Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Kriens LU
- Kriens LU
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mit Lehrabschluss verdienen Bodenversiegler/innen EFZ temporär im Kanton Luzern mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
2'545
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Luzern
2,0 %
Arbeitslosenquote Kanton Luzern
2'451
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Luzern
34'296
Arbeitsstätten im Kanton Luzern
Als Bodenversieglerin oder Bodenversiegler sind Sie bei uns richtig. Bewerben Sie sich, wir finden für Sie eine passende Stelle in der Region Luzern, bei einer Parkett- oder Beschichtungsfirma, temporär, fest oder mit Try & Hire.
Ein Boden ist erst fertig, wenn die Oberfläche stimmt. Wir zeigen Ihnen Betriebe, in denen diese Sorgfalt zählt, und sagen Ihnen vorher offen, welche Objekte und Produkte auf Sie warten. Erst wenn Sie einverstanden sind, stellen wir Sie vor, und Ihre Ansprechperson bleibt während des Einsatzes erreichbar.
Luzern, Emmen, Kriens, Malters und Rothenburg: In diesen Gemeinden im Kanton Luzern arbeiten die meisten Menschen in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation, zusammen 8'081 (BFS, STATENT 2024). Allein Luzern zählt 2'959 Beschäftigte in diesen Branchen. Sagen Sie uns, wie weit Sie pendeln möchten.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Luzern bieten Luzern mit 84'539, Emmen mit 17'272, Sursee mit 15'051 und Kriens mit 14'056 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Suchen Sie eine feste Stelle, stellen wir Sie Betrieben vor, die eine Dauerstelle besetzen möchten. Den Arbeitsvertrag schliessen Sie direkt mit dem Betrieb ab. Für Bewerbende ist die Vermittlung kostenlos.
Ihre Bewerbung geht nur mit Ihrem Einverständnis an einen Betrieb. Bewerben Sie sich gerade aus einer festen Stelle, behandeln wir Ihre Angaben vertraulich.

Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» nennt die Lohnstrukturerhebung 2024 in der Grossregion Zentralschweiz einen Zentralwert von CHF 6'259 pro Monat bei Vollzeit. Das untere Viertel liegt unter CHF 5'578, das obere über CHF 7'037 (BFS).
Im Kanton Luzern gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Bodenversiegler/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.
Im Kanton Luzern arbeiten 21'038 Menschen in den Branchen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation (BFS, STATENT 2024). Für Bodenversiegler/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.
Gemessen an allen Beschäftigten im Kanton Luzern machen Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation rund 7,7 % aus, im Schweizer Durchschnitt 6,5 % (BFS, STATENT 2024). Die Branche ist hier also stärker vertreten als im Landesmittel.
Im Kanton Luzern waren im Herbst 2026 2'451 offene Stellen beim RAV gemeldet, die Arbeitslosenquote lag bei 2,0 % (Schweiz 3,0 %, SECO). Viele Stellen werden aber nie öffentlich ausgeschrieben, sondern über Personaldienstleister besetzt.

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Luzern sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 Prozent (Art. 21a AIG). Wir prüfen sie für jede Stelle einzeln.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Je nach Produkt ja. Viele Betriebe arbeiten heute mit wasserbasierten Produkten, bei Beschichtungen kommen aber auch andere Systeme zum Einsatz. Sagen Sie uns, welche Produkte Sie kennen. Wir klären mit dem Betrieb vor dem Einsatz Schutzausrüstung und Lüftung, damit Sie sicher arbeiten.
Vor allem in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation. Im Kanton Luzern sind es 2'545 Arbeitsstätten (BFS, STATENT 2024).
Das prüfen wir für jede Stelle anhand der Berufsart nach der Liste des SECO (Art. 53a AVV).
Für jedes Jahr mit Lohn von uns stellen wir einen Lohnausweis aus. Er kommt zu Beginn des Folgejahres und enthält alle Löhne und Abzüge.
Das hängt von Ihrer Bewilligung ab. Mit Bewilligung B oder als Grenzgängerin oder Grenzgänger ziehen wir die Quellensteuer in der Regel vom Lohn ab.
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.
Zuerst genügt der Lebenslauf. Sobald ein Einsatz feststeht, brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung und Ihre Diplome.
Luzern, Emmen, Sursee und Kriens sind im Kanton Luzern die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 79 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Am meisten Beschäftigte zählen Luzern mit 84'539, Emmen mit 17'272, Sursee mit 15'051 und Kriens mit 14'056 (BFS, STATENT 2024).
Luzern · Emmen · Sursee · Kriens · Rothenburg
Ihre nächste Stelle
Arbeit im Kanton Luzern gesucht: Wir zeigen Ihnen passende Einsätze und Dauerstellen und zahlen bei Temporäreinsätzen den Lohn jede Woche.
Braucht Ihr Betrieb im Kanton Luzern Leute, nennen Sie uns Beruf, Beginn und Dauer. Wir schlagen geprüfte Fachkräfte vor.
Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr