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Bauarbeiter mit Helm schaut in der Pause auf der Baustelle aufs Handy

Zeitarbeit in der Schweiz mit dem Zeitarbeitsbüro iPersonal

In der Schweiz sagt man zur Zeitarbeit meist Temporärarbeit. Sie sind bei uns angestellt, arbeiten in einem Betrieb in Ihrer Region und erhalten den Lohn jede Woche.

  • Lohn jede Woche
  • GAV Personalverleih
  • Bis 90 Tage mit Meldung

Zeitarbeit, Temporärarbeit, Personalverleih

Was in Deutschland Zeitarbeit oder Leiharbeit heisst, läuft in der Schweiz unter Temporärarbeit oder Personalverleih. Gemeint ist dasselbe: Ein Zeitarbeitsbüro stellt Sie an und setzt Sie in einem Betrieb ein, der für eine gewisse Zeit zusätzliche Leute braucht.

Ihr Arbeitgeber ist in dieser Zeit die iPersonal AG. Wir schliessen mit Ihnen den Einsatzvertrag, zahlen den Lohn und rechnen die Sozialversicherungen ab. Gearbeitet wird im Einsatzbetrieb, etwa auf der Baustelle, in der Werkstatt, im Lager oder im Büro.

Ein Einsatz dauert ein paar Tage, einige Wochen oder mehrere Monate. Möchte der Betrieb Sie danach behalten, darf er Sie fest anstellen. Den Übertritt besprechen wir offen mit Ihnen und dem Betrieb.

Maler und Gipser streichen eine Wohnung, durchs Fenster die Zürcher Altstadt

Welche Regeln für Temporärkräfte gelten

Gesetz und Gesamtarbeitsvertrag schützen Sie während jedes Einsatzes.

Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)
Wer gewerbsmässig Personal verleiht, braucht eine Bewilligung. Das Gesetz regelt ausserdem den Inhalt des Einsatzvertrags und die Kündigungsfristen.
GAV Personalverleih
Der Gesamtarbeitsvertrag der Branche bestimmt Mindestlöhne, Ferien, Feiertage und den 13. Monatslohn.
Kündigung im unbefristeten Einsatz
In den ersten drei Monaten gilt eine Frist von mindestens zwei Tagen, im vierten bis sechsten Monat von mindestens sieben Tagen.
Branchen mit eigenem GAV
Fällt der Einsatzbetrieb unter einen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag, gelten dessen Bestimmungen zu Lohn und Arbeitszeit (Art. 20 AVG).

Die iPersonal AG hat die Bewilligungen von Kanton und SECO. Lohn, Arbeitszeit und Kündigungsfrist stehen in Ihrem Einsatzvertrag, bevor Sie anfangen.

Woran Sie ein seriöses Zeitarbeitsbüro erkennen

Jedes Temporärbüro in der Schweiz braucht eine Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz. Ob eine Firma bewilligt ist, sehen Sie im Verzeichnis des SECO. Die iPersonal AG ist dort mit Personalverleih und Arbeitsvermittlung eingetragen.

Ein seriöses Büro verlangt von Ihnen nie Geld für einen Einsatz. Sie erhalten vor dem ersten Arbeitstag einen schriftlichen Einsatzvertrag mit Lohn, Arbeitszeit und Einsatzort, und der Lohn richtet sich mindestens nach dem GAV Personalverleih.

Bauarbeiter mit Helm bindet Armierungseisen

Vom Formular bis zum ersten Arbeitstag

So beginnt Ihre Zeitarbeit bei iPersonal.

  1. 1

    Bewerbung

    Lebenslauf hochladen oder das kurze Formular ausfüllen. Ein Konto braucht es dafür nicht.

  2. 2

    Telefongespräch

    Ihre Ansprechperson fragt nach Beruf, Erfahrung, Wunschregion und dem frühesten Starttermin.

  3. 3

    Einsatzvertrag

    Sie bekommen den Vertrag mit Betrieb, Arbeitsort, Stundenlohn und Arbeitszeit vor dem ersten Tag.

  4. 4

    Start im Betrieb

    Sie wissen, wann und wo Sie sich melden und wer Sie vor Ort einführt.

Versichert ab dem ersten Tag

Als Temporärkraft sind Sie bei uns angestellt und ab dem ersten Arbeitstag gegen Berufsunfälle versichert. Wir melden Sie bei AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung an, die Beiträge stehen auf jeder Lohnabrechnung. Die Merkblätter der AHV-Ausgleichskassen erklären, wofür die Beiträge verwendet werden.

Arbeiten Sie länger bei uns, kommen Sie in die Pensionskasse, wie es der GAV Personalverleih vorsieht. Für Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit gilt bei der Ausschreibung von Stellen die Stellenmeldepflicht: Solche Stellen sehen die Stellensuchenden beim RAV zuerst.

Bauarbeiter mit Helm sitzt in der Pause auf der Baustelle und schaut lächelnd aufs Handy

Vom Einsatz zur festen Stelle

Viele Betriebe nutzen einen Temporäreinsatz, um neue Leute kennenzulernen. Passt die Zusammenarbeit, bietet Ihnen der Betrieb eine feste Stelle an. Bei uns heisst das Try & Hire, und die Übernahme darf Ihnen niemand verbieten.

Sagen Sie uns schon bei der Bewerbung, ob Sie lieber temporär bleiben oder eine Festanstellung suchen. Dann schlagen wir Ihnen gezielt Einsätze vor, bei denen eine Übernahme möglich ist.

Auch wer eine feste Stelle sucht, gewinnt mit einem Einsatz: Sie verdienen sofort, sammeln Erfahrung in Schweizer Betrieben und haben Referenzen für die nächste Bewerbung. Nach jedem Einsatz besprechen wir mit Ihnen, wie es weitergeht.

Wochenlohn, Zuschläge und Abzüge

In der Zeitarbeit bei iPersonal wird der Lohn wöchentlich ausbezahlt. Liegt der bestätigte Stundenrapport am Freitag oder spätestens am Montag vor, überweisen wir den Lohn am Dienstag, allerspätestens am Mittwoch.

Wer im Stundenlohn arbeitet, erhält Ferien, Feiertage und den 13. Monatslohn als Zuschlag; für den 13. Monatslohn sind das 8,33 Prozent. Abgezogen werden die Beiträge an AHV, IV, EO, die Arbeitslosenversicherung und die Versicherung gegen Unfälle in der Freizeit. Ohne Niederlassungsbewilligung fällt in der Regel Quellensteuer an.

Haben Sie Ihr Bankkonto im Ausland, etwa in Deutschland oder Österreich, überweisen wir auf Wunsch dorthin.

Zwei junge Elektroinstallateure in einem Neubau, einer montiert einen Schalter

Zeitarbeit mit Wohnsitz im Ausland

  • Kurze Einsätze

    Mit einem Pass der EU oder der EFTA arbeiten Sie bis zu 90 Arbeitstage im Kalenderjahr ohne Bewilligung. Die nötige Meldung an die Behörden erledigen wir.

  • Täglich oder wöchentlich pendeln

    Bleibt Ihr Wohnsitz im Ausland und fahren Sie mindestens einmal pro Woche heim, erhalten Sie die Grenzgängerbewilligung G.

  • Wohnen am Einsatzort

    Für Einsätze, die wir vermitteln, kümmern wir uns um eine Unterkunft in der Nähe des Betriebs.

  • Gesellenbrief und Facharbeiterbrief

    Ein Abschluss aus dem Ausland zählt bei uns. Verlangt eine Arbeit eine Anerkennung, zum Beispiel in der Elektrobranche, klären wir das vor dem Start.

Als Temporärkraft bewerben

Kontakt, Lebenslauf und Zeugnisse: In wenigen Minuten erledigt, ohne Konto und ohne Motivationsschreiben.

Spontanbewerbung

Pflichtfeld

Wo leben Sie heute?
Anrede

Zum Beispiel Festnetz oder Geschäft.

Wann können wir Sie am besten anrufen?

 

Wir brauchen Ihren Lebenslauf und Ihre Unterlagen, damit wir Sie gezielt vermitteln können und Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Bereich bekommen.

Datei wählen oder hierher ziehenPDF, Word oder ein gut lesbares Foto vom Handy, höchstens 10 MB.

Wochenlohn als Temporärkraft berechnen

Stundenlohn und Stunden eingeben: Der Rechner zeigt Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn und was netto bleibt.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Spontanbewerbung

Häufige Fragen zur Zeitarbeit in der Schweiz

Ist Zeitarbeit dasselbe wie Temporärarbeit?

Ja. In der Schweiz spricht man meistens von Temporärarbeit oder Personalverleih. Sie sind beim Zeitarbeitsbüro angestellt und arbeiten in einem anderen Betrieb.

Wer bezahlt meinen Lohn?

Das Zeitarbeitsbüro, also die iPersonal AG. Der Einsatzbetrieb bezahlt uns, wir zahlen Ihnen den Lohn jede Woche aus.

Gibt es in der Zeitarbeit einen Mindestlohn?

Ja. Der GAV Personalverleih legt Mindestlöhne fest, abgestuft nach Region und Ausbildung. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag, richtet sich der Lohn nach diesem.

Wie lange dauert ein Einsatz?

Von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Im Einsatzvertrag steht entweder die Dauer oder die Kündigungsfrist.

Darf mich der Betrieb fest anstellen?

Ja. Eine Übernahme nach dem Einsatz ist erlaubt. Wir besprechen den Wechsel mit Ihnen und dem Betrieb.

Brauche ich aus Deutschland eine Bewilligung?

Für bis zu 90 Arbeitstage im Kalenderjahr genügt eine Meldung, die wir übernehmen. Für längere Einsätze braucht es die Bewilligung L oder B, beim Pendeln die Bewilligung G.

Bin ich während der Zeitarbeit versichert?

Ja. Sie sind gegen Unfall versichert, und wir zahlen die Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung. Für das Krankentaggeld gelten die Regeln des GAV Personalverleih.

Kostet mich das Zeitarbeitsbüro etwas?

Nein. Für Bewerberinnen und Bewerber ist die Zeitarbeit bei iPersonal kostenlos.

Weitere Fragen (3)
Wie finde ich heraus, ob ein Temporärbüro bewilligt ist?

Im Verzeichnis des SECO stehen alle bewilligten Firmen für Personalverleih und Arbeitsvermittlung. Die iPersonal AG ist dort eingetragen.

Wie schnell bekomme ich nach der Bewerbung einen Einsatz?

Das hängt von Beruf, Region und Saison vor allem auf dem Bau ab. Ihre Ansprechperson ruft Sie nach der Bewerbung an und sagt Ihnen ehrlich, wie die Lage in Ihrem Beruf gerade aussieht.

Brauche ich für Zeitarbeit ein eigenes Auto?

Nicht immer. Viele Einsätze in Städten erreichen Sie mit dem ÖV. Sagen Sie uns in der Bewerbung, ob Sie ein Auto haben und wie weit Sie fahren möchten, dann suchen wir passend dazu.

Ihr persönlicher Bereich

Mit Ihrem Profil bei iPersonal erfahren Sie zuerst von neuen Stellen auf dem Bau, in der Technik, im Büro und in der Logistik.

Ist Ihr Profil vollständig, finden Betriebe Sie über unser Radar schneller: Sie sehen, wer in ihrer Umgebung frei ist, und fragen über uns an.

Ihre früheren und heutigen Arbeitgeber sehen Ihr Profil nicht.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich von iPersonal

Als Temporärkraft starten

Ohne Konto und ohne Motivationsschreiben. Wohnen Sie im Ausland, kreuzen Sie das im Formular an.

Ihre Ansprechperson für Bau, Gewerbe und KV: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr