Dauerstelle
Montageleiter Küchenbau 100%, Triengen LU
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- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mit Lehrabschluss verdienen Bauschreiner/innen temporär im Kanton Luzern mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Bauschreiner/in
2'466
Arbeitsstätten Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Luzern
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
Als Bauschreinerin oder Bauschreiner sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Luzern, bei einer Schreinerei mit Schwerpunkt Bau oder einem Fenster- und Türenbauer, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Wir fragen, welche Arbeiten Sie kennen, ob Fenster, Türen, Treppen oder Verkleidungen, und wie gross Ihr Werkstatt- und Montageanteil sein soll. So können wir Ihnen gezielt passende Stellen zeigen. Vor jedem Einsatz kennen Sie Baustelle, Arbeitszeiten und Dauer, und bei Temporäreinsätzen bekommen Sie Ihren Lohn von uns.
Nach Beschäftigten in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation führen im Kanton Luzern Luzern mit 2'508, Emmen mit 1'177, Kriens mit 1'173, Hochdorf mit 1'120 und Ebikon mit 785 Personen (BFS, STATENT 2024). Dort liegen die meisten Arbeitsplätze, an denen Bauschreiner/innen gesucht werden. Geben Sie bei der Bewerbung an, welche dieser Orte Sie gut erreichen.
Luzern 84'539, Emmen 17'272, Sursee 15'051 und Kriens 14'056: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Luzern (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Für den Personalverleih gilt in der Schweiz ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag, der GAV Personalverleih. Er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage und die Lohnfortzahlung bei Krankheit für Temporärangestellte.
Wir halten uns an die Regeln, die für den jeweiligen Einsatz gelten, und nennen sie im Vertrag. Haben Sie eine Frage dazu, erklärt Ihnen Ihre Ansprechperson, welcher Gesamtarbeitsvertrag für Ihren Einsatz massgebend ist.

Zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Bauschreiner/innen, gemessen in der Grossregion Zentralschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'259.
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Luzern CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.

Im Kanton Luzern arbeiten 19'297 Menschen in den Branchen Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Bauschreiner/innen bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
19'297 von 274'115 Beschäftigten im Kanton Luzern arbeiten in diesen Branchen, das sind rund 7,0 % (BFS, STATENT 2024). Im Schweizer Schnitt sind es 5,4 %.
Die Arbeitslosenquote im Kanton Luzern liegt mit 2,0 % unter dem Schweizer Wert von 3,0 %. Betriebe suchen darum aktiv, besonders nach Leuten mit Berufsabschluss. (SECO, Herbst 2026)

Als Temporärangestellte oder Temporärangestellter haben Sie dieselben Grundrechte wie Festangestellte: schriftlicher Vertrag, Mindestlohn, Ferien, Versicherungen. Zusätzlich schützt Sie das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) mit besonderen Regeln für den Personalverleih.
Bauschreiner/innen sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.
Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.
Bruttolohn mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn nach GAV, gerechnet für das Lohngebiet Normal.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Die passende Lehre heisst Schreinerin oder Schreiner EFZ, Fachrichtung Bau und Fenster. Einen eigenen Lehrabschluss unter dem Namen Bauschreiner gibt es nicht. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf genau, welche Lehre Sie haben und welche Arbeiten Sie ausführen. Dann können wir Sie passend vorstellen und dem Betrieb Ihren Werdegang erklären.
Mit Berufsabschluss gilt im Kanton Luzern nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Vor allem in Holzbearbeitung, Möbelherstellung und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Luzern sind es 2'466 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Sie erhalten Krankentaggeld nach den Regeln des GAV Personalverleih. Ihre Ansprechperson sagt Ihnen, welche Unterlagen dafür nötig sind.
Welche Bewilligung Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit und Dauer des Einsatzes ab. Bewerben können Sie sich auch aus dem Ausland; die Bewilligung klären wir vor dem Einsatz.
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.
Von Luzern, Emmen und Sursee bis in die kleineren Gemeinden: im Kanton Luzern arbeiten 274'115 Menschen (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Fachkräfte dort, wo die Arbeit ist, und achten auf kurze Wege. Am meisten Beschäftigte zählen Luzern mit 84'539, Emmen mit 17'272, Sursee mit 15'051 und Kriens mit 14'056 (BFS, STATENT 2024).
Luzern · Emmen · Sursee · Kriens · Rothenburg
Ihre nächste Stelle
Für Leute mit und ohne Lehrabschluss: Einsätze, Dauerstellen und Lohn jede Woche.
Fachkräfte auf Zeit oder für Ihr Stammteam für den Kanton Luzern. Lohn, Versicherungen und Abrechnung übernehmen wir bei Temporäreinsätzen.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr