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Bauführer telefoniert auf der Baustelle, neben ihm der Polier mit den Plänen

Jobs als Büchsenmacher/in EFZ für den Kanton Schaffhausen

Temporär mit Berufsabschluss gilt im Kanton Schaffhausen ein Mindestlohn von CHF 25.86 pro Stunde (Lohngebiet Normal, GAV Personalverleih 2026). Wir suchen für Büchsenmacher/innen EFZ Einsätze und Dauerstellen im Kanton Schaffhausen und begleiten Sie bis zum ersten Arbeitstag.

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Lohn und Stellen im Kanton Schaffhausen

Als Büchsenmacherin / Büchsenmacher EFZ im Kanton Schaffhausen arbeiten

Läufe bearbeiten, Schlösser einpassen, Schäfte anpassen, Zieloptik montieren und beim Einschiessen prüfen: Büchsenmacherarbeit verlangt höchste Genauigkeit. Wir bringen Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher EFZ mit Betrieben zusammen, die dieses seltene Können schätzen. Mit Ihrem Lebenslauf geht es los, danach rufen wir Sie an und klären gemeinsam, was passt.

Als Büchsenmacherin oder Büchsenmacher EFZ bei iPersonal

Wir fragen nach Ihren Schwerpunkten, ob Reparatur, Schäftung, Fertigung oder Beratung, und welche Waffentypen und Maschinen Sie kennen. Erst dann zeigen wir Ihnen Stellen, die zu Ihnen passen. Vor jedem Einsatz kennen Sie Betrieb, Arbeitszeiten und Dauer, und Ihre Unterlagen gehen nur mit Ihrem Einverständnis weiter.

Arbeitsplätze für Büchsenmacher/innen EFZ nach Gemeinde

Die meisten Arbeitsplätze in Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen im Kanton Schaffhausen liegen in Beringen: 929 Beschäftigte, gefolgt von Neuhausen am Rheinfall mit 348, Neunkirch mit 252, Schaffhausen mit 189 und Thayngen mit 164 (BFS, STATENT 2024). Wer als Büchsenmacher/in EFZ flexibel ist beim Arbeitsort, hat mehr Auswahl.

Die meisten Arbeitsplätze im Kanton Schaffhausen bieten Schaffhausen mit 29'526, Neuhausen am Rheinfall mit 5'444, Beringen mit 2'684 und Thayngen mit 2'516 Beschäftigten (BFS, STATENT 2024). Wer bereit ist zu pendeln, hat mehr Auswahl. Sagen Sie uns, in welchem Teil des Kantons Sie arbeiten möchten.

Sozialversicherungen und Abzüge

Lohnabzüge sind kein Kleingedrucktes. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie Woche für Woche, was für AHV, IV, EO, ALV und Unfallversicherung abgezogen wird. Wer quellensteuerpflichtig ist, sieht auch diesen Abzug.

Am Ende des Jahres erhalten Sie von uns den Lohnausweis für die Steuererklärung. Haben Sie in einem Jahr bei mehreren Betrieben gearbeitet, steht trotzdem alles auf einem Ausweis, weil wir Ihre Arbeitgeberin waren.

Büchsenmacher/in EFZ: Maler und Gipser streichen eine Wohnung, durchs Fenster die Zürcher Altstadt

Was Büchsenmacher/innen EFZ im Kanton Schaffhausen verdienen

Zwischen CHF 5'617 und CHF 7'335 im Monat verdient die mittlere Hälfte der Beschäftigten in der Berufsgruppe von Büchsenmacher/innen EFZ, gemessen in der Grossregion Ostschweiz (BFS, Lohnstrukturerhebung 2024). Der Zentralwert liegt bei CHF 6'496.

Für Temporäreinsätze gilt mindestens der GAV Personalverleih: im Kanton Schaffhausen CHF 25.86 pro Stunde mit Berufsabschluss, CHF 21.22 ohne (Lohngebiet Normal, 2026). Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV, gehen dessen Mindestlöhne vor (Art. 20 AVG).

Erfahrung, Weiterbildungen und Spezialkenntnisse heben den Lohn über den Mindestlohn. Sagen Sie uns bei der Bewerbung, was Sie können, dann verhandeln wir mit dem Betrieb entsprechend.

Arbeitgeber für Büchsenmacher/innen EFZ im Kanton Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen arbeiten 2'387 Menschen in den Branchen Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen (BFS, STATENT 2024). Für Büchsenmacher/innen EFZ bedeutet das eine Auswahl an möglichen Arbeitgebern, vom kleinen Familienbetrieb bis zum grossen Unternehmen.

Im Schweizer Schnitt sind es 3,3 %.

In Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt die Stellenmeldepflicht. Wer beim RAV angemeldet ist, sieht diese Stellen fünf Arbeitstage vor allen anderen (Art. 21a AIG, Art. 53b AVV). Sind Sie beim RAV gemeldet, sagen Sie es uns, dann berücksichtigen wir das bei der Suche.

Blick über die Schulter auf ein Handy mit dem persönlichen Bereich und dem Abschnitt Lohn jede Woche

Ihre Rechte im Temporäreinsatz im Kanton Schaffhausen

Ihre Rechte im Einsatz im Kanton Schaffhausen sind dieselben wie bei einer Festanstellung, mit ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten stehen im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und im GAV Personalverleih, den wir für alle Einsätze einhalten, für die er gilt.

Büchsenmacher/innen EFZ sind 2026 nicht meldepflichtig (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Offene Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden, auch über einen Personaldienstleister.

Ihr Arbeitsvertrag im Einsatz

Von Ihnen darf kein Verleiher Geld verlangen, weder Gebühren noch Kautionen noch Lohnrückbehalte (Art. 19 Abs. 5 AVG). Sie erhalten den vereinbarten Lohn, wir rechnen die Sozialversicherungen ab und zahlen bei uns jede Woche aus.

Junger Mann auf dem Sofa mit einem Tablet, auf dem sein persönlicher Bereich den nächsten Einsatz zeigt

Gesetze, Ämter und Verträge

Netto aus dem Stundenlohn

Zeigt, was nach den Abzügen der Sozialversicherungen auf Ihr Konto kommt.

Mindestlohn: CHF 25.86

Stundenlohn
25.86
Feiertage (3,2 %)
0.83
Ferien
2.22
13. Monatslohn (8,33 %)
2.41
Bruttolohn pro Stunde
31.32
Abzüge AHV/IV/EO, ALV, GAV (6,8 %)
2.13
Netto pro Stunde, höchstens
29.19

CHF 1'225.98 pro Woche bei 42 Stunden

Vom Nettolohn gehen je nach Vertrag noch Nichtberufsunfall, Krankentaggeld (Ihr Anteil laut GAV höchstens 3,5 %), berufliche Vorsorge und bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Ausweis C die Quellensteuer ab. Bei iPersonal kommt der Lohn jede Woche.

Quellen: GAV Personalverleih, Mindestlöhne 2026 (Art. 13, 14, 20, Anhang 2), Merkblatt AHV/IV 2.01, Merkblatt AHV/IV 2.08.

Spontanbewerbung

Fragen und Antworten: Jobs als Büchsenmacher/in EFZ für den Kanton Schaffhausen

Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?

Zuerst schauen wir Ihre Unterlagen an, dann rufen wir Sie an. Uns interessiert, ob Sie eher in der Werkstatt an Jagd- und Sportwaffen arbeiten oder auch gern im Laden beraten, wo Sie wohnen und welches Pensum Sie sich wünschen. Danach stellen wir Ihnen passende Büchsenmachereien vor. Ihre Unterlagen gehen erst mit Ihrem Einverständnis hinaus.

Wo arbeiten Büchsenmacher/innen EFZ im Kanton Schaffhausen?

Im Kanton Schaffhausen zählt das BFS 141 Arbeitsstätten mit 2'387 Beschäftigten in Metallbau und Metallerzeugnisse, Maschinenbau und Reparatur und Installation von Maschinen (STATENT 2024). Nicht jede beschäftigt Büchsenmacher/innen EFZ, aber dort entstehen die meisten Stellen.

Gilt für Büchsenmacher/innen EFZ die Stellenmeldepflicht?

Nein, 2026 nicht (Liste des SECO nach Art. 53a AVV). Stellen dürfen sofort ausgeschrieben werden.

Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin?

Es gilt die Krankentaggeldversicherung nach GAV Personalverleih: 80 Prozent des Lohnes, der wegen Krankheit ausfällt. Wichtig ist, dass Sie die Krankheit am ersten Tag melden.

Wie gut muss ich Deutsch sprechen?

Für viele handwerkliche Einsätze genügen Grundkenntnisse. Sicherheitsanweisungen müssen Sie aber verstehen.

Brauche ich eine Bewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten?

Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Personen aus der EU und der EFTA ist der Weg einfacher als für Drittstaaten. Ihre Ansprechperson klärt mit Ihnen, was für Ihren Einsatz nötig ist.

Wie erhalte ich die Unterlagen für die Steuererklärung?

Den Lohnausweis senden wir Ihnen nach Ablauf des Jahres. Wurde Quellensteuer abgezogen, ist das darauf vermerkt.

Gemeinden im Kanton Schaffhausen

Die grössten Arbeitsorte im Kanton Schaffhausen sind Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Beringen, Thayngen und Stein am Rhein (BFS, STATENT 2024). Wir vermitteln Stellen in allen 26 Gemeinden des Kantons, wenn der Arbeitsweg für die Fachkraft passt. Beschäftigte in den grössten Gemeinden: Schaffhausen 29'526, Neuhausen am Rheinfall 5'444, Beringen 2'684 und Thayngen 2'516 (BFS, STATENT 2024).

Schaffhausen · Neuhausen am Rheinfall · Beringen · Thayngen · Stein am Rhein

Ihre nächste Stelle

Temporär oder fest arbeiten im Kanton Schaffhausen: Lebenslauf hochladen, Stellen ansehen und die Ansprechperson kennenlernen.

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Ihre Ansprechperson für Stellen: 044 515 57 56, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr

iPersonal im Video, 3:42 Minuten