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In der Berufsgruppe von Anlagen- und Apparatebauer/innen EFZ liegt der mittlere Monatslohn in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 6'457 (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Wir vermitteln Anlagen- und Apparatebauer/innen EFZ im Kanton Zug, temporär oder fest. Bei Temporärarbeit kommt der Lohn jede Woche.
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CHF 6'457
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Anlagen- und Apparatebauer/in EFZ
204
Arbeitsstätten Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Kanton Zug
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
Abwickeln, schneiden, rollen, heften, schweissen und auf der Anlage montieren: Im Anlagen- und Apparatebau entstehen Tanks, Behälter, Rohrleitungen und Maschinengestelle. Wir bringen Fachleute dieses Berufs mit Betrieben zusammen, die Präzision schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und klären, welche Einsätze passen.
Manche Stellen sind fast nur in der Werkstatt, andere viel auf Montage in Industrieanlagen, manchmal mit Revisionen am Wochenende. Wir sagen Ihnen vorher genau, was zu erwarten ist. Über Try & Hire können Sie einen Betrieb zuerst im Alltag kennenlernen und danach fest einsteigen, wenn es passt.
Nach Beschäftigten in Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen führen im Kanton Zug Hünenberg mit 262, Baar mit 253, Cham mit 233, Zug mit 232 und Steinhausen mit 227 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Anlagen- und Apparatebauer/innen EFZ gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zug (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Wer temporär arbeitet, hat zwei Ansprechpartner: den Betrieb für die Arbeit vor Ort und uns für Vertrag, Lohn und alles Administrative. Gibt es eine Frage zum Lohn oder zu den Ferien, rufen Sie uns an, nicht den Einsatzbetrieb.
Für den Personalverleih braucht es in der Schweiz eine Bewilligung. Die iPersonal AG hat sie für die Schweiz und für Einsätze über die Grenze, ausgestellt vom Amt für Wirtschaft des Kantons Zürich und vom SECO. Der Eintrag steht im öffentlichen Verzeichnis des SECO.

Das untere Viertel liegt unter CHF 5'600, das obere über CHF 7'325 (BFS).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zug CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Viele Betriebe zahlen Zuschläge für Pikett, Nacht- oder Wochenendarbeit. Was im Einsatz gilt, steht in Ihrem Vertrag, bevor Sie anfangen.

Im Kanton Zug arbeiten 1'795 Menschen in den Branchen Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen (BFS, STATENT 2024). Für Anlagen- und Apparatebauer/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
1'795 von 135'123 Beschäftigten im Kanton Zug arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 1,3 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 3,3 %.
Im Herbst 2026 suchten im Kanton Zug 2'020 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,8 % (SECO). Gleichzeitig waren 660 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Anlagen- und Apparatebauer/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.
Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Während des Einsatzes sind Sie bei iPersonal angestellt, gearbeitet wird im Betrieb unseres Kunden. Wir zahlen Ihnen den Lohn aus und erledigen Versicherungen und Abrechnungen für Sie. Vor dem Start erhalten Sie alle Angaben zu Ort, Arbeitszeit und Ansprechperson. Bei Fragen ist Ihre Ansprechperson bei uns erreichbar.
Für die Berufsgruppe «72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe» verdient die mittlere Hälfte in der Grossregion Zentralschweiz zwischen CHF 5'600 und CHF 7'325 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Welchen Einsatz Sie annehmen, entscheiden Sie selbst. Erst mit Ihrer Zusage schliessen wir den Vertrag.
Ja, darauf besteht Anspruch (Art. 18 GAV Personalverleih). Bei Stundenlohn beträgt er 8,33 Prozent von Basislohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung (Anhang 2).
Sie haben Anspruch auf mindestens vier Wochen pro Jahr, bis 20 und ab 50 Jahren auf fünf Wochen (Art. 13 GAV Personalverleih). Die Ferientage sprechen Sie mit uns und dem Einsatzbetrieb ab.
Zug, Baar, Risch und Cham sind im Kanton Zug die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 11 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262 (BFS, STATENT 2024).
Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen
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