Dauerstelle
Techniker, Elektronik 100%, Zug ZG
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- Ab sofort oder nach Vereinbarung
In der Berufsgruppe von Abdichter/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 6'259 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Abdichter/innen EFZ im Kanton Zug, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
ja, 2026 meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Abdichter/in EFZ
1'060
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zug
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
Melden Sie sich bei uns. Wir vermitteln Abdichterinnen und Abdichter in Dauerstellen, Saisoneinsätze und Try & Hire. Bewerben Sie sich mit Ihrem Lebenslauf und Ihren Zeugnissen, und wir besprechen gemeinsam, was als Nächstes für Sie passt.
Im Hochbau arbeiten Sie oft auf Dächern und Terrassen, im Tiefbau an Bauwerken unter Terrain, an Tiefgaragen oder Brücken. Manche Betriebe haben viele Sanierungen, andere vor allem Neubau. Wir sagen Ihnen vorher genau, was zu erwarten ist, und berücksichtigen Ihre Wünsche bei Dauer und Arbeitsweg.
Baar, Zug, Cham, Risch und Steinhausen: In diesen Gemeinden im Kanton Zug arbeiten die meisten Menschen in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 6'089 (BFS, STATENT 2024). Allein Baar zählt 2'218 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Zug bieten Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Ein Temporärbüro stellt Sie an und verleiht Sie an einen Betrieb, der für eine bestimmte Zeit Leute braucht. Ihr Lohn kommt von uns, Ihre Arbeitszeiten und Aufgaben bestimmt der Betrieb. So steht es auch im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), das den Personalverleih in der Schweiz regelt.
Der Einsatzvertrag nennt Einsatzort, Beginn, Arbeitszeit und Lohn. Lesen Sie ihn vor dem ersten Tag in Ruhe durch und fragen Sie nach, wenn etwas fehlt. Ändert sich während des Einsatzes etwas, passen wir den Vertrag an.

Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'578, ein Viertel mehr als CHF 7'037 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zug CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie, was von einem Stundenlohn netto bleibt. Bei uns kommt der Lohn bei Temporärarbeit jede Woche, Grundlage ist der Rapport.

Wir kennen die Anforderungen dieser Betriebe an Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung und bereiten Sie darauf vor.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Zug machen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 5,5 % aus, im Schweizer Durchschnitt 6,5 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also schwächer vertreten als im Landesmittel.
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Zug 2'020 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,8 % (SECO). Gleichzeitig waren 660 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Wer temporär arbeitet, ist gut geschützt. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt den Vertrag, der GAV Personalverleih den Mindestlohn, und für Arbeitszeit und Ferien gelten Arbeitsgesetz und Obligationenrecht wie bei allen Angestellten.
Abdichter/innen EFZ gehören 2026 zu den meldepflichtigen Berufsarten, weil die Arbeitslosenquote der Berufsart 5 Prozent erreicht (Art. 53a AVV, Liste des SECO). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, beim RAV angemeldete Personen sehen sie fünf Arbeitstage früher.
Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.
Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Sie sind für die Dauer des Einsatzes bei iPersonal angestellt und arbeiten auf den Baustellen eines Abdichtungs- oder Gebäudehüllenbetriebs. Wir zahlen Ihren Lohn und erledigen Versicherungen und Abrechnungen. Vor dem Start erfahren Sie, auf welchen Dächern oder Terrassen Sie arbeiten, um welche Zeit es losgeht und wer sich einweisen.
Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Zug sind es 1'060 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Ja, 2026 gehört der Beruf zu den meldepflichtigen Berufsarten (Art. 53a AVV). Offene Stellen gehen zuerst an das RAV, öffentlich ausgeschrieben werden sie nach fünf Arbeitstagen.
Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Die gesetzlichen Beiträge: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO, 1,1 Prozent für die ALV, dazu die Nichtberufsunfallversicherung ab acht Wochenstunden und ab einem Jahreslohn von Fr. 22'680 die berufliche Vorsorge (Art. 5 BVV 2).
Bei einmaligen Einsätzen bis drei Monate darf der Ferienlohn mit dem Lohn ausbezahlt werden, separat ausgewiesen. Sonst wird er beim Bezug der Ferien oder am Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt (Art. 13 GAV Personalverleih).
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.
Im Kanton Zug gibt es 11 Gemeinden mit 135'018 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Zug, Baar, Risch, Cham und Steinhausen. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262 (BFS, STATENT 2024).
Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen
Ihre nächste Stelle
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Geprüfte Fachkräfte für Ihren Betrieb. Vertrag, Lohn und Versicherungen bei Temporäreinsätzen über uns.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr