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Schreiner zeigt einem jungen Kollegen in der Werkstatt, wie er ein Brett anzeichnet

Jobs als Bauschreiner/in für den Kanton Zug

Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Zug ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Bauschreiner/innen Einsätze und Dauerstellen im Kanton Zug und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.

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Arbeit im Kanton Zug in Zahlen

Als Bauschreinerin / Bauschreiner im Kanton Zug arbeiten

Fenster und Türen einbauen, Innenausbau im Neubau oder Anpassungen in bewohnten Wohnungen: Als Bauschreinerin oder Bauschreiner sind Sie in der Region Zug oft auf Montage unterwegs. Wir fragen nach Ihren Maschinen, Ihrem Führerausweis und Ihren Wünschen und schlagen Ihnen Schreinereien vor, bei denen Aufgaben, Team und Arbeitsweg für Sie stimmen.

Als Bauschreinerin oder Bauschreiner bei iPersonal

Wir fragen, welche Arbeiten Sie kennen, ob Fenster, Türen, Treppen oder Verkleidungen, und wie gross Ihr Werkstatt- und Montageanteil sein soll. So können wir Ihnen gezielt passende Stellen zeigen. Vor jedem Einsatz kennen Sie Baustelle, Arbeitszeiten und Dauer, und bei Temporäreinsätzen bekommen Sie Ihren Lohn von uns.

Arbeitsorte für Bauschreiner/innen im Kanton Zug

Die meisten Arbeitsplätze in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zug liegen in Baar: 1'680 Beschäftigte, gefolgt von Cham mit 1'226, Zug mit 912, Steinhausen mit 634 und Risch mit 539 (BFS, STATENT 2024). Wer als Bauschreiner/in flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Zug bieten Zug mit 48'775, Baar mit 31'327, Risch mit 16'233 und Cham mit 13'262 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Versichert im Temporäreinsatz

Als Ihre Arbeitgeberin rechnen wir AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung ab und versichern Sie gegen Unfall. Die Beiträge stehen auf jeder Lohnabrechnung. Ab wann Sie in der Pensionskasse versichert sind, regelt der Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih.

Am Ende des Jahres erhalten Sie von uns den Lohnausweis für die Steuererklärung. Haben Sie in einem Jahr bei mehreren Betrieben gearbeitet, steht trotzdem alles auf einem Ausweis, weil wir Ihre Arbeitgeberin waren.

Bauschreiner/in: Maler und Gipser streichen eine Wohnung, durchs Fenster die Zürcher Altstadt

Lohnband für Bauschreiner/innen

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» in der Grossregion Zentralschweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 6'259 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'578, ein Viertel mehr als CHF 7'037 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).

Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Zug CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).

Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Wo Bauschreiner/innen im Kanton Zug arbeiten

6'328 Beschäftigte in 869 Arbeitsstätten: So gross ist im Kanton Zug der Bereich Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Bauschreiner/innen heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.

Diese Branchen stellen im Kanton Zug rund 4,7 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 5,4 % (BFS, STATENT 2024).

Im Herbst 2026 suchten im Kanton Zug 2'020 Arbeitslose eine Stelle, die Quote lag bei 2,8 % (SECO). Gleichzeitig waren 660 Stellen bei den RAV gemeldet. Viele weitere werden direkt über Personaldienstleister besetzt.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Rechte und Pflichten bei Temporärarbeit

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.

Für Bauschreiner/innen besteht 2026 keine Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenquote der Berufsart liegt unter 5 Prozent (Art. 53a AVV). Stellen erscheinen darum ohne Sperrfrist, und wir können Sie sofort vorschlagen.

Vertrag vor dem ersten Arbeitstag

Ihr Arbeitsvertrag ist in der Regel schriftlich und nennt Art der Arbeit, Arbeitsort, Beginn, Dauer oder Kündigungsfrist, Arbeitszeiten, Lohn, Spesen und Zulagen, die Abzüge für die Sozialversicherungen und die Termine der Lohnzahlung (Art. 19 AVG). Fehlt etwas, gelten die orts- und berufsüblichen Bedingungen.

Gesetze, Ämter und Verträge

Netto aus dem Stundenlohn

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

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Häufige Fragen: Jobs als Bauschreiner/in für den Kanton Zug

Welche Lehre passt zur Arbeit als Bauschreinerin oder Bauschreiner?

Die passende Lehre heisst Schreinerin oder Schreiner EFZ, Fachrichtung Bau und Fenster. Einen eigenen Lehrabschluss unter dem Namen Bauschreiner gibt es nicht. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf genau, welche Lehre Sie haben und welche Arbeiten Sie ausführen. Dann können wir Sie passend vorstellen und dem Betrieb Ihren Werdegang erklären.

Wie viele Betriebe für Bauschreiner/innen gibt es im Kanton Zug?

Vor allem in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Zug sind es 869 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).

Gilt für Bauschreiner/innen die Stellenmeldepflicht?

Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.

Muss ich für die Vermittlung bezahlen?

Nein. Sie zahlen nichts, weder für die Bewerbung noch für die Vermittlung. Die Kosten trägt der Betrieb, der Personal sucht.

Hilft mir die Anmeldung beim RAV?

Beides geht zusammen. Wer beim RAV angemeldet ist, erfährt meldepflichtige Stellen fünf Arbeitstage früher (Art. 53b AVV). Teilen Sie uns die Anmeldung mit.

Brauche ich eine Bewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten?

Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Personen aus der EU und der EFTA ist der Weg einfacher als für Drittstaaten. Ihre Ansprechperson klärt mit Ihnen, was für Ihren Einsatz nötig ist.

Wie bereite ich mich auf den ersten Einsatztag vor?

Sie wissen vorher, wo Sie sich melden, um welche Zeit und bei wem. Nehmen Sie Ausweis, passende Kleidung und, falls nötig, Werkzeug oder Sicherheitsschuhe mit.

Arbeitsorte im Kanton Zug

Im Kanton Zug gibt es 11 Gemeinden mit 135'018 Einwohnerinnen und Einwohnern (BFS, STATPOP 2025). Die meisten Arbeitsplätze bieten Zug, Baar, Risch, Cham und Steinhausen. Einsätze vermitteln wir im ganzen Kanton. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262 (BFS, STATENT 2024).

Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen

Ihre nächste Stelle

Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.

Temporär, fest, Try & Hire oder Payrolling für den Kanton Zug. Rasche Rückmeldung.

Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten