Dauerstelle
Automobil-Mechatroniker 100%, Kreuzlingen TG
- Kreuzlingen TG
- 100 %
- Ab sofort oder nach Vereinbarung
Temporär mit Berufsabschluss gilt im Thurgau ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Büchsenmacher/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Thurgau und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.
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CHF 6'496
Mittlerer Monatslohn Berufsgruppe 72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe
CHF 25.86 pro Stunde
Mindestlohn temporär mit Berufsabschluss
nein, 2026 nicht meldepflichtig
Stellenmeldepflicht Büchsenmacher/in EFZ
594
Arbeitsstätten Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Thurgau
2,2 %
Arbeitslosenquote Kanton Thurgau
1'829
Beim RAV gemeldete offene Stellen Kanton Thurgau
Mit uns können Sie eine Dauerstelle antreten, temporär einsteigen oder mit Try & Hire zuerst schauen, ob es passt.
Sie haben eine Lehre als Büchsenmacherin oder Büchsenmacher EFZ oder eine vergleichbare Ausbildung mit Erfahrung. Sie arbeiten präzise an Maschinen und von Hand, gehen verantwortungsvoll mit Waffen um und kennen die Abläufe im Waffenhandel. Freude an Beratung ist im Fachhandel ein Plus.
Die meisten Arbeitsplätze in Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Kanton Thurgau liegen in Frauenfeld: 1'009 Beschäftigte, gefolgt von Romanshorn mit 790, Arbon mit 495, Eschlikon mit 395 und Steckborn mit 373 (BFS, STATENT 2024). Wer als Büchsenmacher/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.
Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Thurgau bieten Frauenfeld mit 23'168, Kreuzlingen mit 11'703, Weinfelden mit 10'549 und Arbon mit 7'090 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.
Ob Sie einen Führerausweis haben und ein eigenes Auto, fragen wir im Formular, weil manche Einsätze früh beginnen oder ausserhalb liegen. Ohne Auto suchen wir Stellen, die mit Bahn und Bus gut erreichbar sind.
Wechselt der Einsatzort während eines Einsatzes, etwa von einer Baustelle zur nächsten, sagt Ihnen der Betrieb das rechtzeitig. Wir achten darauf, dass der neue Ort für Sie erreichbar bleibt.

Die Lohnstrukturerhebung des BFS weist für die Berufsgruppe «72 Metallarbeiter, Mechaniker, Polymechaniker, Produktionsmechaniker und verwandte Berufe» in der Grossregion Ostschweiz einen mittleren Monatslohn von CHF 6'496 aus. Ein Viertel verdient weniger als CHF 5'617, ein Viertel mehr als CHF 7'335 (LSE 2024, Vollzeit, brutto).
Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Thurgau CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).
Was Sie im einzelnen Einsatz verdienen, hängt von Abschluss, Erfahrung und Einsatzbetrieb ab. Den Stundenlohn nennen wir Ihnen vor dem Start schriftlich, Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn zahlen wir bei Stundenlohn als Zuschlag aus.
In den Branchen, in denen Büchsenmacher/innen EFZ meist arbeiten (Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen), zählt das BFS im Thurgau 594 Arbeitsstätten mit 8'396 Beschäftigten (STATENT 2024). Das sind die Betriebe, für die wir Einsätze und feste Stellen besetzen.
Diese Branchen stellen im Thurgau rund 5,6 % aller Arbeitsplätze, schweizweit sind es 3,3 % (BFS, STATENT 2024).
Die Arbeitslosenquote im Kanton Thurgau betrug im Herbst 2026 2,2 %, gemeldet waren 3'558 Arbeitslose (SECO, Arbeitsmarktstatistik). Gute Chancen haben Fachleute mit Berufsabschluss, gefragt sind sie in Bau, Technik und Logistik.

Ihre Rechte im Einsatz im Thurgau sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.
Die Stellenmeldepflicht nach Art. 21a AIG betrifft Büchsenmacher/innen EFZ 2026 nicht. Darum können wir Stellen sofort veröffentlichen und Fachkräfte ohne Sperrfrist vorschlagen.
Gebühren, Vorleistungen oder Lohnrückbehalte darf der Verleiher von Ihnen nicht verlangen, solche Abreden sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG). Auch darf Ihnen niemand verbieten, nach dem Einsatz fest beim Einsatzbetrieb anzufangen.

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.
CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden
Dieser Stundenlohn liegt unter dem Mindestlohn des GAV Personalverleih.
Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.
Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.
Das hängt von der Stelle ab. In vielen Büchsenmachereien gehört Beratung im Laden dazu, bei Herstellern arbeiten Sie eher in der Fertigung. Sagen Sie uns im Gespräch, was Ihnen liegt. Wir berücksichtigen das bei den Vorschlägen und nennen Ihnen vor jeder Vorstellung den Anteil an Werkstatt und Verkauf.
Laut Lohnstrukturerhebung 2024 des BFS verdient ein Viertel in dieser Berufsgruppe in der Grossregion Ostschweiz weniger als CHF 5'617, ein Viertel mehr als CHF 7'335 im Monat. Temporär gilt mindestens der GAV Personalverleih mit CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte.
Mit Berufsabschluss gilt im Thurgau nach GAV Personalverleih mindestens CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, 2026). Hat die Branche des Einsatzbetriebs einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Mindestlöhne (Art. 20 AVG).
Das kommt vor. Wer sich im Einsatz bewährt, erhält manchmal ein Angebot zur Festanstellung; der Wechsel ist gesetzlich geschützt (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Nein. Bewerbung, Beratung und Vermittlung sind für Sie kostenlos. Gebühren oder Lohnrückbehalte im Personalverleih wären nichtig (Art. 19 Abs. 5 AVG).
Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt in der Regel Quellensteuer. Wir ziehen sie vom Lohn ab und liefern sie dem Kanton ab.
Mit dem jährlichen Lohnausweis, den wir Ihnen zustellen. Brauchen Sie unterjährig eine Bestätigung, sagen Sie es Ihrer Ansprechperson.
Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden und Arbon sind im Kanton Thurgau die Orte mit den meisten Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Der Kanton zählt 80 Gemeinden. Wir vermitteln Stellen in allen Regionen, wenn der Arbeitsweg passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Frauenfeld 23'168, Kreuzlingen 11'703, Weinfelden 10'549 und Arbon 7'090 (BFS, STATENT 2024).
Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · Arbon · Amriswil
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