sind Bau, Ausbau, Elektro, Gebäudetechnik, Industrie, Logistik und Büro. In Steinhausen übernehmen wir für Sie die Suche nach Temporärkräften, den Arbeitsvertrag nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz und die ganze Lohnadministration. Ihre Ansprechperson kennt die Leute, die sie vorschlägt.

Wer in Steinhausen kurzfristig Personal braucht, hat meist keine Zeit für Inserate und lange Auswahlverfahren. Wir nehmen laufend Bewerbungen von Fachleuten entgegen und prüfen sie, bevor wir sie vorschlagen. Unser Sitz liegt rund 26 km von Steinhausen entfernt.

Personal auf Zeit in Steinhausen

Fällt jemand aus, zählt jeder Tag. Markieren Sie Ihre Anfrage als dringend oder rufen Sie an. Wir sagen Ihnen offen, ob wir so kurzfristig jemanden vorschlagen können.

Verlängert sich der Bedarf, verlängern wir den Einsatz. Endet er früher, gelten die Fristen aus dem Vertrag. Beides besprechen wir rechtzeitig mit Ihnen.

Wechsel ohne Lücke im Einsatz

Sie sind nicht an ein bestimmtes Temporärbüro gebunden. Vereinbarungen, die Ihnen die Anstellung einer Temporärkraft nach Einsatzende erschweren, sind nichtig (Art. 22 Abs. 2 AVG). Laufende Verträge und Kündigungsfristen bleiben bestehen.

Die Seite Temporärbüro wechseln erklärt den Ablauf in vier Schritten. Den Gesetzeshinweis dort sollte vor dem Wechsel auch Ihr Vertrag mit dem bisherigen Büro bestätigen.

Logistiker scannt im Hochregallager einen Karton

Wirtschaft in Steinhausen: die grössten Branchen

Nach Beschäftigten führt in Steinhausen die Branche Grosshandel mit 1'067 Personen in 117 Arbeitsstätten. Insgesamt zählt das BFS 1'228 Arbeitsstätten und 8'816 Beschäftigte (STATENT 2024).

Wir besetzen vor allem Stellen in Bau und Ausbau, Elektro und Gebäudetechnik, Industrie, Lager und Logistik sowie im kaufmännischen Bereich. Diese Berufe braucht es in Steinhausen in fast jeder Branche, vom Werkhof bis zum Büro.

Der Dienstleistungssektor stellt rund 80 Prozent der Stellen.

Welche Fachleute wir in Steinhausen vermitteln

Typische Berufe der Branche Grosshandel sind Logistikerinnen, Disponenten und Lagermitarbeitende. In der Branche Werbung und Marktforschung arbeiten oft Kaufleute und Sachbearbeitende. Ungelernte Hilfskräfte vermitteln wir dort, wo der Betrieb sie einarbeitet.

Rechtslage: Verleih und Vermittlung in Steinhausen

Als Einsatzbetrieb in Steinhausen sind Sie nicht Arbeitgeber der Temporärkraft, tragen aber Verantwortung am Arbeitsplatz. Die Pflichten des Verleihers stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG); kontrolliert wird er von der kantonalen Arbeitsmarktbehörde.

Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz

Ob ein Personaldienstleister bewilligt ist, zeigt das öffentliche Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch. Dort steht die iPersonal AG mit den Bewilligungen für Personalverleih und private Arbeitsvermittlung, je für die Schweiz und grenzüberschreitend. Ein Verleihvertrag ohne Bewilligung wäre nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG).

Mindestlohn im Lohngebiet Normal

Massgebend für den Lohn ist zuerst ein allgemeinverbindlicher GAV der Branche Ihres Betriebs (Art. 20 AVG). Fehlt er, gilt der GAV Personalverleih. In Steinhausen heisst das 2026: CHF 21.22 pro Stunde für Ungelernte, CHF 22.76 für Angelernte und CHF 25.86 für Gelernte (Lohngebiet Normal).

Verleihvertrag, Kündigung und Übernahme

Laut Art. 22 AVG enthält jeder Verleihvertrag die Adresse der Bewilligungsbehörde, die Kosten des Verleihs und die Kündigungsfristen. Abreden, die eine spätere Festanstellung im Einsatzbetrieb erschweren, sind nichtig. Wer zuerst temporär testen und dann übernehmen will, wählt Try & Hire und kennt die Bedingungen von Anfang an.

Ablauf einer Personalanfrage

Damit wir passende Leute vorschlagen können, brauchen wir wenige Angaben: Beruf, Anzahl, Beginn, Dauer und Einsatzort. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Während des Einsatzes bleibt Ihre Ansprechperson erreichbar, von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Fällt jemand aus, suchen wir Ersatz; endet der Einsatz, klären wir die Übernahme oder den nächsten Bedarf.

  • Bedarf und Zeitraum nennen
  • Rasche Rückmeldung
  • Profile prüfen und auswählen
  • Vertrag unterschreiben
  • Einsatz in Steinhausen mit Betreuung

Kosten einer temporären Fachkraft

Grundlage ist der Lohn. Für eine gelernte Fachkraft zwischen 20 und 49 Jahren schreibt der GAV Personalverleih in Steinhausen mindestens CHF 25.86 pro Stunde vor. Mit Feiertagsentschädigung (3,2 %), Ferienentschädigung (8,33 %) und 13. Monatslohn (8,33 %) ergibt das einen Bruttostundenlohn von CHF 31.32 (Anhang 2, Lohngebiet Normal). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und unser Aufwand.

Vergleichen Sie Stundensätze immer mit allem, was darin steckt: Lohn, Zuschläge, Sozialversicherungen und Betreuung. Ein tiefer Satz ohne GAV-Lohn ist kein Vorteil, wenn später Nachzahlungen drohen.

Lohnausweis, Quellensteuer, Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung laufen über uns. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bestätigung des Rapports und die Bezahlung unserer Rechnung.

Je nach Berufsgruppe unterscheiden sich die Löhne deutlich. In der Grossregion Zentralschweiz lag der Median für Bürokräfte bei CHF 6'479, für Dienstleistungs- und Verkaufsberufe bei CHF 5'166 und für Handwerksberufe bei CHF 6'272 pro Monat (BFS, LSE 2024, Vollzeit).

Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Arbeitslosigkeit und offene Stellen im Kanton Zug

Die Zahlen des SECO zeigen, wie viele Leute im Kanton Zug eine Stelle suchen: 2'020 Arbeitslose im Herbst 2026, eine Quote von 2,8 %. Wo die Quote tief ist, wird gutes Personal schnell knapp; wer früh anfragt, hat dann die grössere Auswahl.

Was die Zahlen nicht zeigen: Viele gesuchte Fachleute sind nicht arbeitslos, sondern wechseln direkt von Stelle zu Stelle. Darum suchen wir nicht nur unter Stellensuchenden, sondern auch in unserer Kartei.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Gesetze, Ämter und Verträge

Was kostet eine temporäre Fachkraft pro Stunde?

Mindestlohn nach GAV Personalverleih 2026, gesetzliche Zuschläge und Lohnbeiträge des Arbeitgebers. Rechnen Sie mit Ihrem Lohn.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Lohnkosten pro Stunde
33.45

CHF 1'404.90 pro Woche bei 42 Stunden

Nicht enthalten sind Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, Familienzulagen, berufliche Vorsorge sowie Verwaltungsaufwand und Gewinn des Personaldienstleisters. Ihre genaue Offerte erhalten Sie mit der Personalanfrage.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Fragen und Antworten: Temporärbüro für Steinhausen

Haben Sie Bauarbeiter und Handwerker für Steinhausen?

Ja. Bau und Ausbau sind unser Schwerpunkt: Maurer, Zimmerleute, Elektroinstallateure, Sanitär- und Heizungsinstallateurinnen, Maler und Hilfskräfte. Im Bauhauptgewerbe gelten die Lohnbestimmungen des Landesmantelvertrags (LMV) auch für Temporäre (Art. 20 AVG).

Haben Sie Kaufleute für temporäre Einsätze?

Ja, für Sekretariat, Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Empfang. Sagen Sie uns, welche Programme und Sprachen nötig sind, dann schlagen wir passende Kaufleute vor.

Was bietet ein Personaldienstleister für Steinhausen?

Temporärpersonal, Festanstellung, Probeanstellung mit Übernahme und die Anstellung von Personen, die Sie selbst gefunden haben (Payrolling). Alles betreut von einer festen Ansprechperson.

Wie lange darf ein Temporäreinsatz dauern?

Vom Einsatz für einen Tag bis zur Überbrückung über mehrere Monate ist alles möglich. Im Verleihvertrag stehen dazu die Dauer oder die Kündigungsfristen (Art. 22 Abs. 1 AVG).

Hat iPersonal eine Bewilligung für Personalverleih?

Ja. Die iPersonal AG hat die Bewilligungen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung in der Schweiz und grenzüberschreitend, erteilt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis auf avg-seco.admin.ch.

Ist die Temporärkraft im Betrieb versichert?

Die iPersonal AG rechnet Unfallversicherung, AHV, IV, EO, ALV und Pensionskasse ab. Ihr Betrieb sorgt am Arbeitsplatz für Instruktion und Schutzausrüstung, wie bei eigenen Mitarbeitenden.

Was passiert, wenn die Temporärkraft krank wird?

Den Lohnausfall trägt die iPersonal AG als Arbeitgeberin: Temporäre sind nach GAV Personalverleih kollektiv für ein Taggeld von 80 Prozent des ausfallenden Lohnes versichert (Art. 29). Ihr Betrieb zahlt nur gearbeitete Stunden.

Wer kümmert sich um die Quellensteuer?

Quellensteuer, Bewilligungen und Meldeverfahren erledigt die iPersonal AG als Arbeitgeberin. Ihr Betrieb muss dafür nichts tun.

Fachkräfte für Ihren Betrieb

Braucht Ihr Betrieb in Steinhausen Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.

Bewerbung in wenigen Minuten, Beratung kostenlos, Stellen in Ihrer Region.

Ihre Ansprechperson für Personal: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten