Dauerstelle
Techniker, Elektronik 100%, Steinhausen ZG
- Steinhausen ZG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Mit Lehrabschluss verdienen Bodenversiegler/innen EFZ temporär im Kanton Zug mindestens CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 (GAV Personalverleih 2026). Wir vermitteln Einsätze und Dauerstellen. Lohn kommt bei Temporärarbeit jede Woche.
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Try & Hire
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CHF 6'259
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
1'060
Arbeitsstätten Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zug
2,8 %
Arbeitslosenquote Kanton Zug
660
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Zug
20'801
Arbeitsstätten im Kanton Zug
Schleifen in mehreren Gängen, Fugen kitten, Staub entfernen, Öl oder Lack gleichmässig auftragen: Eine gute Oberfläche entsteht durch Geduld. Wir bringen Bodenversieglerinnen und Bodenversiegler mit Betrieben zusammen, die saubere Arbeit schätzen. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, wir rufen Sie an und klären, welche Einsätze passen.
Typische Einsätze gibt es bei Parkettfirmen und Bodenbelagsgeschäften mit Renovationen von Parkett in Wohnungen, Schulen und Turnhallen und bei Beschichtungsbetrieben mit Böden in Gewerbe und Industrie. Sie schleifen, kitten, ölen, lackieren und beschichten. Neben temporären Einsätzen vermitteln wir Dauerstellen und Try & Hire.
Die meisten Arbeitsplätze in Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation im Kanton Zug liegen in Baar: 2'218 Beschäftigte, gefolgt von Zug mit 1'525, Cham mit 866, Risch mit 752 und Steinhausen mit 728 (BFS, STATENT 2024). Wer als Bodenversiegler/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262: So viele Beschäftigte zählen die grössten Gemeinden im Kanton Zug (BFS, STATENT 2024). Wir suchen Stellen in allen Regionen des Kantons und achten auf einen zumutbaren Arbeitsweg.
Bewerben Sie sich nicht für jedes Inserat einzeln. Eine Bewerbung bei uns gilt für alle passenden Stellen, auch für die, die erst nächste Woche dazukommen.
Halten Sie Ihr Telefon in den Tagen nach der Bewerbung erreichbar. Viele Betriebe brauchen schnell eine Antwort, und eine verpasste Rückmeldung kostet manchmal den Einsatz.

Das untere Viertel liegt unter CHF 5'578, das obere über CHF 7'037 (BFS).
Im Kanton Zug gilt für Temporäre der Mindestlohn des Lohngebiets Normal. Für Bodenversiegler/innen EFZ mit Lehrabschluss sind das 2026 mindestens CHF 25.86 pro Stunde, ohne anerkannten Abschluss CHF 21.22 (GAV Personalverleih, Art. 20). Mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn ergibt das für Gelernte CHF 31.32 brutto.
Lohnangaben in Inseraten sind oft Spannen. Fragen Sie im Gespräch nach dem Stundenlohn, den Zuschlägen und dem GAV, der im Betrieb gilt; wir legen alles offen.
7'492 Beschäftigte in 1'060 Arbeitsstätten: So gross ist im Kanton Zug der Bereich Hochbau, Tiefbau und Ausbaugewerbe und Bauinstallation laut BFS (STATENT 2024). Für Bodenversiegler/innen EFZ heisst das: Es gibt Betriebe in der Nähe, und wer flexibel ist, findet rasch einen Einsatz.
Diese Branchen stellen im Kanton Zug rund 5,5 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 6,5 % (BFS, STATENT 2024).
In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Damit Sie wissen, woran Sie sind, stehen die Bedingungen schon vor dem ersten Arbeitstag im Vertrag. Das verlangt Art. 19 AVG, und der GAV Personalverleih legt die Mindestlöhne fest, die im Kanton Zug gelten.
Ob eine Stelle meldepflichtig ist, richtet sich nach der Berufsart und der Liste des SECO (Art. 53a AVV). Wir prüfen das für jede Stelle.
Vor dem Einsatz erhalten Sie den Vertrag mit Arbeitsort, Beginn, Arbeitszeiten und Stundenlohn. Das Arbeitsvermittlungsgesetz verlangt zudem Angaben zu Überstunden, Krankheit, Unfall, Ferien und zur Auszahlung (Art. 19 Abs. 2 AVG). Bei uns kommt der Lohn jede Woche.

Stundenlohn eingeben, der Rechner zieht AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung ab.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Nein, eine Lehre unter diesem Namen gibt es nicht. Wichtig sind Ihre Erfahrung mit Schleifen, Ölen, Lackieren oder Beschichten und Ihre Sorgfalt. Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, welche Ausbildung Sie haben und welche Arbeiten Sie kennen. Wir sagen Ihnen offen, welche Einsätze in Frage kommen.
Für die Berufsgruppe «71 Bau- und Ausbaufachkräfte sowie verwandte Berufe, ausgenommen Elektriker» liegt der mittlere Bruttomonatslohn in der Grossregion Zentralschweiz bei CHF 6'259, die mittlere Hälfte verdient zwischen CHF 5'578 und CHF 7'037 (BFS, LSE 2024, Vollzeit).
Für Gelernte CHF 25.86 pro Stunde, mit Ferien, Feiertagen und 13. Monatslohn CHF 31.32 brutto (GAV Personalverleih, Anhang 2, 2026). Höhere Löhne eines Branchen-GAV gehen vor.
Ja. In meldepflichtigen Berufen sehen beim RAV angemeldete Personen offene Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 53b AVV). Sagen Sie uns, dass Sie angemeldet sind.
Bei unbefristeten Einsätzen in den ersten drei Monaten mindestens zwei Tage, vom vierten bis sechsten Monat mindestens sieben Tage (Art. 19 Abs. 4 AVG). Befristete Einsätze enden am vereinbarten Datum.
Für den Anfang genügt der Lebenslauf. Für den Vertrag brauchen wir Ausweis oder Bewilligung, AHV-Nummer, Bankverbindung sowie Zeugnisse und Diplome Ihres Berufs.
Sie entscheiden, ohne Nachteil. Sagen Sie uns, warum ein Vorschlag nicht passt, dann ist der nächste genauer.
Die grössten Arbeitsorte im Kanton Zug sind Zug, Baar, Risch, Cham und Steinhausen (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 11 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Zug 48'775, Baar 31'327, Risch 16'233 und Cham 13'262 (BFS, STATENT 2024).
Zug · Baar · Risch · Cham · Steinhausen
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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr